…6.2002, 2000/13/0202). Es steht der Abgabenbehörde auch frei, einen bereits endgültig erlassenen Abgabenbescheid innerhalb der Jahresfrist gemäß § 299 BAO aufzuheben und an dessen Stelle einen vorläufigen Bescheid zu erlassen, wenn nach den Ergebnissen eines Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich…
…absolute Verjährungsfrist von 15 Jahren (§ 209 Abs. 4 BAO) kann auch dann zur Anwendung kommen, wenn der endgültige Bescheid nach einem vorläufigen Bescheid auf einen anderen Verfahrenstitel als jenen des § 200 Abs. 2 BAO gestützt wurde (zB auf die Verfügung einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO…
…Sachverhalte in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht verbindliche Auskunftsbescheide beantragt werden (unilaterale Rulings). In den Bescheiden hat die Abgabenbehörde über die abgabenrechtliche Beurteilung eines geschilderten Sachverhalts im Zeitpunkt der Antragstellung abzusprechen. Im Auskunftsbescheid kann insbesondere über folgende Verrechnungspreisfragen abgesprochen werden: Wahl der am besten geeigneten…
…wenn bis zum 31.12.2014 (an)gemeldete Zusammenschlüsse hinsichtlich der steuerlichen Vorsorge gegen die endgültige Verschiebung von Steuerlasten bis zur materiellen Rechtskraft des Bescheides an die obigen Ausführungen angepasst werden. Rz 1314b: Im Fall der Realisierung von stillen Reserven eines Grundstücks ist nach dem…
…Die Änderungen können auch auf fehlerhafte Maßnahmen im Zuge des Zusammenschlusses zurückzuführen sein. Zur Adressierung von aufgrund der Feststellungen neu erlassenen Bescheiden siehe Rz 1453b f. Rz 1504: Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden die Auswirkungen dieser Feststellungen in der auf den Zusammenschlussstichtag projizierten Prüferbilanz festgehalten…
…die Ausgleichszahlung (siehe Rz 1528 ff und Rz 1624 f). Eine Äquivalenzverletzung gefährdet nicht die Buchwertfortführung, wenn Vorsorge getroffen wird, dass es hinsichtlich der nicht unentgeltlich übertragenen Quoten zu keiner endgültigen Verschiebung der stillen Reserven kommt. 5.5.3. Umsatzsteuer Rz 1630: Nach § 31 Abs…
…an die Stelle eines früheren Bescheides, bei endgültigen Bescheiden, die an die Stelle eines vorläufigen Bescheides (§ 200 BAO) treten, sowie bei weiteren vorläufigen Bescheiden ist bezüglich der Fälligkeit Folgendes zu beachten: Rz 22: Ist die nunmehr festgesetzte Abgabe höher als die mit früherem Bescheid festgesetzte…
…bei Wiederaufnahme des Verfahrens Aufhebung des die Wiederaufnahme bewilligenden oder verfügenden Bescheides (§ 307 Abs. 3 BAO) Berichtigung gemäß § 293 BAO Aufhebung gemäß § 278 Abs. 1 BAO Aufhebung gemäß § 299 BAO. Rz 991: Keine Rückwirkungen bestehen etwa bei Änderungen gemäß § 295 BAO, bei endgültigen Bescheiden gemäß …
…Neuvorschreibung einer vorher durch Bescheid herabgesetzten Abgabe eine neue Fälligkeit aus. Beispiel: | 1. vorläufiger ESt-Bescheid (§ 200 Abs. 1 erster Satz BAO) | 10.000 Euro | 2. vorläufige Festsetzung (Beschwerdevorentscheidung) | 8.000 Euro | 3. endgültiger ESt-Bescheid | 13.000 Euro…
…weil auf Grund der Annahme des Vorliegens der abgabenrechtlichen Begünstigung keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs ist dieser Bescheid für endgültig zu erklären. Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung ist die Körperschaft zu veranlagen. 1.1.10.2 Ausführende Organe Rz 131: Die…
…betreffenden Zeitraumes. Bescheide (zB Abgabenbescheide, Feststellungsbescheide), somit auch solche, die von der Annahme einer Liebhaberei ausgehen, entfalten Rechtswirkungen (grundsätzlich) nur für die betreffenden Jahre. Sie sprechen nicht darüber ab, ob auch in späteren Veranlagungszeiträumen Liebhaberei vorliegt. Solche Bescheide, gleichgültig, ob sie endgültig oder vorläufig ergangen…
Kapitalertragsteuer a) Tragung der Kapitalertragsteuer Rz 820: Bei Kapitalerträgen in Form von verdeckten Ausschüttungen kommt es darauf an, ob die ausschüttende Körperschaft die KESt endgültig trägt oder ob sie diese auf den Anteilsinhaber überwälzt: Trägt die Körperschaft die KESt, ist auch darin eine Vorteilszuwendung gelegen…
…die Prognose im Sinne des § 2 Abs. 4 LVO nicht vorgetäuscht ist, rechtfertigt nicht, die betreffenden Bescheide vorläufig zu erlassen. Kommt nachträglich die Tatsache neu hervor, dass der genannte Plan (der Erzielung eines Gesamtgewinnes bzw. Gesamtüberschusses) tatsächlich nicht bestanden hat, kann dies gegebenenfalls zu einer…
…Parteiengehörs entsprechende Maßnahmen zur Erhebung des Zollschuldbetrages zu setzen, dh. der Zollschuldbetrag muss festgesetzt, buchmäßig erfasst (in das Datenverarbeitungssystem der Zollverwaltung oder ein sonstiges Evidenzsystem eingegeben) und dem Zollschuldner amtlich mitgeteilt werden. Die Vorschriften der Bundesabgabenordnung betreffend Bescheide (§§ 92 ff BAO) und Abgabenbescheide im Besonderen (§…
…zu genehmigen. 7.3.3.3. Endgültige Feststellung Nach Einlangen der Entscheidung der EU-Kommission erklärt das zuständige Zollamt die vorläufige Feststellung mittels Bescheid für endgültig und gewährt die Abgabenbefreiung für die bislang ausgesetzten Eingangsabgaben. 7.3.4. Zweckbindung Den Opfern zur Verfügung gestellten Waren…
… 30 Abs. 4 EStG 1988 käme es aber zu einer teilweisen Nacherfassung der gemäß § 24 Abs. 6 EStG 1988 endgültig steuerfreien stillen Reserven in Höhe von 3.800 Euro. Dies kann nur verhindert werden, in dem die Einkünfte gemäß § 30 EStG 1988 an Hand der…
…durch Art. 45 UZK nicht überlagert und damit unanwendbar geworden ist (überlagert sind jedenfalls die im § 212a Abs. 1 und 2 BAO enthaltenen Einschränkungen auf Bescheide, die von einem Anbringen der Partei abweichen oder denen kein solches Anbringen zugrunde liegt, sowie die im Abs. 2…
…den Erstschuldner gerichteten Beschwerdevorentscheidung) bzw. des Erkenntnisses. Rz 1217: Liegt bereits vor Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen eine Beschwerdevorentscheidung (oder ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes) über den Abgabenanspruch vor, so kann der Haftungspflichtige dennoch erneut eine Bescheidbeschwerde einbringen; somit ist diesfalls eine Beschwerdevorentscheidung (bzw. das Erkenntnis) Gegenstand einer…
… 188 BAO; zB VwGH 29.03.2006, 2001/14/0091). Sämtliche Bescheide, die ertragsteuerliche Tatbestände vor dem Teilungsstichtag (bzw. bei der Umsatzsteuer und sämtlichen anderen steuerlichen Regelungsbereichen Steuertatbestände bis zum Zurechnungswechsel) betreffen, sind daher weiterhin an die aufgeteilte Mitunternehmerschaft zu adressieren (zB "An die A…
…muss innerhalb der Frist von einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnets erfolgen, falls die Zahlung gemäß Art. 7 Abs. 2 und 3 des ATA-Übereinkommens nicht endgültig entrichtet worden ist (Art. 169 Abs. 5 UZK-IA). 9. Informationsaustausch mit der Kommission derzeit frei