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307 Treffer2052 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…an die Stelle eines früheren Bescheides, bei endgültigen Bescheiden, die an die Stelle eines vorläufigen Bescheides (§ 200 BAO) treten, sowie bei weiteren vorläufigen Bescheiden ist bezüglich der Fälligkeit Folgendes zu beachten: Rz 22: Ist die nunmehr festgesetzte Abgabe höher als die mit früherem Bescheid festgesetzte…

LRL 2012 Rz 185–18910. Verfahrensrecht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…6.2002, 2000/13/0202). Es steht der Abgabenbehörde auch frei, einen bereits endgültig erlassenen Abgabenbescheid innerhalb der Jahresfrist gemäß § 299 BAO aufzuheben und an dessen Stelle einen vorläufigen Bescheid zu erlassen, wenn nach den Ergebnissen eines Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…weil auf Grund der Annahme des Vorliegens der abgabenrechtlichen Begünstigung keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs ist dieser Bescheid für endgültig zu erklären. Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung ist die Körperschaft zu veranlagen. 1.1.10.2 Ausführende Organe Rz 131: Die…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Neuvorschreibung einer vorher durch Bescheid herabgesetzten Abgabe eine neue Fälligkeit aus. Beispiel: | 1. vorläufiger ESt-Bescheid (§ 200 Abs. 1 erster Satz BAO) | 10.000 Euro | 2. vorläufige Festsetzung (Beschwerdevorentscheidung) | 8.000 Euro | 3. endgültiger ESt-Bescheid | 13.000 Euro…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…5 Abs. 3 ElAbgG die Abgabe mit Bescheid festzusetzen. Durch diese Festsetzung wird die Fälligkeit der Abgabe nicht verändert. Rz 40: Hat ein Elektrizitätslieferer als Abgabenschuldner oder ein Netzbetreiber als Haftender Elektrizitätsabgabe für den eigentlichen Abgabenschuldner abgeführt und wurde ihm diese nicht ersetzt (siehe auch §…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…6 Abs. 3 ErdgasAbgG die Abgabe mit Bescheid festzusetzen. Durch diese Festsetzung wird die Fälligkeit der Abgabe nicht verändert. Rz 98: Hat ein Erdgaslieferer als Abgabenschuldner oder ein Netzbetreiber als Haftender Erdgasabgabe für den eigentlichen Abgabenschuldner abgeführt und wurde ihm diese nicht ersetzt (siehe auch §…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…wenn der Antrag für einen Betrieb gestellt wird, der umsatzsteuerlich ein unselbständiger Unternehmensteil ist. Der Antrag wird mit einem Bescheid erledigt, wobei die Erstattung in einem Betrag und nicht nach einzelnen Energieabgaben getrennt erfolgt. Der allgemeine Selbstbehalt beträgt 400 Euro. 4.2.2.1.1…

LRL 2012 Rz 195–19710.2.2. Sonderbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…absolute Verjährungsfrist von 15 Jahren (§ 209 Abs. 4 BAO) kann auch dann zur Anwendung kommen, wenn der endgültige Bescheid nach einem vorläufigen Bescheid auf einen anderen Verfahrenstitel als jenen des § 200 Abs. 2 BAO gestützt wurde (zB auf die Verfügung einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…bei Wiederaufnahme des Verfahrens Aufhebung des die Wiederaufnahme bewilligenden oder verfügenden Bescheides (§ 307 Abs. 3 BAO) Berichtigung gemäß § 293 BAO Aufhebung gemäß § 278 Abs. 1 BAO Aufhebung gemäß § 299 BAO. Rz 991: Keine Rückwirkungen bestehen etwa bei Änderungen gemäß § 295 BAO, bei endgültigen Bescheiden gemäß …

RAE Rz 223–2463.6. Erhebliche Härte
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis wird selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden (VwGH 18.6.1993, 91/17/0041;…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…diese Gegenstand einer Zahlungserleichterung ist oder war - zu verstehen. Hierunter fallen zB Bescheidaufhebungen gemäß § 278 Abs. 1 BAO oder gemäß § 299 BAO, insbesondere aber Schuldminderungen, die auf einen Abgabenbescheid (§ 198 BAO) zurückzuführen sind. Dazu gehören vor allem Verminderungen, die auf Grund eines endgültigen (§ 200 Abs…

RAE Rz 400–4074. Aussetzung der Einhebung (einschließlich Aussetzungszinsen, § 212a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden. Diesem Ziel dient § 212a BAO über die Aussetzung der Einhebung. 4.2. Grundsätzliches Rz 401: Eine solche Aussetzung kommt dann in Betracht, wenn ein Bescheid zu einer Nachforderung geführt hat (siehe…

EStR 2000 Rz 1305–13085.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…§ 18 EStG 1988 erweitert dies durch Verweis auf Spenden aus dem Privatvermögen (Sonderausgaben). § 4a EStG 1988 unterscheidet bei den spendenbegünstigten Organisationen zwei Gruppen: auf Antrag durch Bescheid begünstigte Einrichtungen und nach § 4a Abs. 6 EStG 1988 begünstigte Einrichtungen (Rz 1331 ff). Für die erste Gruppe…

UmgrStR 2002 Rz 349–3541.7. Verschmelzung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Voraussetzung ist eine ausreichende finanzielle Verbindung zwischen den gruppenfähigen Körperschaften während des gesamten Wirtschaftsjahres der Beteiligungskörperschaft. Formelle Voraussetzung für die Gruppenbildung ist ein Gruppenantrag und eine bescheidmäßige Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gruppenbildung. Gruppenträger können unbeschränkt steuerpflichtige operative wie vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften und unter …

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Parteiengehörs entsprechende Maßnahmen zur Erhebung des Zollschuldbetrages zu setzen, dh. der Zollschuldbetrag muss festgesetzt, buchmäßig erfasst (in das Datenverarbeitungssystem der Zollverwaltung oder ein sonstiges Evidenzsystem eingegeben) und dem Zollschuldner amtlich mitgeteilt werden. Die Vorschriften der Bundesabgabenordnung betreffend Bescheide (§§ 92 ff BAO) und Abgabenbescheide im Besonderen (§…

ZK-20307.3. Waren zugunsten von Katastrophenopfern (C26)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…zu genehmigen. 7.3.3.3. Endgültige Feststellung Nach Einlangen der Entscheidung der EU-Kommission erklärt das zuständige Zollamt die vorläufige Feststellung mittels Bescheid für endgültig und gewährt die Abgabenbefreiung für die bislang ausgesetzten Eingangsabgaben. 7.3.4. Zweckbindung Den Opfern zur Verfügung gestellten Waren…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…den Erstschuldner gerichteten Beschwerdevorentscheidung) bzw. des Erkenntnisses. Rz 1217: Liegt bereits vor Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen eine Beschwerdevorentscheidung (oder ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes) über den Abgabenanspruch vor, so kann der Haftungspflichtige dennoch erneut eine Bescheidbeschwerde einbringen; somit ist diesfalls eine Beschwerdevorentscheidung (bzw. das Erkenntnis) Gegenstand einer…

VPR 2021 Rz 525–5314.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Sachverhalte in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht verbindliche Auskunftsbescheide beantragt werden (unilaterale Rulings). In den Bescheiden hat die Abgabenbehörde über die abgabenrechtliche Beurteilung eines geschilderten Sachverhalts im Zeitpunkt der Antragstellung abzusprechen. Im Auskunftsbescheid kann insbesondere über folgende Verrechnungspreisfragen abgesprochen werden: Wahl der am besten geeigneten…

UmgrStR 2002 Rz 1311–13154.1.7.3. Verkehrswertzusammenschluss
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…wenn bis zum 31.12.2014 (an)gemeldete Zusammenschlüsse hinsichtlich der steuerlichen Vorsorge gegen die endgültige Verschiebung von Steuerlasten bis zur materiellen Rechtskraft des Bescheides an die obigen Ausführungen angepasst werden. Rz 1314b: Im Fall der Realisierung von stillen Reserven eines Grundstücks ist nach dem…

ZK-02204.3. Aussetzung der Vollziehung (Art. 45 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…durch Art. 45 UZK nicht überlagert und damit unanwendbar geworden ist (überlagert sind jedenfalls die im § 212a Abs. 1 und 2 BAO enthaltenen Einschränkungen auf Bescheide, die von einem Anbringen der Partei abweichen oder denen kein solches Anbringen zugrunde liegt, sowie die im Abs. 2…