…gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988, weil diese keinen Herstellungsaufwand betreffen (UFS 17.11.2011, RV/0128-L/07). Besondere Einkünfte im Sinne des § 28 Abs. 7 EStG 1988 sind daher nicht zu berücksichtigen (siehe aber Rz 23 betreffend zeitlich begrenzte Betätigungen und Beteiligungen gemäß …
…nur zur Hälfte) mit anderen Einkünften auszugleichen (§ 6 Z 2 lit. d EStG 1988). Betriebliche Verluste aus realisierten Wertsteigerungen im Sinne des § 27 Abs. 3 bis 4a EStG 1988, auf deren Erträge der besondere Steuersatz anwendbar ist, sind vorrangig mit positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen…
…dem im Teilungsvermögen befindlichen Grund und Boden um Altvermögen im Sinne des § 30 Abs. 4 EStG 1988 handelt, werden die stillen Reserven dafür mit 14% des Verkehrswerts, das sind 14, festgesetzt und in der Höhe der verschobenen Reserven (7) im gesonderten Ausgleichsposten gemäß § 29 Abs…
… 7 Abs. 3 KStG 1988), erstreckt sich die Steuerpflicht aus den von ihnen unterhaltenen steuerpflichtigen Betrieben auf die Einkunftsarten im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988, somit im Wesentlichen auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) und…
…1997 bis 1999 Einkünfte im Sinne des § 29 Z 4 EStG 1988 (EStR 2000 Rz 6618) kommt die Individualpauschalierung für 2001 und 2002 nicht in Betracht, da ab 2001 derartige Vergütungen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 Abs. 1 Z 4 lit. b EStG 1988) sind…
…1988). Rz 1573a: Für alle Veranlagungen ab 2016 sowie für alle offenen Verfahren gilt Folgendes: Die Summe der gemäß § 13 Abs. 3 KStG 1988 zwischensteuerpflichtigen Einkünfte ist um die Summe der im Veranlagungszeitraum getätigten Zuwendungen im Sinne des § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988…
…in den Fällen der Nachversteuerung nach § 28 Abs. 7 EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2012 ergeben. Bei Veräußerungen nach dem 31.3.2012 führt die Veräußerung von Grundstücken jedenfalls zu Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 30 EStG 1988 idF des 1. StabG 2012). Rz 6402a…
…Derivaten im Sinne des § 27 EStG 1988 stehen. Das Abzugsverbot kommt jedoch nicht zur Anwendung, wenn Aufwendungen und Ausgaben in Zusammenhang mit den in § 27a Abs. 2 EStG 1988 genannten Einkünften (keine Anwendung des besonderen Steuersatzes) stehen. Die Bestimmung gilt nicht für unter § 7 Abs…
…für zu einem Betriebsvermögen gehörenden Grund und Boden außerhalb der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 ist für die Frage der Steuerverfangenheit alleine auf die bisherige Spekulationsfrist im Sinne des § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012 abzustellen…
…des § 304 Abs. 3a Z 4 EStG 1988 anzusehen (VwGH 28.2.1973,der außerbetrieblichen Sphäre 0900/72); bei Berechnung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen zugeordneten stillen Reserven, die vor der Einlage entstanden sind, im Veräußerungszeitpunkt zu erfassen (§ 30 Abs. 6 lit. c EStG 1988…
…der Einkünfte noch beim Einkommen zu berücksichtigen. Sie sind daher bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes im Sinne des § 24 EStG 1988 nicht zu erfassen. Der Teil des Veräußerungsgewinnes, der auf solche Wertsteigerungen entfällt, ist aber gesondert zum besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988…
…a die - im österreichischen Gesellschaftsrecht nicht mehr zulässigen - Zinsen aus Aktien entfallen sind, andererseits in lit. c klargestellt wurde, dass Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesen- oder Versicherungsaufsichtsgesetzes stets unter diesen Tatbestand fallen. § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 enthält Zinsen und vergleichbare…
…2 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Endbesteuerte Kapitalerträge Rz 4860: Aufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit Kapitalerträgen stehen, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 anwendbar ist, sind nicht abzugsfähig. Zu rückgezahlten Einnahmen bei Einkünften im Sinne des § 27 EStG 1988…
…Einkünfte aus der Veräußerung von Grund und Boden und damit auch die Bemessungsgrundlage für den Umwidmungszuschlag (soweit sie auf den Grund und Boden entfallen). Dies gilt entsprechend auch für sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen, wenn der besondere Steuersatz gemäß § 30a Abs. 1 EStG 1988…
…den Leistungen im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 zuzuordnen. Sollte aufgrund der Umstände eine gewerbliche Vermietung durch den einzelnen Vermieter oder infolge gesellschaftlichen Zusammenwirkens durch die Gesamtheit der Vermieter (Mitunternehmerschaft) anzunehmen sein, fallen Verluste unter das Ausgleichsverbot des § 2 Abs. 2a EStG 1988.
…31.3.2012 erfolgenden Veräußerungen von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 (siehe Rz 4157a). Rz 4187: Der Erlös aus dem Verkauf eines Teilwaldrechtes, das zum Anlagevermögen der Landwirtschaft gehört, ist von der Besteuerung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen…
…KStG 1988. Zahlt eine in Österreich steuerpflichtige Körperschaft Zinsen und Lizenzgebühren an eine konzernzugehörige ausländische Körperschaft, die Empfängerin und Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, und unterliegt diese einer Niedrigbesteuerung im Sinne des § 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988 (zB weil der nominelle Steuersatz im Ausland…
…Betriebes, sind die Einkünfte den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, sie sind aber mit dem besonderen Steuersatz nach § 27a EStG 1988 zu erfassen. Stellt das Teilwaldrecht jedoch gemäß § 40 Abs. 4 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 ein Nutzungsrecht im Sinne des Tiroler Wald- und Weideservitutengesetzes dar…
…Umstände hinzu kommen, die nach der besonderen Lage des Falles die Einhebung einer Abgabe unbillig erscheinen lassen (VwGH 25.11.2002, 97/14/0013). Rz 1663: Die fehlende Möglichkeit des Verlustabzuges für Abgabepflichtige, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermitteln, begründet keine…
…5440a: Sind die Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels erfüllt, sind jene Grundstücke, auf die sich die Handelstätigkeit bezieht, dem Umlaufvermögen zuzurechnen. In diesem Fall ist auf Einkünfte aus der Veräußerung solcher Grundstücke der besondere Steuersatz gemäß § 30a Abs. 3 Z 1 EStG 1988 nicht anzuwenden (siehe…