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16 Treffer1529 msnur geltende Fassungen
VS-10005.1.4.3.4. Reduzierte Freimengen/Freigrenzen im Grenzverkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…gelten nicht, wenn ein von dieser Regelung betroffener Reisender nachweist, dass er aus diesem Grenzgebiet des MS ausreist oder dass er nicht aus dem gegenüberliegenden drittländischen Grenzgebiet (Gebiet, das in einer Entfernung von bis zu 15 Kilometer Luftlinie vom Ort der Einreise liegt) zurückkommt. Sie…

ZK-07706.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Bescheinigung gilt jedoch nicht als Irrtum, wenn die Bescheinigung auf einer unrichtigen Darstellung der Tatsachen durch den Ausführer beruht (zB erklärt der Ausführer eine ausreichende Be- oder Verarbeitung durch Tarifsprung, obwohl nicht alle drittländischen Vormaterialien die Tarifposition gewechselt haben), es sei denn, es ist offensichtlich…

VB-02203.4. Sendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

3.4. Sendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten Beim Transport von Suchtmittelsendungen, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten über eine österreichische Ausgangszollstelle in einen Drittstaat ausgeführt werden, ist die Ausfuhrbewilligung des Versandlandes beim Transport mitzuführen. Im Zuge der Austrittsbestätigung durch die österreichische Ausgangszollstelle ist auch das Vorliegen…

VS-10005.1.4.3. Reisefreimengen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Freimengen/Freigrenzen für die Einfuhr von Tabakwaren | 200 Stück | Zigaretten oder | 100 Stück | Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück) oder | 50 Stück | Zigarren oder | 250 Gramm | Rauchtabak oder | | eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser…

VB-02203.3. Aufgaben der Ausgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

3.3. Aufgaben der Ausgangszollstelle (1) Bei ungebrochener Durchfuhr ist zu prüfen, ob die Ausfuhrbewilligung des Versandlandes vorliegt und in dieser als Bestimmungsland ein anderes Land als Österreich angegeben ist. Ergibt diese Prüfung keine Beanstandung, so sind auf der rechten oberen Ecke der Vorderseite der…

ZK-20301.2. Eingeschränkte Freimengen und Freigrenze (355)
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…werden, innerhalb folgender eingeschränkter Freimengen und Freigrenzen (§ 6 Abs. 6 UStG 1994): Tabakwaren: 25 Stück Zigaretten oder 10 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm) oder 5 Stück Zigarren oder 25 Gramm Rauchtabak Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (§ 2 Z 4, …

VS-10004.7.2. Unterscheidung gewerblich - privat
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.7.2. Unterscheidung gewerblich - privat Art. 32 SystemRL beinhaltet Hinweise, die der Auslegung des Begriffes Eigenbedarf dienen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: handelsrechtliche Stellung und die Gründe des Besitzers für den Besitz der vstW Ort, an dem sich die vstW befinden, oder, gegebenenfalls…

VB-02201.3.2. Gebrochene Durchfuhr
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

1.3.2. Gebrochene Durchfuhr Eine gebrochene Durchfuhr liegt vor, wenn Suchtmittel aus dem Ausland über österreichisches Bundesgebiet mit Zwischenlagerung in das Ausland verbracht werden.

VB-02202.5. Abfertigungshinweise
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

2.5. Abfertigungshinweise (1) Auf die Verpflichtung zur besonders genauen Kontrolle und allfälligen Untersuchung von Waren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Suchtmittel enthalten (insbesondere bei Arzneiwaren und Chemikalien), wird besonders aufmerksam gemacht. (2) Besonderes Augenmerk ist auch der genauen Ermittlung der Menge (wegen…

VB-02201.2. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

1.2. Einfuhr Einfuhr ist die Verbringung einer den Beschränkungen unterliegenden Ware aus dem Ausland nach Österreich und nicht nur die Einfuhr in das Zollgebiet der Union. Als Einfuhr ist auch die Entnahme von Suchtmitteln aus Zolllagern oder Freizonen zu behandeln, wenn die Suchtmittel nicht…

VS-10004.7. Verbringen zu privaten Zwecken
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…dass die vstW tatsächlich für den Eigenbedarf des Reisenden bestimmt sind. Richtmengen für Tabakwaren: | 800 Stück | Zigaretten | 400 Stück | Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück) | 200 Stück | Zigarren | 1,0 kg | Rauchtabak | 800…

ZK-20301. Befreiungen für den Reiseverkehr
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…a UStG 1994): 200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm) oder 50 Stück Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren. Die Ermittlung einer anteiligen Zusammenstellung erfolgt auf Basis der Prozentzahlen der…

VB-02201.4. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

1.4. Ausfuhr Ausfuhr ist das Verbringen einer den Beschränkungen unterliegenden Ware aus dem Bundesgebiet (auch aus Zolllagern oder aus Freizonen) - und nicht aus dem Zollgebiet - in das Ausland. Das Verbringen von Suchtmitteln aus einem EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in ein Drittland ist zwar…

VB-02200.2. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union (siehe Abschnitt 5.). Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.

VB-02202.2. Einfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

2.2. Einfuhrbeschränkungen (1) Die Einfuhr von Suchtgiften der Anlage 1 und psychotropen Stoffen der Anlage 2 ist verboten, sofern nicht eine Einfuhrbewilligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorliegt (§ 25 Abs. 1 der Suchtgiftverordnung bzw. § 12 Abs. 1 der Psychotropenverordnung). (2…

VS-10006.4.3.4. Verbrauchsteuerbefreiung für Bordvorrat im Luft- und Schiffsverkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Value Geschäfte besitzen zusätzlich zur Kennzeichnung Duty Free den Zusatz Travel Value. Ein Erwerb von Zigaretten in Duty Free oder Travel Value-Geschäften auf Flughäfen (Drittlandsflüge) wird bei Mengen bis zu 400 Stk. Zigaretten (sinngemäß auch auf andere Tabakwaren anzuwenden) auf der Bordkarte (elektronisch) vermerkt…