…Das sind insbesondere: Zinserträge aus Geldeinlagen, Erträge aus der Beteiligung als echter stiller Gesellschafter, laufende Erträge und Erträge aus der Veräußerung von Anteilsrechten an in- und ausländischen Investmentfonds, Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen von Körperschaften, Einkünfte aus verbrieften oder unverbrieften Derivaten. Einkünfte aus Kapitalvermögen…
… 37 Abs. 2 UmgrStG (UmgrStR 2002 Rz 1736) sind oder bei denen es sich nicht um Beteiligungen an Kapitalgesellschaften handelt (Beteiligung als echter stiller Gesellschafter), sind immer mit dem Teilwert anzusetzen. 6.12.5 Nutzungseinlagen Rz 2496: Bloße Nutzungen sind nicht als einlagefähige Wirtschaftsgüter anzusehen…
…für nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaften 3.2.4.1 Stille Beteiligung Rz 369: Verlustanteile einer Körperschaft als echter stiller Gesellschafter (stille Beteiligung, die nicht zum Betriebsvermögen gehört, bspw. stille Beteiligung einer Privatstiftung) sind gemäß § 27 Abs. 8 Z 2 EStG…
…Nimmt der stille Gesellschafter an Verlusten auch insoweit teil, als sie seine geleistete Einlage übersteigen, sind auch derartige Verlustanteile steuerlich unbeachtlich und mit späteren Gewinnanteilen zu verrechnen. Beispiel: A beteiligt sich am Unternehmen des B mit einer fremdfinanzierten Einlage von 100 als (echter) stiller Gesellschafter…
…Gemälde, Skulpturen, wertvolle Gefäße uÄ, Wandteppiche und Tapisserien, im Regelfall Beteiligungen als echter stiller Gesellschafter, weiters entgeltlich erworbene unbefristete Rechte und Konzessionen, zeitlich unbegrenzte Namensrechte oder Markenrechte, soweit sie nicht Bestandteile des Firmenwertes sind (zum Markenrecht siehe Rz 3195, zur Domain-Adresse siehe Rz 500a…
…Unternehmerrisiko). Das Zutreffen dieser Voraussetzungen ist grundsätzlich für jeden Gesellschafter einer Personengesellschaft zu prüfen. Ist ein Gesellschafter nach Prüfung dieser Kriterien nicht Mitunternehmer, dann erzielt er keine betrieblichen Einkünfte. Ist ein Gesellschafter nicht Mitunternehmer, kann er echter stiller Gesellschafter mit Einkünften aus Kapitalvermögen sein; sein…
…des § 2 Abs. 2a EStG 1988 sowie IFB-Wartetastenverluste, nicht hingegen auf andere Sonderverluste (Siebentelverluste nach § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988, Verluste echter stiller Gesellschafter gemäß § 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, Siebentelverluste nach § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988, Wartetastenverluste…
…echte stille Gesellschafter kann zwar begrifflich über keine Betriebsstätte verfügen, doch ist in diesen Fällen das Abkommen teleologisch so zu verstehen, dass das Besteuerungsrecht dem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Betriebsstätte des Unternehmens befindet, an dem sich der Investor als echter stiller Gesellschafter…
…31 EStG 1988) mitumfasst. 1.2.6.1.3 Einkünfte aus Kapitalvermögen Rz 219: Dies sind vor allem Einkünfte aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Anteile) und Genossenschaften, Einkünfte aus einer Beteiligung als echter stiller Gesellschafter, Einkünfte aus Wertpapieren jeder Art (festverzinsliche Wertpapiere, Genussrechte…
…Grundlage einer gegenüber der Personengesellschaft durchgeführten Einkünftefeststellung der Gesellschafter. Beteiligen sich Personen an einem österreichischen Unternehmen als atypisch stille Gesellschafter, dann gilt als Grundsatz, dass die inländische Betriebsstätte des Unternehmens auch Betriebsstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellt. Liegt eine Beteiligung als echter stiller Gesellschafter vor…
…einem allenfalls bestehenden zugehörigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten als Confusioverlust ergebniswirksam auszubuchen. Echte stille Gesellschaft: Ist eine Körperschaft am Unternehmen einer anderen Körperschaft als echter stiller Gesellschafter beteiligt, fällt durch die Verschmelzung der beiden Körperschaften die echte stille Beteiligung mit der bei anderen Körperschaft ausgewiesenen Schuldposition zusammen…
… 27a Abs. 6 EStG 1988 nicht angewendet wird. Kapitalvermögen, dessen Erträge stets dem progressiven Tarif unterliegen, sind nicht vom Abzugsverbot betroffen (zB Einkünfte aus echter stiller Gesellschaft). Zu "negativen Zinsen" siehe Rz 6121h. Rückerstattete (zurückgezahlte) Einnahmen stellen gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 grundsätzlich Werbungskosten…
…bis 1227). Dh. die Veräußerung inländischer Beteiligungen, ausländischer Portfoliobeteiligungen, echter stiller Beteiligungen, sowie Beteiligungen an Personengesellschaften führen zu steuerschädlichen Einkünften. Bei der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften, bei denen auch nach ausländischem Steuerrecht eine Zurechnung der Einkünfte an die Beteiligten erfolgt, ist auf das…
…die kein begünstigtes Vermögen übertragen, für diese aber nur hinsichtlich der Rückwirkung. Beispiel 1: A beteiligt sich auf Grund eines Zusammenschlussvertrages vom 7.8.X2 mit Wirkung zum 31.12.X1 als atypisch stiller Gesellschafter am Unternehmen der B-GmbH. Da die B-GmbH einen…
…beherrschenden Gesellschafter fließen die Gewinnanteile bereits mit Beschlussfassung über die Gewinnverteilung zu (VwGH 30.11.1993, 93/14/0155). Verdeckte Ausschüttungen sind zugeflossen, wenn der Gesellschafter darüber verfügen kann (VwGH 16.12.1986, 86/14/0064 zu Versicherungsprämien). Rz 4619: Beim echten stillen Gesellschafter ist…
…Einkünfte aus der dazugehörigen Aktien (§ 27 Abs. Überlassung von Kapital darstellen (§ 27 Abs. 3 EStG 19882 Z 3 EStG 1988), beiEinkünfte aus der Abschichtung stiller GesellschafterVeräußerung von Derivaten (§§ 27 Abs. 4 EStG 1988 27 Abs. 2 Z 4 EStG 1988), bei der Veräußerung von Miet-…
…Mitunternehmerschaft. 19.1.2.2.43 Die atypisch stille Gesellschaft Rz 5815: Die (typische oder echte bzw. atypische oder unechte) stille Gesellschaft tritt nach außen nicht in Erscheinung, sondern entwickelt Rechtsverbindlichkeit bloß im Innenverhältnis. Bei einer stillen Gesellschaft beteiligt sich der Gesellschafter an einem Unternehmen…
…Bruttobesteuerung). Für Einkünfte aus nicht öffentlich angebotenen Anteilen an Immobilienfonds (§ 99 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) und Gewinnanteilen aus stillen Beteiligungen an inländischen Unternehmen (§ 99 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) beträgt der Steuersatz jedoch 27,5% (für Zuflüsse ab dem 1.1.2016…
…immer den Wert einer echten stillen Beteiligung ausmacht, insbesondere dann nicht, wenn für den Beteiligungserwerb Sanierungserwartungen ausschlaggebend sind. Anlauf- und Buchverluste (zB Verlust durch Bildung eines IFB) rechtfertigen keine Teilwertabschreibung (VwGH 29.4.1992, 90/13/0292). Nimmt der stille Gesellschafter über seine Einlage hinaus…
…mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten vertikal ausgeglichen werden (§ 27 Abs. 8 Z 4 EStG 1988). Verlustanteile eines echten stillen Gesellschafters (stille Beteiligung im Privatvermögen) sind nicht zu berücksichtigen. Sie sind jedoch mit späteren Gewinnen zwecks Auffüllung bis zur Höhe der Einlage zu verrechnen (§ 27 Abs…