5.4.7.2 Echte stille Gesellschaft Rz 1190: Obwohl hier das Gesellschaftsverhältnis in der Geschäftswelt nicht in Erscheinung treten soll, muss es dennoch jedenfalls dem zuständigen Finanzamt gegenüber ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen und auch die übrigen in Rz 1141 angeführten Merkmale erfüllen…
…immer den Wert einer echten stillen Beteiligung ausmacht, insbesondere dann nicht, wenn für den Beteiligungserwerb Sanierungserwartungen ausschlaggebend sind. Anlauf- und Buchverluste (zB Verlust durch Bildung eines IFB) rechtfertigen keine Teilwertabschreibung (VwGH 29.4.1992, 90/13/0292). Nimmt der stille Gesellschafter über seine Einlage hinaus…
… 37 Abs. 2 UmgrStG (UmgrStR 2002 Rz 1736) sind oder bei denen es sich nicht um Beteiligungen an Kapitalgesellschaften handelt (Beteiligung als echter stiller Gesellschafter), sind immer mit dem Teilwert anzusetzen. 6.12.5 Nutzungseinlagen Rz 2496: Bloße Nutzungen sind nicht als einlagefähige Wirtschaftsgüter anzusehen…
…dass für den Gesellschafter keine festzustellenden Einkünfte (der geltend gemachten Einkunftsart) vorliegen. Der Begründung (zB weil für den Gesellschafter keine Mitunternehmerstellung vorliegt) kommt keine Bindungswirkung zu. Daher steht ein solcher Bescheid, der etwa ergeht, weil keine Mitunternehmerschaft vorliegt, der Qualifikation als echte stille Gesellschaft (und…
...ABC der Vereinbarungen: | Echte stille Gesellschaft (siehe Rz 1190 ff) | Erfordernis der Bekanntgabe gegenüber dem zuständigen Finanzamt und des Erfüllens der sonstigen Kriterien | VwGH 13.2.1991, 89/13/0223 | Erfordernis der Anzeige beim sachlich zuständigen Finanzamt | VwGH 27.5…
…echte stille Gesellschafter kann zwar begrifflich über keine Betriebsstätte verfügen, doch ist in diesen Fällen das Abkommen teleologisch so zu verstehen, dass das Besteuerungsrecht dem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Betriebsstätte des Unternehmens befindet, an dem sich der Investor als echter stiller Gesellschafter…
… | Echte stille Gesellschaft | 5.4.7.2 Rz 1190 ff | Kapitalgesellschaft | Gesellschafter | 5.4.8.1 Rz 1196 ff | | Gesellschafter-Geschäftsführer | 5.4.8.2 Rz 1200 ff | Sonstige Rechtsbeziehungen | Miet- und Pachtvertrag |…
…einem allenfalls bestehenden zugehörigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten als Confusioverlust ergebniswirksam auszubuchen. Echte stille Gesellschaft: Ist eine Körperschaft am Unternehmen einer anderen Körperschaft als echter stiller Gesellschafter beteiligt, fällt durch die Verschmelzung der beiden Körperschaften die echte stille Beteiligung mit der bei anderen Körperschaft ausgewiesenen Schuldposition zusammen…
…Gesellschaftsvertrag einer GmbH kein Gewinnverteilungsbeschluss vorgesehen, sondern eine automatische Ausschüttung des Gewinnes an die Gesellschafter (§ 82 Abs. 1 und 2 GmbHG), so entsteht der Anspruch mit der Genehmigung des Jahresabschlusses der GmbH (VwGH 18.1.1996, 93/15/0142). Forderungen aus Gewinnanteilen aus echten stillen…
Beteiligungen Rz 492: Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und (echte) stille Beteiligungen sind nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter. Einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft kommt nicht der Charakter eines Wirtschaftsgutes zu. Stammanteile an einer GmbH oder Aktien weisen ihrer Art nach eindeutig weder in den privaten noch in den betrieblichen Bereich…
…VwGH 20.11.1989, 89/14/0141). Echte stille Beteiligung Rz 741: Erwirbt die Körperschaft eine echte stille Beteiligung an einer anderen Körperschaft mit dem Zweck, ihren Geschäftsführern dadurch Vorteile (zB günstige Aktienkäufe und -verkäufe betreffend einer dritten Gesellschaft) verschaffen zu können, kann eine verdeckte…
…Gesellschaftsrechte und anteilsartigen Substanzrechte. Neben Aktien und GmbH-Anteilen gehören dazu Geschäftsanteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Substanzgenussrechte im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988, Berechtigungen aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes, nicht jedoch echte stille Beteiligungen sowie echte stille…
…Mitunternehmerschaft. 19.1.2.2.43 Die atypisch stille Gesellschaft Rz 5815: Die (typische oder echte bzw. atypische oder unechte) stille Gesellschaft tritt nach außen nicht in Erscheinung, sondern entwickelt Rechtsverbindlichkeit bloß im Innenverhältnis. Bei einer stillen Gesellschaft beteiligt sich der Gesellschafter an einem Unternehmen…
…RGBl. Nr. 58/1906; Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Echte stille Beteiligungen. Rz 88: Optionen können nur dann Gegenstand der Begünstigung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 sein, wenn sie innerhalb des Kalenderjahres der Einräumung…
…einheitlich von einem unkörperlichen Wirtschaftsgut auszugehen sein. 4.2.2.2.2 Finanzanlagen Rz 628: Zu den Finanzanlagen zählen Beteiligungen an Körperschaften, echte stille Beteiligungen, Wertpapiere und Kryptowährungen. Randzahl 628a: entfallen 4.2.2.3 Entgeltlicher Erwerb Rz 629: Ein entgeltlicher Erwerbsvorgang setzt die Änderung…
…Hilfsbetrieb und zu 40% einem Gewerbebetrieb. Da die Nutzung innerhalb der steuerpflichtigen Betriebe insgesamt mehr als 50% beträgt, ist der PC als Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens zu behandeln. Stille Reserven, die bei der Veräußerung bzw. Entnahme des Wirtschaftsgutes aufgedeckt werden, sind in vollem Umfang zu erfassen…
…VwGH 23.1.2019, Ra 2018/13/0007, wonach die Beteiligung eines Gesellschafters an der GmbH, der gegenüber eine Verbindlichkeit am Verrechnungskonto besteht, im Zusammenhang mit der Beurteilung seiner Bonität berücksichtigt werden kann). Rz 673: Das Vorhandensein des positiven Verkehrswertes ist nachzuweisen. Im Zweifel hat…
…mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten vertikal ausgeglichen werden (§ 27 Abs. 8 Z 4 EStG 1988). Verlustanteile eines echten stillen Gesellschafters (stille Beteiligung im Privatvermögen) sind nicht zu berücksichtigen. Sie sind jedoch mit späteren Gewinnen zwecks Auffüllung bis zur Höhe der Einlage zu verrechnen (§ 27 Abs…
…Nimmt der stille Gesellschafter an Verlusten auch insoweit teil, als sie seine geleistete Einlage übersteigen, sind auch derartige Verlustanteile steuerlich unbeachtlich und mit späteren Gewinnanteilen zu verrechnen. Beispiel: A beteiligt sich am Unternehmen des B mit einer fremdfinanzierten Einlage von 100 als (echter) stiller Gesellschafter…
…für nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaften 3.2.4.1 Stille Beteiligung Rz 369: Verlustanteile einer Körperschaft als echter stiller Gesellschafter (stille Beteiligung, die nicht zum Betriebsvermögen gehört, bspw. stille Beteiligung einer Privatstiftung) sind gemäß § 27 Abs. 8 Z 2 EStG…