Artikel 26 Zahlungsfähigkeit (Artikel 39 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Voraussetzung des Artikels 39 Buchstabe c des Zollkodex gilt als erfüllt, wenn auf den Antragsteller Folgendes zutrifft: a)Der Antragsteller befindet sich in keinem Insolvenzverfahren. b)In den letzten drei Jahren vor Antragstellung ist…
13. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG) 13.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Urkundeninhalt - Gegenbeweis bei undeutlichem Urkundeninhalt 13.1.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Vertragsinhalt Rz 1083: Das Urkundenprinzip besagt, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung…
Artikel 109 Abgabenentrichtung (1) Die Zahlung ist in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3…
…Art. 70 Abs. 3 Buchstabe d UZK iVm Art. 127 UZK-IA und Art. 134 UZK-IA dokumentiert. Grundlage der EM sind die Erläuternden Anmerkungen im Pkt. 2. zu Art. 134 UZK-IA im Abschnitt B des Kompendiums der Zollwerttexte ("Es ist nicht gedacht, eine…
Artikel 129 Tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis (Artikel 70 Absätze 1 und 2 des Zollkodex) (1) Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis im Sinne des Artikels 70 Absätze 1 und 2 des Zollkodex schließt alle Zahlungen ein, die vom Käufer als Bedingung für…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
5. Begründete Zweifel 5.1 Begründete Zweifel nach Art. 140 Abs. 1 UZK-IA Begründete Zweifel nach Art. 140 UZK-IA müssen sich auf belegbare bzw. nachvollziehbare Tatsachen stützen (zB Hinweise aus einer Risikoanalyse, Manipulationen auf Rechnungen oder in der Buchführung, FINDOK ARL OV-3000…
…Weiters ist beispielsweise bereits während der Geschäftstätigkeit dafür Vorsorge zu treffen, dass für das Abgabeverfahren erforderliche Urkunden und Dokumente verfügbar sind; alle relevanten Sachverhaltselemente sind so zu dokumentieren, dass sie für die Abgabenbehörde nachvollziehbar sind. Vom Abgabepflichtigen darf allerdings unter Berufung auf die erhöhte Mitwirkungspflicht…
2.1.2. Bei Barzahlern Bei Zollkontingenten gilt bei Barzahlern der Antrag nur dann als gestellt, wenn Name und Adresse des Barzahlers bzw. dessen Bankverbindung mit Kontonummer deutlich lesbar angegeben sind, um eine allfällige Rückzahlung der Sicherheitsleistung durch Postanweisung oder Banküberweisung durchführen zu können. Bei…
8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…
11.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG) 11.2.1. Urkunden im Sinn des § 15 Abs. 2 GebG Rz 1025: Als Urkunde ist jede Schrift zu verstehen, in der, wenn auch formlos, das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes…
1.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung 1.9.2.1. Bürgschaftsurkunde Vordruck Für die Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ist eine Bürgschaftsurkunde nach dem Muster im Anhang 32-01 UZK-IA zu verwenden. Aufbewahrung Ist die Stelle der Bürgschaftsleistung nicht gleichzeitig Abgangszollstelle, so bewahrt sie eine Kopie…
Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…
1.8. Antifraud Transit Informations System - ATIS Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung Dieser Abschnitt enthält Informationen über: den Geltungsbereich des Versand-Informationssystems zur Betrugsbekämpfung; die Rechtsgrundlage; das Verfahren zur Übermittlung von Informationen; die zuständigen Korrespondenzstellen. Anwendung Das Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung ist ein zentrales Archiv von…