28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…
…keine Unternehmereigenschaft hat; in der Folge ergeht ein Rückforderungsbescheid, mit dem die vom Nichtunternehmer im Weg von USt-Voranmeldungen geltend gemachten Gutschriften rückgefordert werden. 1.1.9. Fälligkeit bei Wiederaufnahme des Verfahrens, bei Bescheiden, die an die Stelle eines früheren Bescheides treten, und bei vorläufigen…
…rechtzeitig iSd § 230 Abs. 3 BAO eingebracht wird, oder durch eine Zahlungserleichterungsbewilligung (§ 212 BAO) wird der gesetzliche oder bescheidmäßige Fälligkeitstag nicht berührt (VwGH 21.3.1995, 95/14/0034); es wird bloß der Zeitpunkt, bis zu dem die Abgabe zu entrichten ist, mit einer die…
…Fälligkeit der Kapitalerträge. Trifft die Abzugspflicht den Emittenten, so richtet sich die Fälligkeit nach den jeweiligen Anleihebedingungen. Ist nicht der Emittent zum Steuerabzug verpflichtet, sondern eine auszahlende Stelle iSd § 95 Abs. 2 EStG 1988 (kuponauszahlende Bank), so ist für den Zeitpunkt des Steuerabzugs die Fälligkeit…
…Aktivierbarkeit ist somit, dass dem Grunde nach selbständig bewertbare Ansprüche zum Bilanzstichtag entstanden sind. Nicht maßgeblich ist, ob eine Forderung oder ein Anspruch fällig ist, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und damit einen realisierbaren Vermögenswert darstellt. Ein Anspruch ist bei wirtschaftlicher Betrachtung (§ 21…
…das Finanzamt gemäß § 6 Abs. 3 KohleAbgG die Abgabe mit Bescheid festzusetzen. Durch diese Festsetzung wird die Fälligkeit der Abgabe nicht verändert. 3.6.4 Veranlagung Rz 154: Die Kohleabgabe wird jahresweise veranlagt. Veranlagungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr, wobei die Jahresabgabenerklärung aber…
9.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO) Rz 930: Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so entsteht der Abgabenanspruch (§ 4 BAO) für den ersten Säumniszuschlag in Höhe von 2% des nicht entrichteten Betrages. Die Dauer des Verzuges ist für die Höhe des…
…durch § 236 BAO die Abwehrmöglichkeit gegen drohende Ansprüche haben (VwGH 25.2.1963, 1965/61). Rz 1631: Die Legitimation zur Antragstellung für eine Nachsicht ist bereits dann gegeben, wenn die Abgabe einem Abgabepflichtigen gegenüber fällig geworden ist; demjenigen, auf den eine Abgabe zwar überwälzt wird…
…Fälligkeit Rz 2821: Auf Grund der VO des BMF, BGBl. Nr. 628/1983, idF BGBl. Nr. 499/1985, über die Aufstellung von Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches bei bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer ist die…
…sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach feststehen; der Zeitpunkt der Passivierung ist von der Fälligkeit unabhängig (VwGH 11.12.1964, 2334/63). 6.9.2 Einzelfälle Ausweis einer Verbindlichkeit Rz 2419: Maßgeblich für den Ausweis von Verbindlichkeiten ist das wirtschaftliche Bestehen einer konkreten…
13. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen…
…1 ElAbgG monatlich zu entrichten; die Elektrizitätsabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des Verbrauchs oder der Weiterleitung fällig (zu den Bagatellgrenzen des § 5 Abs. 6 und Abs. 7 ElAbgG siehe unten Rz 43a und Rz 43b). Es kann…
… die Erdgasabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des Verbrauchs oder der Weiterleitung fällig. Es kann dabei zu unterschiedlichen Berechnungen kommen, je nachdem ob innerhalb des Jahres in regelmäßigen Abständen die tatsächlich gelieferte bzw. verbrauchte Menge festgestellt wird. Wird…
…noch Geschäftsleitung im Inland, ist keine Steuerpflicht gegeben. Rz 315: Beide haften jeweils für die Steuer des anderen. 11.4 Entstehen der Steuerschuld und Fälligkeit Rz 316: Die Steuerschuld bei Zuwendungen an Privatstiftungen unter Lebenden entsteht mit der Ausführung der Zuwendung. Somit ist der Zeitpunkt…
…der Zahlungserleichterungsbewilligung sind, 750 Euro übersteigen und nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstag oder dem bisher maßgeblich gewesenen davon abweichenden Zahlungstermin entrichtet wurden. Die Stundungszinsen sind tageweise unter Zugrundelegung des jeweils maßgeblichen Rückstandsbetrages in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu…
…Abs. 7 letzter Satz BAO). Eine Aufrechnung gemäß § 1438 ABGB wirkt ungeachtet des Zeitpunktes ihrer Durchführung auf den Tag zurück, an dem Forderung und Gegenforderung einander erstmals fällig gegenüberstanden (siehe Rz 130). Umbuchungen und Überrechnungen von Guthaben wirken auf den im § 211 Abs. 1 lit…
…kommt jedoch eine Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) des Säumniszuschlages in Betracht. Rz 906: Besteht am Tag der Fälligkeit ein Guthaben und wird es zur Abdeckung einer verspätet angemeldeten Selbstbemessungsabgabe verwendet, so entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht. Rz 907: Wurde ein Guthaben…
…Abs. 2 BAO) Rz 1208: Abgabenvorschriften, die vom § 224 Abs. 1 zweiter Satz BAO abweichende Regelungen über die Fälligkeit von Haftungsschulden treffen, sind als speziellere Vorschriften in ihrem Anwendungsbereich stärker als die Regelungen des § 224 BAO. Wer Abgaben einzubehalten und abzuführen hat und hiefür haftet…
…Beginn der Verjährung (§ 238 Abs. 1 BAO) Rz 1830: § 238 BAO regelt die Verjährung des Rechtes zur Einhebung und zwangsweisen Einbringung fällig gewordener Abgaben; für die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung (Bemessung) von Abgaben gelten die §§ 207 bis 209a BAO. Rz 1831: Der Verjährung ist…
… 25a Abs. 14 UStG 1994). Die Steuer ist am letzten Tag (bis 31.12.202030.6.2021: 20. Tag) des auf den Erklärungszeitraum folgenden Kalendermonats fällig (§ 25a Abs. 7 UStG 1994). Die Unternehmer haben vierteljährliche Steuererklärungen bis zum letzten Tag (bis 31.12.202030.6…