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KfzBStR 2021 Rz 912–918B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991) Rz 912: Für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe ist der nach dem WLTP (Kraftwagen) oder WMTC (Krafträder) Messverfahren ermittelte kombinierte CO2-Ausstoß heranzuziehen. Für extern aufladbare Elektro-Hybridfahrzeuge ist der gewichtete kombinierte CO2-Ausstoß heranzuziehen. B.6.1.5. Maßgeblicher…

KfzBStR 2021 Rz 962B.6.2.2. Andere Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw B.6.2.2.1. Übersichtstabelle Rechtslagen - Pkw Rz 962: Diese Tabelle soll einenEinen Überblick über die verschiedenen Rechtslagen bei Personenkraftwagen soll die Tabelle "Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1 / KN 8703)" im Anhang III vermitteln. In den nachfolgenden…

KfzBStR 2021 Rz 999B.6.2.2.5.6. Rechtslage 1. Juli 2008 bis 17. Juni 2009, idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Aliquotierung, siehe Rz 933930 ff) MVEG-Verbrauch (Benzin): 10 l/100 km CO2 in g/km: 110 NOx in mg/km: 50 | Bemessungsgrundlage: | 10.000,00Euro | NoVA-Satz: (10 l - 3 l) x 2 = 14% | 1.400,00Euro | Gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rz 933930 ff) MVEG-Verbrauch (Benzin): 10 l/100 km CO2 in g/km: 110 NOx in mg/km: 50 | Bemessungsgrundlage: | 10.000,00 Euro | NoVA-Satz: (10 l - 3 l) x 2 = 14% | 1.400,00 Euro | Gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2016 beträgt der Abzugsposten (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) für alle Kraftfahrzeuge unabhängig von der Kraftstoffart 300 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Beispiel: Erstzulassung EU: 15. April 2016 (maßgeblich für die anzuwendende Rechtslage) Zulassung in Österreich: 5. Juli 2021 (maßgeblich für die…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…21.710,00Euro | minus darin enthaltene USt | (21.710,00/1,52*)x20% | -2.856,58 Euro | minus darin enthaltene NoVA (32%) | (21.710,00/1,52*)x32% | -4.570,53 Euro | Verkaufspreis (netto) | | 14.282…

KfzBStR 2021 Rz 900–904B.6. Tarif (§ 6 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…108/2022, vom Anwendungsbereich des NoVAG 1991 ausgenommen (siehe Rz 512). Rz 901: Übersteigt der CO2-Ausstoß 150 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 150 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 20 Euro je g/km. Beispiel: Ein Motorrad hat…

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…3 NoVAG 1991) beträgt vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014: für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Kraftfahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 450 Euro. Eine Verminderung um den Abzugsposten kommt nur zur Anwendung, wenn nicht ein Bonus gemäß § 6 Abs. 5 NoVAG 1991…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in der EU: April 2017, NoVA-Satz: 10%, CO2-Emissionswert: 140 g/km (kein CO2-Malus), Abzugsposten § 6 Abs. 3 NoVAG 1991: 300 Euro) a) bei einem Unternehmer um 30.940 Euro (in der Rechnung werden 26.000 Euro zzgl. 4.940 Euro dUSt (19…

KfzBStR 2021 Rz 980–992B.6.2.2.5. Rechtslagen von 1. Juli 2008 bis 28. Februar 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 nach dem (günstigeren) Erdgasverbrauch ermittelt werden. Dies gilt unabhängig von der Größe des zusätzlichen Benzintanks und somit sowohl für monovalente als auch für bivalente Kraftfahrzeuge. Rz 984: Bei Kraftfahrzeugen mit umweltfreundlichem Antriebsmotor vermindert sich die Steuerschuld um höchstens…

KfzBStR 2021 Rz 1007–1013B.6.2.3. Maßgebliche CO2-Emissionswerte (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.6.2.3. Maßgebliche CO2-Emissionswerte (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) B.6.2.3.1. Rechtslage ab 1. Jänner 2020 (WLTP) Rz 1007: Der maßgebliche CO2-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO2-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 3 NoVAG 1991) Rz 905: Für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1) errechnet sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…4 Z 2 bzw. § 3 Z 4 lit. b NoVAG 1991 bezieht sich nicht nur auf den Fall, dass das konkret zu beurteilende Kraftfahrzeug durch den Steuerpflichtigen tatsächlich eingeführt wird, sondern darauf, dass bei einer allfälligen Einfuhr des Kraftfahrzeuges die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer theoretisch…

KfzBStR 2021 Rz 1326–1350B.15.6. Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…S. 1) erteilt wurde, findet § 6 Abs. 2 und 3 NoVAG 1991 idF des BGBl. I Nr. 89/2017 weiterhin Anwendung. Rz 1332: Bei Kraftfahrzeugen auslaufender Serien, für welche aufgrund einer Ausnahmegenehmigung die CO2-Emissionswerte ausschließlich nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus ("NEFZ") ermittelt wurden, ist…

KfzBStR 2021 Rz 800–805B.5. Bemessungsgrundlage (§ 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…803: Für die Beurteilung, ob mitgeliefertes Zubehör der Normverbrauchsabgabe zu unterziehen ist oder nicht, sind nachstehende Kriterien maßgeblich: Hinsichtlich der unter § 2 NoVAG 1991 fallenden Kraftfahrzeuge unterliegt jedenfalls derjenige Lieferumfang, den der Importeur bzw. der Erzeuger an den Einzelhändler erbringt, bei der Lieferung an den…

KfzBStR 2021 Rz 955–961B.6.2.1.4. Rechtslage ab 1. Juli 2008
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kleinmotorräder und Kleinmotorroller). Rz 956: Die 20%-Erhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 kommt zur Anwendung. Beispiel 1: Ein Motorrad hat einen Hubraum von 1.000 Kubikzentimetern: Der Steuersatz beträgt 18% [(1.000 cm3 - 100 cm3) x 0,02…

KfzBStR 2021 Rz 818–822B.5.4. Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeuges der Klasse N1 für jedes verkaufte Kraftfahrzeug die FIN, die selbstberechnete und entrichtete Normverbrauchsabgabe, den NoVA-Steuersatz und die Bemessungsgrundlage anzugeben. Die Daten sind im Rahmen der monatlichen Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Rz 821: Es sind nur jene Aufbauten, Ausstattung und Zubehör…

KfzBStR 2021 Rz 1014–1017B.6.2.4.3. Nachgewiesener CO2-Wert (§ 6 Abs. 4 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der der Berechnung des Steuersatzes nach § 6 Abs. 2 NoVAG 1991 erster Satz zugrunde liegt, wahlweise mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen werden. Es besteht daher die Wahlmöglichkeit, für die Berechnung des Steuersatzesder Normverbrauchsabgabe entweder nach demden gemessenen CO2-Emissionswert für…

KfzBStR 2021 Rz 919–924B.6.1.6. Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…darstellt, ist die Normverbrauchsabgabe bei Kraftfahrzeugen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 nach dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt zu berechnen. Ob ein CO2-Emissionswert vorhanden ist und wie hoch dieser ist, ergibt sich aus den Fahrzeugpapieren (Übereinstimmungsbescheinigung, Typgenehmigung…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ergebende Gutschrift (Vergütung) auf den Tag der Einreichung der Anmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums zurück. Rz 1173: Die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe erfolgt von der Finanzverwaltung mittels NOVA 3 "Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe". Randzahlen 1174 bis 1199: derzeit frei