5.4.7.2 Echte stille Gesellschaft Rz 1190: Obwohl hier das Gesellschaftsverhältnis in der Geschäftswelt nicht in Erscheinung treten soll, muss es dennoch jedenfalls dem zuständigen Finanzamt gegenüber ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen und auch die übrigen in Rz 1141 angeführten Merkmale erfüllen…
Abschnitt XIV Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden…
…ist nicht maßgeblich. Auch die grenzüberschreitende Beförderung von kranken oder verletzten Personen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen und Luftfahrzeugen (zB die Rückholung von Verletzten aus dem Ausland mittels Flugzeug) ist begünstigt. Die echte Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG…
6.1.6.3. Leistungen an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder sowie an NATO-bestimmte Streitkräfte Rz 736: § 6 Abs. 1 Z 6 lit. c UStG 1994 befreit unter bestimmten Voraussetzungen Lieferungen und sonstige Leistungen (ausgenommen die Lieferung neuer…
7.4. Ausfuhrnachweis allgemein Rz 1075: Über die erfolgte Ausfuhr muss ein Nachweis, dass der Liefergegenstand ins Drittland befördert oder versendet wurde, vorliegen. Wie der Unternehmer den Ausfuhrnachweis zu führen hat, regelt das Gesetz (§ 7 Abs. 5 und Abs. 6 UStG 1994). Sind die vorgelegten…
…zB Hektarzuschläge, umfassen kann), höchstens jedoch ein Betrag von jährlich 40 Euro, einen "echten", nicht steuerbaren Mitgliedsbeitrag darstellt. Rz 34: Davon zu unterscheiden sind "unechte" Mitgliedsbeiträge. Dabei handelt es sich - unabhängig von ihrer Bezeichnung - um Leistungen eines Mitglieds, denen eine konkrete Gegenleistung der Personenvereinigung gegenübersteht…
7.3. Ausrüstung und Versorgung eines Beförderungsmittels Rz 1065: Ist der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, so ist in Abholfällen die Steuerfreiheit grundsätzlich auf jene Fälle eingeschränkt, in denen ein ausländischer Abnehmer vorliegt und das Beförderungsmittel unternehmerischen Zwecken des Abnehmers…
8. Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8 UStG 1994) Rz 1111: Die Steuerfreiheit für Lohnveredlungen ergänzt ua. jene für Ausfuhrlieferungen. Gegenstände der Ausfuhr können vor der Ausfuhr von einem anderen Unternehmer be- und verarbeitet werden. Auch diese Be- und Verarbeitung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen…
9. Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994) Rz 1131: Es handelt sich um eine Vorstufenbefreiung, dh. nicht die Umsätze der See- und Luftfahrt sind befreit, sondern die Umsätze für die Seeschifffahrt bzw. Luftfahrt. Diese Steuerbefreiung kommt nur für solche Umsätze in…
6. Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994) 6.1. Steuerbefreiungen 6.1.1. Ausfuhrlieferungen und Lohnveredlung Siehe Rz 1051 bis Rz 1130. 6.1.2. Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt Siehe Rz 1131 bis Rz 1160. 6.1.3. Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und Nebenleistungen 6.1.3…
6.1.3.2. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen 6.1.3.2.1. Umfang der Steuerbefreiung Rz 712: Die Steuerbefreiung nach §§ 6 Abs. 1 Z 3 lit. a sublit. bb UStG 1994…
7. Ausfuhrlieferung (§ 7 UStG 1994) Rz 1051: Eine Ausfuhrlieferung ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: der liefernde Unternehmer hat den Gegenstand in Erfüllung dieses Umsatzgeschäftes in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, oder der ausländische Abnehmer hat den Gegenstand in das Drittlandsgebiet versendet oder befördert, über die…
…welche im Vorfeld der Bestellung von Aufsichtsräten anfallen (zB Kosten für die Ausschreibung eines Aufsichtsratspostens oder für die Vertragsgestaltung), sind dann abzugsfähig, wenn die Gesellschaft steuerpflichtige oder echt steuerbefreite Umsätze bewirkt. Rz 1993: Gegenstände, die der Unternehmer zur Ausführung einer Einfuhr verwendet, oder sonstige Leistungen…
…bzw. Errichtung und Erhaltung von Veranstaltungssälen (VwGH 3.11.1986, 86/15/0003). Beiträge an Berufs- und Interessensvertretungen sowie an so genannte Solidaritätseinrichtungen bestimmter Sektoren von Kreditinstituten sind in der Regel als echte Mitgliedsbeiträge zu qualifizieren (1302 Blg Sten Prot des NR XVIII. GP betr…
…beheben (Naturalrestitution), kommt es zu keinem Leistungsaustausch mit dem geschädigten Kunden K. Leistet der Unternehmer M an den geschädigten Kunden K Geldersatz, liegt mangels Gegenleistung echter, nicht steuerbarer Schadenersatz vor. Behebt der Geschädigte K den Schaden ohne Auftrag des M zunächst selbst, oder lässt er…
…Das sind insbesondere: Zinserträge aus Geldeinlagen, Erträge aus der Beteiligung als echter stiller Gesellschafter, laufende Erträge und Erträge aus der Veräußerung von Anteilsrechten an in- und ausländischen Investmentfonds, Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen von Körperschaften, Einkünfte aus verbrieften oder unverbrieften Derivaten. Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…Leistung an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (so genannter unechter Zuschuss) oder Zahlungen, die mangels Entgeltscharakter kein Leistungsentgelt (so genannter echter Zuschuss) darstellen. Rz 23: Indiz für die Einordnung ist, in wessen Interesse die Zuschussgewährung liegt und welche Zwecke der Zahlende verfolgt (BFH 9.12…
…gegeben werden und daher kein Leistungsentgelt darstellen, wie zB Schenkungen, Erbschaften, Spenden, Subventionen, Lotterie- und Spielgewinne, echte Mitgliedsbeiträge, Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen, durchlaufende Posten. Die Normverbrauchsabgabe ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage (EuGH 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich; siehe auch BMF-010219/0001-VI…
…UStG 1994, nicht hingegen Gegenstände, die nur der natürlichen Verhütung dienen (zB Verhütungscomputer). Ebenso sind sonstige Leistungen nicht vom Anwendungsbereich der echten Umsatzsteuerbefreiung erfasst (bspw. operative Verhütungsmethoden wie die Sterilisation). Rz 731f: Steuerbefreit sind Waren der monatlichen Damenhygiene, wie etwa hygienische Binden (Einlagen), Tampons aus…
…jedoch nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Erreichen des angestrebten begünstigten Zweckes auch durch unentgeltlich angebotene, nur durch Spenden und/oder echte Mitgliedsbeiträge finanzierte Leistungen möglich wäre. Bspw. kann die Förderung des Körpersportes oder der Kunst nicht anders als durch Sportveranstaltungen oder Kulturveranstaltungen (Konzerte, usw.) erreicht…