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RAE Rz 800–8297. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…während auf einem anderen Konto desselben Abgabepflichtigen ein Guthaben besteht. Eine amtswegige Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben darf nur zu Gunsten fälliger Abgabenschuldigkeiten erfolgen. Rz 805: Da die Verwendung von Guthaben nicht als Einbringungsmaßnahme anzusehen ist, stehen Zahlungserleichterungen einer amtswegigen Umbuchung oder Überrechnung nicht entgegen…

RAE Rz 1620–163519.6. § 236 BAO
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…§ 236 BAO 19.6.1. Nachsicht nur für fällige Abgabenschuldigkeiten Rz 1620: Nur fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag ganz oder zum Teil nachgesehen werden. Für die Nachsicht einer festgesetzten Abgabe ist zwar die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung, doch erscheint es in der Regel unzweckmäßig…

RAE Rz 1600–161919. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld. Nur fällige Abgabenschuldigkeiten können gelöscht werden. Wenn auch bei bescheidmäßig festgesetzten Abgaben die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung für eine Löschung ist, so erscheint es in der Regel dennoch nicht zweckmäßig, Abgabenschuldigkeiten vor Eintritt der Rechtskraft zu löschen. Rz 1609: § 235 Abs…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…selben Zeit ein rückzahlbares Guthaben sowie eine fällige ausgesetzte Abgabenschuld aufscheinen können. Die Verrechnung hat im Fall einer Aussetzung somit nicht gemäß § 214 Abs. 1 BAO zu erfolgen, sondern vielmehr nach der Sonderregelung des § 214 Abs. 3 zweiter Unterabsatz BAO, wonach eine Verrechnung auf Abgabenschuldigkeiten…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist gemäß § 210 Abs. 2 BAO die sich hiedurch ergebende, dem Gegenstand des aufgehobenen Bescheides zuzuordnende Abgabenschuldigkeit am Tag der Aufhebung fällig. Für die Entrichtung der Abgabe steht eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des aufhebenden Bescheides zu. Rz 35: § 210 Abs. 2 BAO…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 214 Abs. 4 lit. a BAO bezieht sich auf alle Abgabenschuldigkeiten, somit sowohl auf Selbstberechnungsabgaben und Abfuhrabgaben als auch auf mit Bescheid festgesetzte Abgaben. Rz 718: Verrechnungsweisungen betreffen Zahlungsansprüche und sind somit bezüglich Vorauszahlungen je Fälligkeitszeitpunkt zulässig. Eine Verrechnungsweisung für ein bestimmtes Einkommensteuervorauszahlungsviertel ist daher…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Beginn der Verjährung (§ 238 Abs. 1 BAO) Rz 1830: § 238 BAO regelt die Verjährung des Rechtes zur Einhebung und zwangsweisen Einbringung fällig gewordener Abgaben; für die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung (Bemessung) von Abgaben gelten die §§ 207 bis 209a BAO. Rz 1831: Der Verjährung ist…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…in einem Zeitpunkt erfolgen kann, in dem die Abgabenschuldigkeiten auch fällig geworden sind. Rz 141: Wird eine gültige Aufrechnungserklärung abgegeben, so wirkt die Aufrechnung auf den Zeitpunkt zurück, in dem Forderung und Gegenforderung zum ersten Mal einander fällig gegenüber gestanden sind. Ist daher der Anspruch…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…0017). Der erste Säumniszuschlag knüpft somit an die Fälligkeit an. Sofern Abgabenvorschriften nicht anderes vorsehen, werden Abgaben mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe (§ 97 BAO) des Abgabenbescheides (§ 198 BAO) fällig (§ 210 Abs. 1 BAO). Bei Selbstbemessungsabgaben (zB Umsatzsteuer, Lohnsteuer) tritt die Fälligkeit unabhängig davon ein…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abs. 1 und 2 BAO nicht Bedacht zu nehmen. Eine Verrechnung des zurück zu zahlenden Betrages gemäß § 215 Abs. 1 bis 3 BAO mit fälligen Abgabenschuldigkeiten ist daher nicht zulässig. Es käme jedoch gemäß § 66 AbgEO eine Pfändung der Forderung des nach § 241 Abs. 1…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…kann auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden, dass die Einbringlichkeit der Abgaben zu einem späteren Zeitpunkt gegeben sein wird, so können die fälligen Abgabenschuldigkeiten durch Abschreibung gelöscht werden (§ 235 BAO). Rz 1501: Bezüglich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wonach die Aussetzung der Einbringung in Betracht…

FlugAbgR Rz 26–307. Abgabenschuld und Abgabenerhebung (§ 7 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…fällig. Rz 29: Erfolgt auf Grund einer nicht durchgeführten Selbstberechnung bzw. auf Grund einer unrichtigen Selbstberechnung eine Abgabenfestsetzung gemäß § 201 BAO, hat die festgesetzte Abgabe den in § 7 Abs. 2 FlugAbgG angeführten Fälligkeitstag. Beispiel: Die Flugabgabe für den Monat April ist am 15. Juni fällig…

VS-10006. Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6. Steuerschuld Verbrauchsteuern zählen zu den Selbstberechnungsabgaben. Im Regelfall ist eine (monatliche) Steueranmeldung abzugeben und die Steuer zu entrichten. Nur in besonderen Fällen kommt es zu einer bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung (§ 201 BAO). Die VSt-Ges enthalten eigene Regelungen über die Steuerschuld, insbesondere im Hinblick auf die…

RAE Rz 700–7116. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…unabhängigen, für die einzelnen Abgabenschuldigkeiten maßgeblichen Terminen iSd § 214 Abs. 1 BAO. Rz 709: Mit der Bestimmung des § 214 Abs. 3 erster Unterabsatz BAO soll erreicht werden, dass während der Laufzeit einer Zahlungserleichterung neu fällig werdende, nicht in diese einbezogene Abgabenschuldigkeiten entrichtet werden können, ohne…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…In diesem Fall wird die Fälligkeit nicht durch einen Abgabenbescheid ausgelöst. Die sich durch die Aufhebung ergebende Abgabenschuldigkeit wird am Tag der Aufhebung fällig. Für die Entrichtung steht eine Nachfrist von einem Monat zu. Die Ausführungen über Aufhebungsbescheide gelten sinngemäß für Aufhebungen durch ein Erkenntnis…

EStR 2000 Rz 7563–756828.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…mit einem Teilbetrag von Null S anzusetzen. Am 15. August sind drei Viertel (9.000 S) und am 15. November ein Viertel (3.000 S) der Vorauszahlung fällig. 28.5.3.2 Fälligkeiten Rz 7564: Die Vorauszahlungen sind in vier Teilbeträgen, am 15. Februar, 15…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…bis zu dem der gesamte den Gegenstand der Zahlungserleichterung bildende Abgabenbetrag zu entrichten ist, hinausgeschoben wird. Rz 248: Der Tag, an dem die Abgabenschulden fällig geworden sind, bleibt durch die Bewilligung einer Zahlungserleichterung unberührt (VwGH 11.8.199321.3.1995, 9395/14/0034/13/0156…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…und Gemeindeabgaben betreffenden Stundungszinsen siehe § 212b Z 1 BAO. Rz 292: Die Gebarung der nicht in die Zahlungserleichterung einbezogenen Abgabenschuldigkeiten ist ohne Einfluss auf die Berechnung der Stundungszinsen. Rz 293: Solange das zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterung nicht erledigt ist, können Bemessungsgrundlage für die Stundungszinsen höchstens…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 211 Abs. 2 oder 3 BAO entrichtet wurde, bleibt die Verspätung ohne Rechtsfolgen. Rz 925: Ist eine Abgabenschuldigkeit als Insolvenzforderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig, so tritt eine Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages nicht ein, da die spezialgesetzlichen Regelungen der IO über die (teilweise) Abdeckung…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…ZollR-DG werden Einfuhr- und Ausfuhrabgaben mit Beginn des Tages, an dem sie nach dem Zollrecht spätestens zu entrichten sind, im Sinn der abgabenrechtlichen Vorschriften fällig. Der letzte Tag der jeweils zustehenden Zahlungsfrist ist also stets auch der abgabenrechtlich maßgebliche Fälligkeitstag. 5.2.2. Zahlungsmittel…