RIS AI
7 117 Treffer443 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 6727–673222.5.3 Erhebung der ESt im Rahmen der Veranlagung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…1 EStG 1988 vorgesehene Mitteilungsverpflichtung stellt allerdings eine abgabenrechtliche Anzeigepflicht dar. Die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung bleibt unberührt. Wird die Höhe der zu entrichtenden besonderen Vorauszahlung durch den Parteienvertreter plausibel geschätzt, weil die erzielten Einkünfte aufgrund der Umstände des Sachverhalts nur…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

4. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen 4.1. Rechtsgrundlage § 85 AußWG 2011 für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen; § 86 AußWG 2011 für vereinfachte Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG. 4.2. Güter Textilwaren (siehe AH-4110 und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

13. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG) Rz 94: Für die Verletzung der Meldepflicht sowie die Verletzung der Sorgfaltsverpflichtung bestehen gesonderte Strafbestimmungen. § 107 Abs. 1 sieht entsprechend wirksame Strafbestimmungen im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist…

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…3.1999, 98/14/0147). Rz 1696: Bei einem finanzstrafrechtlich relevanten Verhalten des Abgabepflichtigen (etwa einer Abgabenhinterziehung) wird die begehrte Abgabennachsicht vor allem im Interesse der steuerehrlichen Abgabepflichtigen im Rahmen des eingeräumten Ermessens in der Regel zu Recht versagt (VwGH 6.2.1990, 89/14…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Strafbestimmungen (1) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 6 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 3) gegen das Bundesgesetz gemäß § 15 Abs. 3 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu…

UP-30004.5. Prüfung des Antragsformulars (Rückseite) der Warenverkehrsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…beschaffen sein, dass damit - wenn auch indirekt - eindeutig zum Ausdruck kommt, welche Ursprungsregel der Beurteilung des Ursprungs der Ware zugrunde gelegt wurde. Beim Kriterium der ausreichenden Bearbeitung muss die Angabe daher die vierstellige Position des Zolltarifs der hergestellten Ware enthalten und muss weiters aussagen, ob…

ZK-07703. Voraussetzungen (Tatbestände) für das Entstehen einer Zollschuld
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und die gewusst (Vorsatz) hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen (grobe Fahrlässigkeit), dass sie unrichtig waren. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei argumentativ "vernünftigerweise" ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4. Strafbestimmungen 4.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 Katzen- oder Hundefelle oder Produkte, die solche Felle…

VB-03307.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

7.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten (1) Gemäß § 8 Abs. 5 Z 1 ArtHG 2009 begeht eine Finanzordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich gegen § 4 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als Finanzordnungswidrigkeit besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren…

VB-07104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…

VB-04025. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 sind gemäß § 44 Abs. 1 Sprengmittelgesetz 2010 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: Verbringung, Einfuhr oder Durchfuhr von Schieß- und Sprengmitteln ohne die erforderliche Bewilligung (§ 44 Abs. 1 Z 5 Sprengmittelgesetz 2010…

AH-11301. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

1. Rechtsgrundlagen (1) Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. (2) Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der…

AH-11306. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

7.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 7) ein Exemplar, das im Anhang A, B, C oder D angeführt ist, entgegen dem…

AH-11302. Übersichten
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

2. Übersichten 2.1. Gütergruppen aus unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union (1) § 1 Abs. 1 Z 24 lit. a bis c AußWG 2011 definiert "unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union" als aufgrund des EG-Vertrags oder des AEUV erlassene unmittelbar anwendbare Rechtsakte a)zur…

VB-03024. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 sind gemäß § 39 leg.cit. als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder…