…Entschädigungen für die "Hiebsunreife" (VwGH 28.09.1962, 0588/63) Entschädigung für die Schlägerung zur Unzeit und Verblauung 5.3.1. Grundlagen zur Bewertung von Bestandesschäden Die Verfahren zur Ermittlung von wertrelevanten Bestandesmerkmalen müssen dem Stand der Technik und forstfachlichen Genauigkeitskriterien entsprechen. Der Bewertungsstichtag für…
…0107), Einmalige Entschädigungen für die Entwertung eines Fischereirechtes (VwGH 1.12.1981, 81/14/0036), Entschädigungen im Zusammenhang mit der Errichtung von (Leitungs-)Trassen (Randschäden vermindern den Zuwachs), Entschädigungen für die "Hiebsunreife" (VwGH 28.09.1962, 0588/63), Entschädigung für die Schlägerung zur Unzeit und…
…die Folgendes betreffen: Randschäden Hiebsunreife, Bestandsentschädigung Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung vorübergehende und dauernde Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand (erhöhte) Schlägerungs- und Räumungskosten, Bringungs- oder Rückungskosten einen Notzaun (vorübergehende Abgrenzung für Weidevieh oder Behelfszäune gegen Wild) vorübergehender oder dauernder Nutzungsentgang Flur- und Folgeschäden Verlust von…
…27.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz 7324: Begünstigungsfähige Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen (Überhieb) oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) gegeben sind. Nichtbegünstigt sind daher die Einkunftsquellen aus Landwirtschaft…
…wird die Regelbesteuerung beantragt. Zu § 107 EStG 1988 siehe die Rz 8207a ff. Diese Regelung wurde für Zahlungen nach dem 31. Dezember 2024 auf Einkünfte im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden erweitert. Betreffen derartige Einkünfte ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück, liegen Einkünfte aus…
…Umtriebszeit bzw. tatsächlicher Vorrat für über die Umtriebszeit liegende Bestände, Ernteverluste, erntekostenfreier Erlös pro fm (= Qualitätsziffer) und der Alterswertfaktor festzustellen. Rz 5163: Unter dem Wert des stehenden Holzes ist die Summe aller Bestandeswerte - nicht nur der Wert des hiebsreifen Holzes - zu verstehen. Je nach…
…Maßgebliche Kriterien für die Bewertung des Waldbodens sind die natürlichen Ertragsbedingungen, die Geländemerkmale, die Erschließung des Waldes und die Verkehrslage. Für die unproduktiven Flächen ist ein "Verriegelungswert" anzusetzen. Rz 5085: Die Wertermittlung für die hiebsreifen Bestände (stehendes Holz) erfolgt durch Berechnung der Abtriebswerte (Durchschnittserlös in…