…für den Fallnicht möglich, wenn der AuflösungZweck der Körperschaft, nicht aber für den Fall Vorsorge getroffen in der Satzung derart allgemein formuliert war, dass aus der bisherige Vereinszweck in einer Mitgliederversammlung geändert wird und zB fortan Freizeitzwecke verfolgt werdenSatzung nicht erkennbar war, wofür die Körperschaft…
…Unrichtigkeit der Festsetzung treten noch besondere Umstände hinzu, welche die Einhebung als unbillig erscheinen lassen, zB wenn unverschuldet eine Rechtsverfolgung im Festsetzungsverfahren nicht möglich, nicht aussichtsreich oder nicht zumutbar war (VwGH 13.9.1994, 94/14/0109; VwGH 22.2.1999, 94/17/0218). Rz…
…2 UStG 1994 zutreffen. Körperschaften des privaten Rechts (vgl. KStR 2013 Rz 7 ff) und Körperschaften des öffentlichen Rechts (vgl. KStR 2013 Rz 35 ff) sind auch bei Fehlen der Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 UStG 1994 mitteilungspflichtig. Rz 8302: Die Mitteilungspflicht besteht, wenn in …
…13/00670601; VwGH 28.6.2023, Ro 2023/13/0002). Rz 810: Das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung hat nicht die Abgabenbehörde nachzuweisen; vielmehr hat der Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel nachzuweisen (zB VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601; VwGH 9.8.2001, 98…
…eintreten, dass sich steuerpflichtige Konkurrenzbetriebe im Versorgungsgebiet neu ansiedeln. Beispiel: Die bisher in einer unwegsamen Gebiet gelegene Schutzhütte eines Touristenvereines nähert sich nach straßenmäßiger Erschließung durch die leichte Erreichbarkeit der Eigenschaft eines Gastgewerbebetriebes oder tritt unter Umständen in Konkurrenz zu neu angesiedelten steuerpflichtigen gastronomischen Betrieben…
12.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988) Rz 828: Eine Belastung erwächst zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…