…geleistet. Er ist nicht Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. 1.1.1.7.2. Deliktischer Schadenersatz Rz 10: Im Sinne des § 1295 ABGB haftet der "Beschädiger" für Vertragsverletzungen und für deliktisches Verhalten. Er hat den aus Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) zugefügten Schaden zu ersetzen…
…Rz 959 bis 964. Deliktisches Verhalten Rz 730: Eine verdeckte Ausschüttung wird nach jüngerer Rechtsprechung des VwGH bei deliktischem Verhalten eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der Körperschaft dannin der Regel bereits durch die Zuwendung des Vorteils (zB Zufluss von Mehrgewinnen einer Kapitalgesellschaft auf Privatkonten des Gesellschafter…
…derartige Vorgangsweise einem Fremdvergleich nicht stand (VwGH 26.9.2000, 97/13/0143). Sonstiges siehe Stichwort "Dienstverhältnis", Rz 734 bis 736. Geldstrafe Rz 769: Siehe Stichwort "deliktisches Verhalten", Rz 730. Gemeinnützigkeit Rz 770: Verdeckte Ausschüttungen stehen der Gemeinnützigkeit entgegen, da sie als schädliche Vorteilszuwendungen iSd …
…der angemessenen Gesamtausstattung zu beurteilen. Siehe die Stichworte "Dienstwohnung", Rz 737 bis 739, und "Geschäftsführervergütung", Rz 776 bis 778. Schadenersatz Rz 907: Siehe das Stichwort "deliktisches Verhalten", Rz 730. Verzichtet die Körperschaft auf einen Schadenersatzanspruch gegen den Anteilsinhaber, etwa auf jenen, welcher aus einem verschuldeten…
…den Begünstigten vor (VwGH 11.2.2016, 2012/13/0061). Stille Gesellschaft Rz 929: Siehe das Stichwort "GmbH und stille Gesellschaft", Rz 799. Strafen Rz 930: Siehe das Stichwort "Deliktisches Verhalten", Rz 730. Strohmann Rz 931: Siehe das Stichwort "Scheingeschäftsführer", Rz 909. Studienfahrt Rz 932…
…Anspruches auf Vorteilsherausgabe wäre eine verdeckte Ausschüttung. Siehe auch das Stichwort "Wettbewerbsverbot", Rz 983. VonBei einem deliktischen Verhalten eines Gesellschafter-Geschäftsführers wurde nach älterer Rechtsprechung von einer fehlenden Außenwirkung ist auszugehenausgegangen, wenn sich ein Geschäftsführer an erzielten Barerlösen bereichert, die er nicht in die Buchhaltung…
…Regel nicht erst der Verzicht der Gesellschaft auf eine Rückforderung, sondern bereits die Zuwendung des Vorteils aufgrund des deliktischen Verhaltens des Gesellschafter-Geschäftsführers eine verdeckte Ausschüttung bewirken, weil das Verhalten des Geschäftsführers der Gesellschaft grundsätzlich zuzurechnen ist (VwGH 28.5.2015, Ro 2014/15/0046…
…0046). Nach jüngerer Rechtsprechung des VwGH bewirkt nicht erst der Verzicht der Gesellschaft auf eine Rückforderung, sondern bereits das deliktische Verhalten des Gesellschafter-Geschäftsführers eine verdeckte Ausschüttung, weil das Verhalten des Geschäftsführers der Gesellschaft grundsätzlich zuzurechnen ist (VwGH 21.9.2005, 2001/13/0261; 28…
…festgestellt werden und deshalb eine Produkthaftung wahrscheinlich ist. Schließt der Unternehmer eine Produkthaftpflichtversicherung ab, ist die Rückstellung nur im Verhältnis der versicherten Summe zu der dem Produkthaftpflichtrisiko angemessenen Versicherungssumme zulässig. Bei vollem Versicherungsschutz des Unternehmers sowie bei einem durchsetzbaren Regressanspruch des Haftenden gegenüber dem "Vormann…
…in hoheitlicher Funktion für pflichtwidriges Verhalten handelt. amtswegige Pflicht zur Sachverhaltsermittlung (§ 115 Abs. 1 BAODies sind auch Amtsträger), die im Rahmensodass von der Privatwirtschaftsverwaltung oder außerhalb ihres unmittelbaren Zuständigkeitsbereichs im Rahmen ihrer Funktion als Amtsträger tätig sind. Ist der deliktische Charakter einer Zahlung nicht offenkundigAbgabenbehörde…
…2.1 Wesen der Verbindlichkeitsrückstellungen Rz 3313: Bei den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten muss eine Verpflichtung gegenüber Dritten gegeben sein. Verbindlichkeitsrückstellungen sind daher Rückstellungen, die gebildet werden auf Grund privatrechtlicher Verpflichtungen auf vertraglicher oder deliktischer Grundlage (zB Rechts- und Beratungskosten, Pfandverbindlichkeiten, drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften…
…17 enthält Erläuterungen zu § 6 Abs. 1 Z 17 UStG 1994) Die UStR 2000 enthalten ua. folgende Schwerpunkte: 1 Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994) Einzelfälle zum Leistungsaustausch Einzelheiten zum Schadenersatz (deliktischer Schadenersatz; Schadenersatz aufgrund gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher Vereinbarung) Zuschüsse, ua. zu Forschungsvorhaben Leistungsaustausch bei…
…des Vereines nicht aus, die offenen Schuldigkeiten zur Gänze zu entrichten, so ist der Vertreter grundsätzlich zur Befriedigung der Schulden im gleichen Verhältnis (anteilig) verpflichtet (Gleichbehandlungsgrundsatz). Er darf hierbei Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als die übrigen Schulden (zB VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149…