…in einem solchen Fall auch eine Betriebsstätte für den Generalunternehmer begründet werden, wenn der Generalunternehmer während der Zeit der Tätigkeit des Subunternehmers auf Grund der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls die faktische Verfügungsmacht über die Baustelle hat; eine Zurechnung von Gewinnen scheitert aber in vielen Fällen …
…zwei Jahre lang dreimal wöchentlich Malerarbeiten in einem großen Bürogebäude seines Hauptauftraggebers durchführt, begründet durch die regelmäßige, dauerhafte Anwesenheit in dem Gebäude (und die damit einhergehende faktische Verfügungsmacht über eine feste Einrichtung) ebenfalls eine Betriebsstätte (OECD-MK Art. 5 Z 17 und 24; EAS 3391)…
…verbringt, kann der ehemalige inländische Zulassungsbesitzer A die Vergütung keinesfalls beantragen. So fehlt A die Verfügungsmacht im Zeitpunkt der Verbringung und das Wissen über die faktische Verbringung des Kraftfahrzeuges in das Ausland. In diesem Fall steht die Vergütung Herrn D zu. B.12.10.2…
…Tauschwege erworbene Wirtschaftsgut später geliefert, ist eine entsprechende Forderung auszuweisen. Wird der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, erfolgt die Erfassung der Einnahme im Zeitpunkt der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit iSd faktischen Verfügungsmacht über das eingetauschte Wirtschaftsgut (vgl. VwGH 8.3.1994, 93/14/0179)…
…für die Gewinnrealisierung auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums in Form der Übertragung der faktischen Verfügungsmöglichkeit abzustellen. Der Zeitpunkt der Legung der Schlussrechnung ist nicht maßgeblich. Vielmehr ist aus dem Gesamtbild der Verhältnisse der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht zu ermitteln (VwGH 6.7.2006…
… sonst Einbringung außerhalb Art. III per 31.12.X8 Der Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung der Verfügungsmacht über das eingebrachte Vermögen ist unbeachtlich. 3.2.3.2. Meldung einer Inlandseinbringung beim FA Rz 781: In den nicht unter Rz 776 ff fallenden Einbringungstatbeständen wird das Wahlrecht…
…gegeben. Hinsichtlich Kommissionsgeschäft siehe Rz 381. Eine Lieferung liegt auch vor, wenn ein Gegenstand unter Eigentumsvorbehalt verkauft und übergeben wird. Voraussetzung für die Verschaffung der Verfügungsmacht ist in der Regel, dass der Abnehmer die tatsächliche Herrschaft über den Gegenstand auf Grund eines übereinstimmenden Willensentschlusses des…