3. Der Überwachung unterliegender Warenkreis Alle Einfuhren (Kapitel 01 bis 98 der Kombinierten Nomenklatur) und ein Teil der Ausfuhren (vor allem Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse).
…die der Änderung ihres Aussehens dienen oder erforderlich sind, um sie auszubessern, instandzusetzen oder ihren Zustand zu erhalten. (2) Waren gelten bei der Wiedereinfuhr als in demselben Zustand, in dem sie ausgeführt wurden, wenn sie nach ihrer Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union anderen Behandlungen…
Abschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren Artikel 144 In die vorübergehende Verwahrung übergeführte Waren Nicht-Unionswaren befinden sich vom Zeitpunkt ihrer Gestellung an in der vorübergehenden Verwahrung.
Artikel 199 Aufgabe Nicht-Unionswaren und Waren, die in die Endverwendung übergeführt wurden, können mit vorheriger Genehmigung der Zollbehörden vom Inhaber des Zollverfahrens bzw. vom Besitzer der Waren zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden.
Artikel 149 Beendigung der vorübergehenden Verwahrung Nicht-Unionswaren, die stich in der vorübergehenden Verwahrung befinden, sind innerhalb von 90 Tagen in ein Zollverfahren zu überführen oder wiederauszuführen.
Artikel 249 Zollrechtlicher Status Werden Waren aus einer Freizone in das übrige Zollgebiet der Union verbracht oder in ein Zollverfahren übergeführt, so gelten sie als Nicht-Unionswaren, sofern ihr zollrechtlicher Status als Unionswaren nicht nachgewiesen wurde. Für die Zwecke der Anwendung von Ausfuhrabgaben und Ausfuhrlizenzen…
…schäumender Wein, Bier und der im Hauptbehälter bzw. tragbaren Behälter (maximal 10 Liter) eines Motorfahrzeuges befindliche Kraftstoff. Andere als die soeben genannten Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro je Reisenden steuerfrei eingeführt werden, für Flugreisende beträgt dieser Schwellenwert 430 Euro. Für Reisende…
…von den Einfuhrabgaben befreit. Unterabsatz 1 gilt auch dann, wenn die Rückwaren nur einen Teil der zuvor aus dem Zollgebiet der Union ausgeführten Waren darstellen. (2) Die in Absatz 1 genannte Frist von drei Jahren kann überschritten werden, um besonderen Umständen Rechnung zu tragen. (3…
Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 158 Zollanmeldung von Waren und zollamtliche Überwachung von Unionswaren (1) Für alle Waren, die in ein Zollverfahren - mit Ausnahme des Freizonenverfahrens - übergeführt werden sollen, ist eine Zollanmeldung zu dem jeweiligen Verfahren erforderlich…
Artikel 260 Kostenlos ausgebesserte Waren (1) Wird den Zollbehörden nachgewiesen, dass die Waren entweder aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungspflicht oder wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers kostenlos ausgebessert wurden, so ist eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben zu gewähren. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung…
…verarbeitet und verbraucht werden. In diesen Fällen gelten die Waren als nicht in das Freizonenverfahren übergeführt. (2) Auf Antrag der betreffenden Person stellen die Zollbehörden fest, dass jede der folgenden Waren den zollrechtlichen Status als Unionswaren besitzen: a)Unionswaren, die in eine Freizone verbracht werden…
…c)die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen sowie Verbote und Beschränkungen, sofern sie nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt angewendet wurden, und d)die Erfüllung der anderen Formalitäten hinsichtlich der Wareneinfuhr. (3) Durch die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr erhalten Nicht-Unionswaren den zollrechtlichen Status von Unionswaren.
Artikel 134 Zollamtliche Überwachung (1) Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs der zollamtlichen Überwachung und können Zollkontrollen unterzogen werden. Sie unterliegen gegebenenfalls Verboten und Beschränkungen, die unter anderem aus folgenden Gründen gerechtfertigt sein können: Aufrechterhaltung der…
…zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldeten Waren ursprünglich aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt wurden und zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen für die Befreiung von den Einfuhrabgaben als Rückwaren erfüllten. (4) Absatz 2 findet keine Anwendung in den Fällen, in denen Waren mündlich oder auf andere…
Artikel 171 Abgabe einer Zollanmeldung vor Gestellung der Waren Eine Zollanmeldung kann vor der voraussichtlichen Gestellung der Waren abgegeben werden. Werden die Waren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Zollanmeldung gestellt, so gilt die Zollanmeldung als nicht abgegeben.
…Textilwaren und Stahlwaren. (2) Die Befreiung gilt für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft ("Einfuhr") ohne zusätzliche Dokumente oder Anträge, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (3)(a) Die Befreiung gilt für die Textilwaren und Stahlwaren für einen Warenwert nach § 2 Abs…
…nachgewiesen werden. (3) In bestimmten Fällen haben vollständig im Zollgebiet der Union gewonnene oder hergestellte Waren nicht den zollrechtlichen Status von Unionswaren, wenn sie aus in der vorübergehenden Verwahrung befindlichen Waren gewonnen oder hergestellt wurden oder in eines der folgenden Verfahren übergeführt wurden: externes Versandverfahren…
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld Artikel 83 Verbote und Beschränkungen (1) Eine Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld entsteht auch für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkungen gleich welcher Art unterliegen. (2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen…
…Beschau der Waren (1) Die Waren dürfen nur mit Bewilligung der Zollbehörden an den von diesen bezeichneten oder zugelassenen Orten von ihren Beförderungsmitteln ab- oder umgeladen werden. Diese Bewilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn ein sofortiges Abladen sämtlicher oder eines Teils der Waren wegen unmittelbarer…
Artikel 327 Waren ohne Vorabanmeldung (Artikel 267 des Zollkodex) Wird festgestellt, dass für Waren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen, keine Vorabanmeldung vorliegt, es sei denn die Verpflichtung zur Abgabe dieser Anmeldung gilt nicht, erfolgt der Ausgang der Waren vorbehaltlich der Abgabe…