…BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten, auch telegraphisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden. Rz 1705: Nach der mit 12. September 1991…
…können. (23) Im Zweifel, ob Kriegsmaterial vorliegt, ist die für den Abfertigungsort zuständige Sicherheitsdirektion unverzüglich, in der Regel fernmündlich oder fernschriftlich, um Entsendung eines Organs zur Prüfung und weiteren Veranlassung zu ersuchen. Die Abfertigung darf erst vorgenommen werden, wenn die Sicherheitsdirektion sich schriftlich darüber äußert…
…7460") vorliegt, so ist über den Abfertigungsantrag nicht abzusprechen. Das Zollamt hat unverzüglich, in der Regel fernmündlich oder fernschriftlich, die örtlich zuständige Waffenbehörde (Abschnitt 1.10.) zu verständigen und zu ersuchen, ehestens eines ihrer Organe zur weiteren Veranlassung zum Abfertigungsort zu entsenden. Im Falle von…
…Bewilligungsinhaber darüber in Kenntnis zu setzen. Dies kann sowohl schriftlich, fernschriftlich oder - sofern mit dem Bewilligungsinhaber vereinbart - mit E-Mail erfolgen. 5.4.2.2.3. Periodische Mitteilungspflicht für Nicht-AEO bis zum Zeitpunkt der Neubewertung bestehender Bewilligungen Für Bewilligungsinhaber, die bis zum Zeitpunkt der…
…Fall jedoch die Partei mit formloser Mitteilung darüber zu informieren, dass keine wirksame Einbringung der Beschwerde vorliegt und daher eine Eingabe der Beschwerde auf schriftlichem, telegraphischem oder fernschriftlichem Weg bzw. mit Telekopierer (Telefaxgerät) zu erfolgen hat, welche hierauf mit dem Datum der zulässigen Einbringung wirksam…
8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…