…Vorsorge oder verwendet er den für die Nachzahlung bereitgestellten Betrag anderweitig, ohne auf anzuerkennende berechtigte Interessen verweisen zu können, dann kann - sofern eine wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis konkret nicht vorliegt - eine erhebliche Härte, die mit der sofortigen oder mit der sofortigen vollen Entrichtung der…
…den persönlichen Verhältnissen dieses Gesamtschuldners die sofortige oder sofortige volle Entrichtung der Abgabenschuld für ihn mit erheblichen Härten verbunden wäre und ihm gegenüber keine Gefährdung der Einbringlichkeit besteht (siehe Rz 201 und Rz 202), diese Voraussetzungen jedoch nur bei einem der übrigen Gesamtschuldner nicht vorliegen.…
…sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgabe durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine Gefährdung der Einbringlichkeit ist nicht anzunehmen, wenn der Abgabepflichtige glaubhaft macht, dass er durch die Gewährung der…
…des maßgeblichen Bescheides abhängigen Eintritt der Fälligkeit der Abgabe eingebracht werden. Zur Überbrückung kommt eine Stundung der Abgaben gemäß § 212 BAO grundsätzlich in Betracht, da davon ausgegangen werden kann, dass diesfalls die sofortige volle Entrichtung der Abgabe für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden ist…
…bei b) im Rahmen der Gewinnermittlung des Jahres 01 dem sich ergebenden Gewinnanteil zuzurechnen. Variante 2: Eine steuerwirksame Berücksichtigung des Übergangsgewinnes im ersten Jahr der Nachfolgeunternehmer kann im Einzelfall zu Härten in der Besteuerung führen, wenn in der Bilanz (Status) ein erheblicher Forderungsbestand ausgewiesen ist…
…Es ist daher der volle Betrag, der für den Erwerb des Papiers aufgewendet wurde, als Ausgangspunkt für die weitere Bewertung des Papiers zu nehmen. Sollte die Entwicklung des Teilwertes des Papiers nicht erheblich von jenem Ergebnis abweichen, das bei der Verteilung des "Überparibetrages" nach Art…
…rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt; auch eine Entscheidung, die eine Verpflichtung beseitigt, stellt eine Begünstigung dar. Enthält eine Entscheidung sowohl begünstigende als auch belastende Elemente (zB die Bewilligung eines vereinfachten Verfahrens), ist sie als eine begünstigende Entscheidung anzusehen; bezieht sich die Rücknahme oder der…
…oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3) Der Zollschuldner kann in jedem Fall vor Ablauf der…
…festgesetzt, dass der Zollschuldner keine längere Zahlungsfrist erhält, als er im Falle eines Zahlungsaufschubs nach Artikel 110 erhalten hätte. Die Zollbehörden können auf Antrag des Zollschuldners die Frist verlängern, wenn der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag infolge einer nachträglichen Kontrolle nach Artikel 48 bemessen wurde…
…auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089/13/0089, 0090). Dies gilt auch für Steuerschulden, für die der Steuerpflichtige nach § 9 BAO oder § 14 BAO…
…VwGH 24.10.2005, 2002/13/0031 betr. Forderungsausfall, betr. Kosten der Terrassenbepflanzung VwGH 22.03.2010, 2007/15/0256) oder sich als Folge eines vom Steuerpflichtigen übernommenen Unternehmerwagnisses darstellt (vgl. beispielsweise VwGH 20.11.1996, 96/15/0004, betr. Bürgschaftsübernahme zur Erhaltung von Arbeitsplätzen…
…die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine Entscheidung über den Antrag auf Erlass getroffen haben, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)Wurde ein Antrag auf Erlass gemäß den Artikeln 118, 119 oder 120 des Zollkodex…
…Abflussgrundsatz, § 19 Abs. 2 EStG 1988). Eine Kredit- oder Darlehensaufnahme führt noch zu keiner Belastung des Einkommens. Die Belastung des Einkommens tritt erst nach Maßgabe der Rückzahlung der Schuld (einschließlich Zinsen) ein (siehe dazu VwGH 27.9.1995, 92/13/0261; VwGH 15.7.1998…
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.
…in der Höhe des genauen Betrags der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben fest, sofern dieser zu dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitsleistung verlangt wird, zweifelsfrei bemessen werden kann. Kann der genaue Betrag nicht bemessen werden, so wird die Sicherheitsleistung als der…
…Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. (3) In den in Absatz 2 genannten Fällen, in denen aus der angefochtenen Entscheidung die Pflicht zur Entrichtung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben erwächst, wird die Vollziehung der Entscheidung…
…Inkasso oder in der Vollstreckung der Abgabenforderung liegen, reicht eine Unbilligkeit, die etwa aus der gesetzlich normierten Einrichtung der Gesamtschuld als solcher abgeleitet werden könnte, für Maßnahmen nach § 237 BAO nicht aus (VwGH 19.12.2002, 99/15/0023). Rz 1808: Für die Beurteilung der…
…Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet werden. Rz 57: Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein sind bei der Behörde jedenfalls zulässig. Inwieweit bei der jeweiligen Behörde auch eine Entrichtung mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder eine andere bargeldlose elektronische Zahlungsform möglich…
…ab Bekanntgabe der Umbuchung, Rückzahlung oder Richtigstellung der Gebarung zu. Rz 47: Die allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages tritt erst mit ungenütztem Ablauf der Nachfrist ein (§ 217 Abs. 4 lit. b in Verbindung mit § 230 Abs. 2 BAO). 1.6.3. Vermeidung von Härten …
Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a…