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320 Treffer1802 msnur geltende Fassungen
LRL 2012 Rz 185–18910. Verfahrensrecht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…6.2002, 2000/13/0202). Es steht der Abgabenbehörde auch frei, einen bereits endgültig erlassenen Abgabenbescheid innerhalb der Jahresfrist gemäß § 299 BAO aufzuheben und an dessen Stelle einen vorläufigen Bescheid zu erlassen, wenn nach den Ergebnissen eines Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich…

LRL 2012 Rz 195–19710.2.2. Sonderbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…absolute Verjährungsfrist von 15 Jahren (§ 209 Abs. 4 BAO) kann auch dann zur Anwendung kommen, wenn der endgültige Bescheid nach einem vorläufigen Bescheid auf einen anderen Verfahrenstitel als jenen des § 200 Abs. 2 BAO gestützt wurde (zB auf die Verfügung einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO…

VPR 2021 Rz 525–5314.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Sachverhalte in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht verbindliche Auskunftsbescheide beantragt werden (unilaterale Rulings). In den Bescheiden hat die Abgabenbehörde über die abgabenrechtliche Beurteilung eines geschilderten Sachverhalts im Zeitpunkt der Antragstellung abzusprechen. Im Auskunftsbescheid kann insbesondere über folgende Verrechnungspreisfragen abgesprochen werden: Wahl der am besten geeigneten…

UmgrStR 2002 Rz 1311–13154.1.7.3. Verkehrswertzusammenschluss
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…wenn bis zum 31.12.2014 (an)gemeldete Zusammenschlüsse hinsichtlich der steuerlichen Vorsorge gegen die endgültige Verschiebung von Steuerlasten bis zur materiellen Rechtskraft des Bescheides an die obigen Ausführungen angepasst werden. Rz 1314b: Im Fall der Realisierung von stillen Reserven eines Grundstücks ist nach dem…

UmgrStR 2002 Rz 1493–15084.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Die Änderungen können auch auf fehlerhafte Maßnahmen im Zuge des Zusammenschlusses zurückzuführen sein. Zur Adressierung von aufgrund der Feststellungen neu erlassenen Bescheiden siehe Rz 1453b f. Rz 1504: Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden die Auswirkungen dieser Feststellungen in der auf den Zusammenschlussstichtag projizierten Prüferbilanz festgehalten…

UmgrStR 2002 Rz 1628–16435.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…die Ausgleichszahlung (siehe Rz 1528 ff und Rz 1624 f). Eine Äquivalenzverletzung gefährdet nicht die Buchwertfortführung, wenn Vorsorge getroffen wird, dass es hinsichtlich der nicht unentgeltlich übertragenen Quoten zu keiner endgültigen Verschiebung der stillen Reserven kommt. 5.5.3. Umsatzsteuer Rz 1630: Nach § 31 Abs…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…an die Stelle eines früheren Bescheides, bei endgültigen Bescheiden, die an die Stelle eines vorläufigen Bescheides (§ 200 BAO) treten, sowie bei weiteren vorläufigen Bescheiden ist bezüglich der Fälligkeit Folgendes zu beachten: Rz 22: Ist die nunmehr festgesetzte Abgabe höher als die mit früherem Bescheid festgesetzte…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…bei Wiederaufnahme des Verfahrens Aufhebung des die Wiederaufnahme bewilligenden oder verfügenden Bescheides (§ 307 Abs. 3 BAO) Berichtigung gemäß § 293 BAO Aufhebung gemäß § 278 Abs. 1 BAO Aufhebung gemäß § 299 BAO. Rz 991: Keine Rückwirkungen bestehen etwa bei Änderungen gemäß § 295 BAO, bei endgültigen Bescheiden gemäß …

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Neuvorschreibung einer vorher durch Bescheid herabgesetzten Abgabe eine neue Fälligkeit aus. Beispiel: | 1. vorläufiger ESt-Bescheid (§ 200 Abs. 1 erster Satz BAO) | 10.000 Euro | 2. vorläufige Festsetzung (Beschwerdevorentscheidung) | 8.000 Euro | 3. endgültiger ESt-Bescheid | 13.000 Euro…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…weil auf Grund der Annahme des Vorliegens der abgabenrechtlichen Begünstigung keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs ist dieser Bescheid für endgültig zu erklären. Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung ist die Körperschaft zu veranlagen. 1.1.10.2 Ausführende Organe Rz 131: Die…

LRL 2012 Rz 198–20110.3. Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…betreffenden Zeitraumes. Bescheide (zB Abgabenbescheide, Feststellungsbescheide), somit auch solche, die von der Annahme einer Liebhaberei ausgehen, entfalten Rechtswirkungen (grundsätzlich) nur für die betreffenden Jahre. Sie sprechen nicht darüber ab, ob auch in späteren Veranlagungszeiträumen Liebhaberei vorliegt. Solche Bescheide, gleichgültig, ob sie endgültig oder vorläufig ergangen…

KStR 2013 Rz 820–833Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

Kapitalertragsteuer a) Tragung der Kapitalertragsteuer Rz 820: Bei Kapitalerträgen in Form von verdeckten Ausschüttungen kommt es darauf an, ob die ausschüttende Körperschaft die KESt endgültig trägt oder ob sie diese auf den Anteilsinhaber überwälzt: Trägt die Körperschaft die KESt, ist auch darin eine Vorteilszuwendung gelegen…

LRL 2012 Rz 191–19310.1.3. Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 LVO
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…die Prognose im Sinne des § 2 Abs. 4 LVO nicht vorgetäuscht ist, rechtfertigt nicht, die betreffenden Bescheide vorläufig zu erlassen. Kommt nachträglich die Tatsache neu hervor, dass der genannte Plan (der Erzielung eines Gesamtgewinnes bzw. Gesamtüberschusses) tatsächlich nicht bestanden hat, kann dies gegebenenfalls zu einer…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Parteiengehörs entsprechende Maßnahmen zur Erhebung des Zollschuldbetrages zu setzen, dh. der Zollschuldbetrag muss festgesetzt, buchmäßig erfasst (in das Datenverarbeitungssystem der Zollverwaltung oder ein sonstiges Evidenzsystem eingegeben) und dem Zollschuldner amtlich mitgeteilt werden. Die Vorschriften der Bundesabgabenordnung betreffend Bescheide (§§ 92 ff BAO) und Abgabenbescheide im Besonderen (§…

ZK-20307.3. Waren zugunsten von Katastrophenopfern (C26)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…zu genehmigen. 7.3.3.3. Endgültige Feststellung Nach Einlangen der Entscheidung der EU-Kommission erklärt das zuständige Zollamt die vorläufige Feststellung mittels Bescheid für endgültig und gewährt die Abgabenbefreiung für die bislang ausgesetzten Eingangsabgaben. 7.3.4. Zweckbindung Den Opfern zur Verfügung gestellten Waren…

EStR 2000 Rz 5714–571718.3.4 Nachversteuerung bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

… 30 Abs. 4 EStG 1988 käme es aber zu einer teilweisen Nacherfassung der gemäß § 24 Abs. 6 EStG 1988 endgültig steuerfreien stillen Reserven in Höhe von 3.800 Euro. Dies kann nur verhindert werden, in dem die Einkünfte gemäß § 30 EStG 1988 an Hand der…

ZK-02204.3. Aussetzung der Vollziehung (Art. 45 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…durch Art. 45 UZK nicht überlagert und damit unanwendbar geworden ist (überlagert sind jedenfalls die im § 212a Abs. 1 und 2 BAO enthaltenen Einschränkungen auf Bescheide, die von einem Anbringen der Partei abweichen oder denen kein solches Anbringen zugrunde liegt, sowie die im Abs. 2…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…den Erstschuldner gerichteten Beschwerdevorentscheidung) bzw. des Erkenntnisses. Rz 1217: Liegt bereits vor Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen eine Beschwerdevorentscheidung (oder ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes) über den Abgabenanspruch vor, so kann der Haftungspflichtige dennoch erneut eine Bescheidbeschwerde einbringen; somit ist diesfalls eine Beschwerdevorentscheidung (bzw. das Erkenntnis) Gegenstand einer…

UmgrStR 2002 Rz 1619–16275.4. Nachfolgeunternehmer (§ 30 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 188 BAO; zB VwGH 29.03.2006, 2001/14/0091). Sämtliche Bescheide, die ertragsteuerliche Tatbestände vor dem Teilungsstichtag (bzw. bei der Umsatzsteuer und sämtlichen anderen steuerlichen Regelungsbereichen Steuertatbestände bis zum Zurechnungswechsel) betreffen, sind daher weiterhin an die aufgeteilte Mitunternehmerschaft zu adressieren (zB "An die A…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…muss innerhalb der Frist von einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnets erfolgen, falls die Zahlung gemäß Art. 7 Abs. 2 und 3 des ATA-Übereinkommens nicht endgültig entrichtet worden ist (Art. 169 Abs. 5 UZK-IA). 9. Informationsaustausch mit der Kommission derzeit frei