1.5.3. Verfahren bei der Durchgangszollstelle Durchgangszollstelle ist die Eingangszollstelle jedes EFTA-Landes, dessen Gebiet berührt werden soll, und, wenn bei der Beförderung das Gebiet eines EFTA-Landes berührt wurde, die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft wiedereingeführt werden, oder…
3.3.10. Fehlende Eingangsmeldungen Bei Nichtvorliegen einer Eingangsmeldung kann mit Ablauf der im e-VD erfassten Beförderungsdauer mit den abgabenrechtlichen Ermittlungen (Anfrage beim Versender) begonnen werden. Unabhängig von der amtswegigen Ermittlungspflicht (§ 115 BAO) hat der Versender aufgrund der Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) abgabenrechtlich bedeutsame Umstände…
Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)" Belgien FOD Financiën Administratie der douane en accijnzen Dienst Invordering en Geschillen North Galaxy - Toren A Koning Albert II-Laan 33 - bus 37 B - 1030…
6. Risikoindikatoren sowie HinweiseAbschnitt 6 aufderzeit frei das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 keine Unmittelbarkeit Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest. Der ursprünglich in der Zollanmeldung…
Anhang 6 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über den Empfang von Waren (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Empfangsbestätigung sollten Sie vom Kunden bestätigen lassen, wenn Sie die Waren selbst mit eigenen oder gemieteten…
…logistischen Reihenfolge erst im Rahmen der Kontrolle nach Art. 48 UZK geprüft werden. 2.2.4. Unstimmigkeiten bei den Belegvoraussetzungen Werden bei einer etwaigen Kontrolle in diesem Zusammenhang Widersprüche oder mangelhafte bzw. fehlende Unterlagen erkannt, ist der Anmelder gemäß Art. 188 Buchstabe b UZK, aufzufordern…
Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Verbringungserklärung sollten Sie verwenden, wenn der/die Kunde/Kundin die Ware selbst…
6.8. WinEvi Versandverfahren FALLBACK-Eingabe im Betriebskontinuitätsverfahren Siehe hiezu Abschnitt 7. (Eingaben im Betriebskontinuitätsverfahren). 6.9. Nachprüfungsverfahren Versandscheine Zur Verhütung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen prüfen die Abgangszollstellen, Durchgangszollstellen und Bestimmungszollstellen die Vermerke auf den Versandscheinen nach, wenn anscheinend ein Fehler gemacht wurde oder Zweifel…
2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
…Übernahme der Zuständigkeit" (IE151) mit der Angabe "Ja" (Annahmecode 1) zurücksenden. Reagiert die ersuchte Behörde weder durch Rücksenden der fehlenden Meldungen (obwohl sie dazu rechtlich verpflichtet ist) noch durch Übernahme der Zuständigkeit für die Erhebung innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 28 Tagen (trotz des oben…
Anlage 4 - Ende Fallback WB EORI-Nr.: An | Zollamt*) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: post.fallbackZA*@bmf.gv.at [* bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen] *) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort zuständige…
Anhang 10AI Versandbegleitdokument [Grafik] Anhang 10AJ "Versandbegleitdokument Rückschein" [Grafik] Anhang 10AK Fortsetzungsblatt A [Grafik] Anhang 10AL Fortsetzungsblatt B [Grafik] Anhang 10AM Codes für die Kontrollergebnisse Kontrollcodes im Versandverfahren: | A1 | Konform | Abgang und Bestimmung | A2 | als…
Anlage 3 - Beginn Fallback WB Firma: EORI-Nr.: An | Zollamt *) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: post.fallbackZA*@bmf.gv.at [* bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen] *) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort…
Artikel 312 Alternativnachweis für die Beendigung des Unionsversandverfahrens (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Das Unionsversandverfahren gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn der Inhaber des Verfahrens eines der folgenden von der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats anerkannten Dokumente…
1.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle Nach Art. 304 UZK-IA sind die Waren jeder Durchgangszollstelle unter Angabe der MRN der Versandanmeldung vorzuführen. Die Durchgangszollstelle erfasst den Grenzübergang der Waren anhand der Angaben zum Unionsversandverfahren, die sie von der Abgangszollstelle erhalten hat. Die Durchgangszollstelle unterrichtet…
Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…
8.6. Suchverfahren im Unionsversandverfahren (Betriebs-kontinuitätsverfahren) Dieser Abschnitt gilt nur, wenn das Unionsversandverfahren im Betriebskontinuitätsverfahren eröffnet wurde. 8.6.1. Suchanzeige im Unionsversandverfahren oder des vereinfachten Verfahrens bei bestimmten Beförderungsarten Dieser Abschnitt basiert auf einer der folgenden Unterlagen, die im Fall des Betriebskontinuitätsverfahrens als…
Anlage 2 - Fax an WB Fallback-Endegestrichen Betreff: Ende des Fallbackverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren ! Werte e-zoll-Anwender ! Das System der elektronischen Zollabfertigung - "e-zoll" - ist wieder funktionsfähig. Ihre Anmeldungen und sonstigen Anträge werden daher wieder elektronisch verarbeitet. Wir danken für Ihr Verständnis…
Anlage 1 - Fax an WB Fallback Beginngestrichen Von .................. An: .................. Datum, Zeit: Betreff: Fallback- Beginn Betreff: Beginn des Fallbackverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren ! Werte e-zoll-Anwender ! Das System der elektronischen Zollabfertigung - "e-zoll" - ist im Moment nicht bzw. nur eingeschränkt funktionsfähig. Ihre Zollanmeldungen können…
…Unternehmer ist jedoch nach Beginn einer Umsatzsteuernachschau oder einer Betriebsprüfung unter Setzung einer Nachfrist von ca. einem Monat die Möglichkeit einzuräumen, einzelne fehlende Teile des buchmäßigen Nachweises nachzubringen (siehe Rz 2584). Die Angabe der UID des Abnehmers ist gemäß § 5 der VO des BMF, BGBl…