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12 Treffer1584 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schreibweise, in der die Schrift abgefasst ist, noch auf die Absicht des Verfassers an, ob er ein Rechtsgeschäft bezeugen wollte oder nicht. Rz 1086: Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird, wie zB allgemeine Geschäftsbedingungen, unabhängig…

GebR 2025 Rz 152–1568.1.3. Gleichschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Urkundeninhalt Rz 153: Maßgeblich für die Bemessung der Gebühr ist ausschließlich der Inhalt der Schrift (VwGH 16.11.1995, 94/16/0057, VwGH 6.10.1994, 92/16/0191). Der wahre, allenfalls vom Urkundeninhalt abweichende Wille der Parteien ist nicht zu erforschen (VwGH 16.11…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

11.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG) 11.2.1. Urkunden im Sinn des § 15 Abs. 2 GebG Rz 1025: Als Urkunde ist jede Schrift zu verstehen, in der, wenn auch formlos, das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…

UZK-IAArtikel 312 Alternativnachweis für die Beendigung des Unionsversandverfahrens
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 312 Alternativnachweis für die Beendigung des Unionsversandverfahrens (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Das Unionsversandverfahren gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn der Inhaber des Verfahrens eines der folgenden von der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats anerkannten Dokumente…

ZK-22602.18. Verschlussanerkenntnisse
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

ZK-22608.2.4. Folgen der Ergebnisse des Suchverfahrens
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.2.4. Folgen der Ergebnisse des Suchverfahrens Die zuständige Behörde des Abgangslandes entscheidet auf der Grundlage der erhaltenen Antworten einschließlich der gegebenenfalls vom Inhaber des Unionsversandverfahrens erhaltenen Angaben, ob das Unionsversandverfahren beendet worden ist und erledigt werden kann bzw. welche weiteren Schritte vorzunehmen sind…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…

UZK-DAAnhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…

UZK-IAArtikel 284 Alternativnachweis für die Beendigung des ATA-Versandvorgangs
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 284 Alternativnachweis für die Beendigung des ATA-Versandvorgangs (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe c und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Der ATA-Versandvorgang gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn der Inhaber des Carnet ATA innerhalb der Fristen, die bei Ausstellung des…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

4.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind…