…vorgenommen wird. Voraussetzung für die erfolgreiche Bereinigung ist lediglich, dass für jene Tätigkeitsfelder, die in den Bereich der Spendenbegünstigung fallen sollen, bereits seit drei vollen Rechnungsjahren der Vorgängerorganisation ein eigener klar abgegrenzter Rechnungskreis bestanden hat und die Tätigkeit selbst den Begünstigungsvorschriften des § 4a Abs. 2…
… 6 LVO, der gemäß § 28 Abs. 5 Z 4 UStG 1994 eine Legaldefinition zur Liebhaberei im Bereich des UStG darstellt (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082), können daher typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen gemäß § 1 Abs. 1 LVO niemals als Liebhaberei im Sinne des § 2 Abs…
…als Hoheitsbetrieb zu behandeln. Überwiegen die erwerbswirtschaftlichen Aufgaben, ist insgesamt ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art anzunehmen. Als Kriterien zur Überprüfung des mengenmäßigen Verhältnisses zwischen hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Tätigkeit kommen das Umsatzverhältnis, der Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme, die anteiligen Kosten der einzelnen Bereiche, die Seitenanzahl bei…
… 1 Abs. 3 LVO anzuwenden, nach der Liebhaberei nicht vorliegt, wenn eine Verlust bringende Betätigung, welche im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren erwerbswirtschaftlichen Einheiten bzw. Einkunftsquellen steht, aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. Siehe dazu Rz 105 ff. Rz 134…
… 2 KStG 1988 zu beurteilen. Die für das Gebiet der Körperschaftsteuer von der Rechtsprechung und Verwaltung entwickelten Grundsätze sind auch für den umsatzsteuerlichen Bereich maßgeblich (siehe KStR 2013 Rz 64 ff). Hinsichtlich des für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art erforderlichen Merkmals einer Tätigkeit von…
…Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und Pfandleihanstalten. Diese sind auf Grund ihrer ausschließlich erwerbswirtschaftlichen Ausrichtung nicht den abgabenrechtlich begünstigungsfähigen Körperschaften zuzurechnen. Orden und Kongregationen sowie Religionsgesellschaften überhaupt, die auf Grund ihrer Verankerung als kirchliche Organisationen abgabenrechtlich zu den Körperschaften öffentlichen Rechtes zählen (vgl. Rz 31 ff…
17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…
17.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten Rz 5417: Abschlussagent, Gewerbebetrieb, sofern Selbständigkeit gegeben ist, aber auch Geschäftsvermittler (Provisionsvertreter) ohne Abschlussvollmacht (VwGH 10.3.1961, 1414/58; VwGH 11.1.1963, 1263/62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime…
18.1.3.3 Branchenbezogene Einzelfälle Ärzte Rz 5517: Bei Ärzten mit ständig wechselndem Patientenkreis (zB Röntgenologen) zählt der Kundenstock nicht zu den wesentlichen Praxisgrundlagen, bei bestimmten Fachärzten (zB Zahnarzt, Psychiater) hingegen schon (VwGH 31.1.2001, 95/13/0284). Bei Ärzten, die mit aufwändigen…
15.1.6 Zukauf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes 15.1.6.1 Allgemeines Rz 5045: Werden im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes neben selbst erzeugten Produkten auch zugekaufte Erzeugnisse (Urprodukte oder be- und/oder verarbeitete Produkte) vermarktet, dann gelten für die…
…nicht auf Einnahmenerzielung gerichtet sind, keine Unternehmereigenschaft begründen und Unternehmereigenschaft auch vorliegt, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist. Keine Tätigkeit zur Einnahmenerzielung liegt vor, wenn nur im eigenen Bereich Ausgaben gespart werden oder Dritten ermöglicht werden soll, Ausgaben zu sparen; Tätigkeiten, die nur der Selbstversorgung dienen…
…Produkte bzw. Leistungen erkennbar "am Markt vorbei" und reagiert der Steuerpflichtige darauf nicht (zB durch Produktionsumstellung oder Produktionseinstellung), spricht dies im Zusammenhang mit anderen Umständen (siehe insbesondere Rz 53 und 54) für Liebhaberei. Ist eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung nicht bzw. nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll, liegt…
5.2. Wirtschaftlicher Zusammenhang Rz 105: Der geforderte wirtschaftliche Zusammenhang muss grundsätzlich Einheiten desselben Steuerpflichtigen betreffen, die ihrerseits eine steuerpflichtige Einkunftsquelle darstellen. Beispiel: Im Zusammenhang mit einem Krankenhausbetrieb (unentbehrlicher Hilfsbetrieb der gemeinnützigen Krankenhausbetriebsgesellschaft) wird zur Nutzung von Synergien eine Wäscherei betrieben, die entgeltliche Waschleistungen für…
…nicht für alle Wirtschaftsgüter nach einheitlichen Maßstäben beurteilen. In Zweifelsfällen wird jedoch darauf abzustellen sein, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht (VwGH 29.7.1997, 96/14/0115). Rz 5425…
…Somit ist die bäuerliche Nachbarschaftshilfe nicht einem gesonderten Beurteilungskreis zugewiesen und die Gesamtbetrachtung hat sich daher über den gesamten Bereich der Nebentätigkeiten zu erstrecken. Beispiele: Fall 1 - Aufzeichnungspflichtige Nebentätigkeiten (ohne Be- und Verarbeitung) Bruttoeinnahmen Hauptbetrieb 150.000 Euro | Bruttoeinnahmen aus Bauern-(Holz)akkordantentätigkeit |…
17 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) 17.1 Begriffsbestimmung Rz 5401: Der Begriff des Gewerbebetriebes in § 23 Z 1 EStG 1988 entspricht jenem in § 28 BAO. Da die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allen betrieblichen Einkunftsarten gemeinsam…
Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen 1 Allgemeines Zur Beurteilung, ob ein Unternehmer üblicherweise Bauleistungen erbringt, kann der Abschnitt F "Bauwesen" der SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - (ÖNACE 1995), basierend auf der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische…
4.1.1.2 Betrieb Rz 409: Allgemein kann der Begriff Betrieb als die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer organisatorischen Einheit verstanden werden. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist ein Betrieb aber nur gegeben, wenn er der Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs. 3…
2.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report…
…ist nur bei Mischbetrieben erforderlich, dh. wenn eine wirtschaftlich selbstständige Einrichtung gleichzeitig untrennbar dem privatwirtschaftlichen Bereich und dem Hoheitsbereich dient (Rz 75 bis 77). Rz 70: Wirtschaftliches Gewicht der Tätigkeit Dieser unbestimmte Gesetzesbegriff dient dazu, Bagatellfälle von der Steuerpflicht auszuschließen. Es wird dabei ausschließlich das…