RIS AI
10 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Auf diese kann jedoch verzichtet werden, wenn sie aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Gemäß § 64 ZollR-DG darf diese Fristverlängerung zehn Tage nicht überschreiten. (4) Wird dem Zollschuldner eine Zahlungserleichterung (nach den Art. 110 bis 112 UZK)…

UZK-DAEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…dies würde zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen. Gleiches sollte gelten, wenn die Zollschuld auf einer Nichteinhaltung der Vorschriften beruht, sofern der betreffenden Person nicht Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. (31) Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung des Zollkodex und Klarheit…

UP-80005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien14.10.2021

…sind die Gründe für den Antrag anzuführen, und es sind entsprechende Belege beizufügen. (3) Bei der Prüfung des Antrags werden insbesondere berücksichtigt: a)Entwicklungsstand oder geografische Lage des betreffenden ÜLG, mit besonderem Augenmerk auf die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen, die der zu fassende Beschluss insbesondere…

RAE Rz 223–2463.6. Erhebliche Härte
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Das Vorliegen einer erheblichen Härte ist eine der kumulativen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung (VwGH 21.2.1989, 88/15/0045; VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). Rz 224: Der deutlichste Fall einer "erheblichen Härte" ist die wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis des…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…schuldhafter Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann, insbesondere im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Rz 832b: Solche Schwierigkeiten sind nach der JudikaturSiehe Information des VfGH (VfGH 4.12.1995,Bundesministeriums für Finanzen B 1404/95) nur erhebliche Schwierigkeitenzum Kommunalsteuergesetz 1993…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…werden kann). Erfolgt die Auszahlung nicht innerhalb der Frist der arbeitsrechtlichen Vorschrift, liegt eine so genannte zeitverschobene Auszahlung vor (zB wenn die Ermittlung der Abrechnungsgrundlage mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist). Im Regelfall werden in solchen Situationen vor allem die Überstunden und Zulagen um einen Monat…

EStR 2000 Rz 3370–33958.6 Vorsorge für Pensionen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…den Arbeitgeber mit einer erheblichen Härte verbunden sein bzw. den Fortbestand des Unternehmens gefährden; es bestehen daher keine Bedenken, insbesondere folgende Widerrufsklauseln als unschädlich anzusehen: Das Unternehmen behält sich vor, die zugesagte Pension zu kürzen oder einzustellen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nachhaltig…

UZKEinleitung
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…Rechnung zu tragen und einige Bestimmungen der Verordnung anzupassen, um ihre Anwendung zu erleichtern. (3) Zur Ergänzung oder Änderung einiger nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung…

LStR 2002 Rz 828–83212.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

… vgl. auch die ständige Verwaltungspraxis bei Begräbniskosten, siehe dazu Rz 890). Die Zwangsläufigkeit eines Aufwandes ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen. Eine wirtschaftliche oder typisierende Betrachtungsweise ist ausgeschlossen (vgl. VwGH 3.3.1992, 88/14/0011; VwGH 18.2.1999, 98/15…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…einer dafür notwendigen Verrechnungspreisanalyse dar. Bei dieser Verrechnungspreisanalyse gilt grundsätzlich der rechtliche Eigentümer als Eigentümer des immateriellen Werts. Weicht das tatsächliche Verhalten von den vertraglichen Gestaltungen ab oder gibt es keine schriftlichen Verträge, so ist das wirtschaftliche Eigentum (§ 24 BAO) relevant (VwGH 27.11.2020…