…und Gemeindeabgaben betreffenden Stundungszinsen siehe § 212b Z 1 BAO. Rz 292: Die Gebarung der nicht in die Zahlungserleichterung einbezogenen Abgabenschuldigkeiten ist ohne Einfluss auf die Berechnung der Stundungszinsen. Rz 293: Solange das zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterung nicht erledigt ist, können Bemessungsgrundlage für die Stundungszinsen höchstens…
…36 Abs. 5 BiBuG 2014 zu beachten, wonach die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis ersetzt. 4.9. Auswirkungen eines Aussetzungsantrages Rz 473: Soweit sich ein vom Abgabepflichtigen gestellter Aussetzungsantrag auf noch nicht entrichtete Abgaben bezieht, ist er für den Beginn des Zeitraumes, für…
…Beschwerdevorentscheidung abermals ein Ablaufbescheid erteilt, so ist unter Berücksichtigung der dargestellten Grundsätze neuerlich ein Aussetzungszinsenbescheid zu erlassen. Rz 572: Wird eine Bescheidbeschwerde, die Anlass für eine Aussetzung der Einhebung war, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides erledigt (§ 278 Abs. 1 BAO), so wird durch die Aufhebung…
…von vornherein unbegründet erscheinen, sind vom Finanzamt unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie auf die Liquiditätslage des Abgabenschuldners (der in Anspruch genommenen Gesamtschuldner und Haftungspflichtigen) zu erledigen. Rz 210: Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung kommt nur bei solchen Abgaben in Betracht, die beim Antragsteller…
…Antrag auf Zulassung stellen, der Name und StNr. enthalten muss. Dieser Antrag wird bescheidmäßig erledigt. Es ist eine schriftliche Vollmacht des ausländischen Unternehmers erforderlich, die bei Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten und Notaren durch die Berufung auf die Vollmacht ersetzt werden kann. Randzahlen 3537 bis 3540: derzeit frei.
…ist insbesondere, dass im Allgemeinen dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit der Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Rechtsbeständigkeit zukommt. Rz 1002c: Eine Befristung des Antragsrechtes ergibt sich mittelbar aus § 207 BAO (Bemessungsverjährung). Der Antrag ist stets mit Bescheid zu erledigen (Entscheidungspflicht nach § 85a BAO). Nach Maßgabe des §…
…Hochrechnung. Wäre die geringfügige Beschäftigung im Oktober beendet worden, läge kein Pflichtveranlagungsgrund vor und die Nachforderung (219,63 Euro) wäre nicht zu entrichten. Kann der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung im Zuge der Berufung dennoch zurückgenommen werden, da die steuerpflichtigen Bezüge unter der Erklärungspflicht von 10.900…
4.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005) Rz 127: Ist zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und den in Betracht kommenden Behörden ein ständiger Datenverkehr eingerichtet, können die Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG von…