…einer gesonderten Liste ("Ehemalige Meldefonds KESt auf Zinsen gemäß § 98 EStG 1988") für den Zeitraum eines Jahres auszuweisen und zu veröffentlichen (§ 6 Abs. 2 FMV 2015). Rz 494: Für die Meldung von Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 ist in …
…Meldefonds 4.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 402: Voraussetzung für einen Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988…
…des letzten Rücknahmepreises anzusetzen sind (vgl. bereits Rz 163). Abweichend davon besteht im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 bei Nichtmeldung eine pauschale Ermittlung der Höhe der unter die beschränkte Steuerpflicht fallenden Zinsen. Danach fallen unter die beschränkte Steuerpflicht…
…sich die Fondsanteile auf einem Depot bei einem ausländischen Kreditinstitut befinden, sind die ausschüttungsgleichen Erträge vom Fondsanteilinhaber im Zuflusszeitpunkt in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu versteuern. Besteuerungsgrundlage bilden die über die Meldestelle gemäß …
…§ 93 bis 97 EStG 1988 idF BBG 2011 bzw. AbgÄG 2011 und BBG 2012) treten grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft und sind - im Gegensatz zur Besteuerung von Substanzgewinnen und Derivaten - unterschiedslos auf Alt- und Neuvermögen anzuwenden. Davon besteht folgende Ausnahme: Gemäß § 124b Z…
…Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sowie Einkünfte aus der Veräußerung einer…
…inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der Anleger verpflichtet, dessen Erträge in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg der Besteuerung zu unterwerfen. Die Besteuerung der Erträge hat dabei zum Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen…
…inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert; deren Aufnahme in die Einkommensteuerklärung braucht nicht zu erfolgen. Beispiel thesaurierender Meldefonds Anschaffung von 500 Anteilen des thesaurierenden inländischen Meldefonds "AT-XY-Invest-Direkt (T)" am…
…und den (modifizierten) Anschaffungskosten stellt damit die Bemessungsgrundlage dar, auf die der besondere Steuersatz iHv 27,5% anzuwenden ist. Ist der Unterschiedsbetrag negativ, kann dieser Verlust im Rahmen der Beschränkungen des § 27 Abs. 8 EStG 1988 mit anderen sondersteuersatzbesteuerten positiven Erträgen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
…Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Enthält der Fonds allerdings nicht öffentlich angebotene Wirtschaftsgüter, muss der Fondsanteil zumindest in einer Weise angeboten werden, die einem öffentlichen Angebot gleichkommt. Zum Sondersteuersatz auf den Gewinn aus der Veräußerung eines…
…und Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27 Abs. 4a EStG 1988. Weiters sind KESt-befreit auch Ausschüttungen an ein inländisches § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegendes Gebilde aus einer Grundstücksgesellschaft iSd §§ 23 ff ImmoInvFG, soweit die Ausschüttungen auf Veräußerungsgewinne aus Immobilienveräußerungen zurückzuführen sind. Beteiligungserträge gemäß …
…1.3.3. Umfang der Besteuerung von Ausschüttungen bei Meldefonds 3.1.1.3.3.1. Ordentliche Erträge (Zinsen und Dividenden) Rz 173: Ordentliche Erträge unterliegen in voller Höhe der Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Zu beachten…
…der Einkünfte dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, im Detail siehe Rz 270 ff. 3.2.3.1. Beschränkte Steuerpflicht von Zinsen Rz 330: Siehe zur Besteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die den Investmentfondsanteil im Privatvermögen halten…
…ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der Anleger verpflichtet, die Erträge in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg der Besteuerung zu unterwerfen. Die Besteuerung der Erträge hat dabei, soweit sie aus Einkünften iSd § 27 EStG 1988 bestehen, jeweils zum besonderen Steuersatz gemäß…
…3.5. Umfang der Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen bei Meldefonds 3.1.1.3.5.1. Ordentliche Erträge (Zinsen und Dividenden) Rz 178: Ordentliche Erträge unterliegen in voller Höhe der Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Zu beachten…
…Betrages an Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Investmentfonds sind diese Erträge bei einer natürlichen Person, die den Fondsanteil in ihrem Privatvermögen hält, gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Für AIF-Einkünfte ist kein KESt-Abzug vorgesehen. Wird dennoch ein KESt-Abzug für…
…die Vermeidung von Doppelbesteuerungen kein Anspruch auf die Befreiungsmethode, bleiben die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne Teil des steuerpflichtigen Fondsgewinns. Der Aufwand, der anlässlich der Bildung von Rückstellungen für latente Steuern entsteht und den Fondsgewinn mindert, darf jedoch gemäß § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 bzw…
…des § 27 EStG 1988 3.4.1.2.1. Dividenden Rz 379: Auf Gewinnausschüttungen ist die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im Inland durch den Abzugsverpflichteten mittels KESt-Abfuhr eingehoben…
…unterliegt der Einkommensteuer mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 idF vor BBG 2011 und ist im Veranlagungsweg zu besteuern (Erfassung in der Einkommensteuererklärung 2011 unter Kennzahl 754). 2012 Die Ausschüttung von 1.400 Euro (2,8 Euro x 500 Fondsanteile…
…2011: Die am 10.1.2011 zugeflossene Ausschüttung unterliegt in voller Höhe der Einkommensteuer und ist mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 idF vor BBG 2011 im Veranlagungsweg zu versteuern (E1-Erklärung 2011 unter Kennzahl 754). Die ausschüttungsgleichen Erträge für…