…Bei dieser Überprüfung prüft der Gemeinsame EWR-Ausschuss, ob es erstrebenswert ist, die Auswirkungen dieser Beschränkungen in realen Werten zu erhalten. Zu diesem Zweck kann er beschließen, die in Euro ausgedrückten Beträge zu ändern. Hinweis: Auf der Homepage der Europäischen Kommission/Steuern und Zollunion können…
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über Kassenwerte gemäß § 12 Abs. 4 des Konsulargebührengesetzes 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der geltenden Fassung. Stand: 1. SeptemberOktober 2026 | Land | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 € | Afghanistan | AFN | Afghani…
2.2. BeschränkungenAusfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach dem Denkmalschutzgesetz (1) Als Ausfuhr im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ist jede Verbringung über die österreichische Staatsgrenze zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte oder schon vor längerer Zeit und unabhängig auch davon, ob sich das…
4A. Durchfuhr von Geldern oder wirtschaftlicher Ressourcen Nach der Formulierung des Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1755 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) Nr. 2015/1755 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi. 2A. Ausfuhr bei Zurverfügungstellung…
0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union (siehe Abschnitt 5.). Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.
2.4. Einfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach dem Kulturgüterrückgabegesetz (1) Die Einfuhr eines Kulturgutes nach Österreich ist unrechtmäßig und verboten, wenn das Kulturgut aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat unrechtmäßig verbracht wurde und diese Verbringung auch im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich unrechtmäßig wäre. (2) "Vertragsstaat" ist…
44A. EinfuhrDurchfuhr von Gütern und Technologien Derzeit keine Maßnahme(1) Den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (der Begriff umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Wenn die umfassten…
…3. 3.4. Zolltarif und Codierungen in e-ZollACCS Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-ZollACCS stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: | Dokumentenartencode | Beschreibung | Hinweise | N941 | Embargogenehmigung | siehe Abschnitt 3.3.2. 4. Durchfuhr bei…
2. Art des Verbotes 2.1. Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbot (1) Die im Abschnitt 1.2. genannten Gegenstände unterliegen im gewerblichen Verkehr einem absoluten Einfuhr-, Ausfuhr- und Beförderungs- (also auch Durchfuhr-)verbot. Zu beachten ist dabei, dass sich das Verbot auf Ein-, Aus- und Durchfuhren…
2B. Ausfuhr von Geldern im Sinne der Verordnung 2B.1. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1716 dürfen den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder zur Verfügung gestellt…
…133 des EG-Vertrags), mit denen andere als die im ersten Punkt genannten Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik festgelegt werden. Die spezifischen Rechtsnormen für einzelne außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen sind den Spezial-Arbeitsrichtlinien zu entnehmen. 1.2. Österreichisches Recht …
1.2. Gegenstand (1) Nach der Gliederung der Kombinierten Nomenklatur unterliegen insbesondere folgende Gegenstände den Beschränkungen: Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | 7113 11 00 | Schmuckwaren und Teile davon, aus Silber, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert | 7113 19 00 | Schmuckwaren…
3. Einfuhr 3.1. Allgemeines Die Einfuhr sämtlicher Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 3.2. Einfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs…
2. Beschränkungen für Kriegsmaterial 2.1. Einfuhr und Verbringung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich 2.1.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes ist unter Einfuhr die Verbringung von Kriegsmaterial aus dem Ausland nach Österreich (und nicht nur die Einfuhr in das Zollgebiet…
…1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendenden Beschränkungen ist die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 Verordnung" bezeichnet -des Rates vom 7. Juli 2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung der Verordnung…
4. Ausnahme bei mengenmäßigen BeschränkungenStrafbestimmungen (1) Rechtsgrundlage ist Artikel 127 Abs. 3 ZBefrVO. (2) Die Befreiung gilt für Textilwaren und Stahlwaren, die Quotenregelungen unterliegen, bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft für Waren, die entsprechend der ZBefrVO abgabenfrei eingeführt werden können. Hinweis…
2. Art der Beschränkungen 2.1. Beschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 Als Ausfuhr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 ist jede Verbringung über die Zollgrenze der Union zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte…
Abschnitt 3. Einfuhr derzeit frei
5A. Durchfuhr von zur internen Repression verwendbaren AusrüstungenStrafbestimmungen Nach der Formulierung des Art. 3 Buchstabe a VO 314/2004 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als…