RIS AI
180 Treffer105 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 2815.6.2 Berufliche Veranlassung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus eigener Initiative unternommenen Berufsfortbildung (siehe dazu ABC der Werbungskosten) des Arbeitnehmers oder zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes sein. Keine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Reise nicht ausschließlich…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Fall, wenn eine Geschäftsreise gleichzeitig eine Erholungsreise darstellt, also zB an eine Geschäftsreise ein Urlaub "angehängt" wird (VwGH 17.2.1999, 94/14/0012). Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen (VwGH 06.10.1976, 1608/76, 1695/76; vgl. auch…

LStR 2002 Rz 3385.9.7 Bürgschaften
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Aufwendungen eines Arbeitnehmers aus einer zu Gunsten des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft können Werbungskosten sein, wenn die Bürgschaftsübernahme beruflich veranlasst war. Eine berufliche Veranlassung kann insbesondere im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen anzunehmen sein. Die Übernahme von Verpflichtungen einer GmbH durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer führt grundsätzlich nicht zu…

LStR 2002 Rz 392–3935.9.30 Umzugskosten
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…einen Umzug fordert (zB Verpflichtung zum Bezug einer Dienstwohnung, Räumung einer bisherigen Dienstwohnung), kann eine berufliche Veranlassung nur zur Vermeidung eines unzumutbar langen Arbeitsweges angenommen werden. Ein "Umzug" setzt in allen Fällen aber voraus, dass der bisherige Wohnsitz aufgegeben wird. Ist dies nicht der Fall…

EStR 2000 Rz 1651–1652Studien- und Fortbildungsreisen
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…Gestaltung des Aufenthaltes ohne Berücksichtigung der Reisebewegungen (VwGH 10.5.1994, 93/14/0104). Finden bei einer siebentägigenLiegt keine Reise nur an dreieinhalb Tagen beruflich bedingte Besprechungen statt, liegt keine berufliche Veranlassung vor. Istmit klar abgrenzbarem betrieblichem und privatem Reiseteil vor und ist nach dem…

LStR 2002 Rz 223–2325 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…1994, 91/14/0024). Rz 225: Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit von Aufwendungen oder Ausgaben ist daher keine Voraussetzung für deren Abzugsfähigkeit. Sie kann allenfalls ein Indiz für die berufliche Veranlassung darstellen. Umgekehrt erhalten Aufwendungen oder Ausgaben nicht notwendigerweise dadurch Werbungskostencharakter…

LStR 2002 Rz 346–3525.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Kauf einer Wohnung: Bei Eigentumswohnungen ist zu prüfen, ob nicht die berufliche Veranlassung durch private Gründe (zB Vermögensschaffung, künftige Wohnvorsorge für Angehörige; vgl. VwGH 14.03.1990, 89/13/0102) überlagert wird. Steht die berufliche Veranlassung im Vordergrund, können die Absetzung für Abnutzung (1,5…

LStR 2002 Rz 3865.9.24 Sportausübung
geltende FassungRichtlinien29.05.2013

…26.5.1999, 98/13/0138; VwGH 23.4.2002, 98/14/0219). Eine (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung kommt nur bei Berufssportlern, das sind Personen, bei denen die Erbringung einer sportlichen Leistung den materiellen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darstellt, oder bei Trainern in Betracht, und zwar…

LStR 2002 Rz 334–3365.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Korrekturarbeiten reichen daher nicht aus, selbst wenn der Raum nicht zu Wohnzwecken verwendet wird, weil auch die Möglichkeit der künftigen Wohnungsvorsorge (etwa für Angehörige) oder der Vermögensanlage (zB in Form von Wohnungseigentum) die berufliche Veranlassung verdrängen kann (vgl. VwGH 14.3.1990, 89/13/0102…

LStR 2002 Rz 3145.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…für Verpflegung (Tagessätze) dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Verpflegungsmehraufwendungen für die Tage der Hin- und Rückfahrt sind nur dann abzugsfähig, wenn die Reise insgesamt ausschließlich beruflich veranlasst ist (siehe dazu Rz 295a).

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…nach eine private Veranlassung nahe legen, als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskostenbei denen jedoch ebenso ein Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung nicht auszuschließen ist, liegen nur einedann abzugsfähige Kosten vor, wenn sich die Aufwendungen für die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung…

LStR 2002 Rz 10376–1039142.5.4.6 Rz 10376 bis Rz 10391
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…ist bei der Prüfung, ob eine berufliche Veranlassung vorliegt, ein strenger Maßstab anzuwenden. Werden, wie im angeführten Beispiel, vom Arbeitgeber (Bundesgendarmerie) alle erforderlichen Kommunikationsmittel (Telefon, Funkgerät usw.) zur Verfügung gestellt, fehlt nahezu jede berufliche Einsatzmöglichkeit für das private Mobiltelefon. Im gegenständlichen Fall sind daher vorwiegend…

EStR 2000 Rz 4814–482914.5.2 Geschäftsfreundebewirtung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

… VwGH 29.11.2000, 95/13/0026) und die betriebliche oder berufliche Veranlassung der so entstandenen Aufwendungen oder Ausgaben weitaus überwiegt, können die betreffenden Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgesetzt werden. Unter dem Begriff "Werbung" ist ganz allgemein im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu…

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…für eine im Vordergrund stehende private Veranlassung der Reise. Ist die private Veranlassung in zeitlicher Hinsicht bloß untergeordnet, sind die Fahrtkosten zur Gänze abzugsfähig, im umgekehrten Fall sind sie zur Gänze nicht abzugsfähig. Untergeordnete Bedeutung auf Grund des "auslösenden Moments" (fremdbestimmte berufliche Reise): Liegt das…

LStR 2002 Rz 315–3185.6.8 Nächtigungsaufwand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Pauschale Nächtigungsgelder für die Tage der Hin- und Rückfahrt im Rahmen einer gemischt veranlassten Reise sind nur dann abzugsfähig, wenn die Reise insgesamt ausschließlich beruflich veranlasst ist (siehe dazu Rz 295a). c…

LStR 2002 Rz 3835.9.21 Politikeraufwendungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…überwiegende berufliche Veranlassung (VwGH 17.9.1997, 95/13/0245). In sinngemäßer Anwendung der zu Vertretern entwickelten Grundsätze ist eine überwiegende berufliche Veranlassung in folgenden Fällen anzunehmen: die Bewirtung erfolgt im Rahmen politischer Veranstaltungen oder zur Informationsbeschaffung, oder es handelt sich um sonstige beruflich veranlasste…

UStR 2000 Rz 1914–193012.2.4. Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…wenn diese der Werbung dienten und die betriebliche oder berufliche Veranlassung bei weitem überwog, oder - bei Fehlen dieser Voraussetzung - zur Gänze von der Vorsteuerabzugsberechtigung ausgeschlossen. Bezüglich des Nachweises des Werbezwecks und der überwiegenden betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung siehe EStR 2000 Rz 4823. Rz 1926: Wenn…

EStR 2000 Rz 1506–1511Bilder
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…oder berufliche Tätigkeit unentbehrlich ist und ausschließlich in diesem Zusammenhang verwendet wird (VwGH 28.2.1995, 94/14/0154, betr. Bifokalbrille). Dies gilt auch für entsprechende Reparaturkosten (VwGH 15.2.1983, 82/14/0135). Die Aufwendungen sind jedoch abzugsfähig bei entsprechender betrieblicher oder beruflicher Veranlassung…

LStR 2002 Rz 339–3405.9.8 Computer
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht (kein Aufteilungsverbot). Eine berufliche Verwendung wird grundsätzlich anzunehmen sein, wenn das Gerät auf dem Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ortsfest eingesetzt wird. Bei Computer, die in der Wohnung des Steuerpflichtigen aufgestellt sind, sind die berufliche Notwendigkeit (als Abgrenzung zur privaten Veranlassung…

LStR 2002 Rz 362–3645.9.14.5 Führerschein
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…Führerschein hingegen schon. 5.9.14.6 Sprachkurse Rz 363: Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen stellen dann Werbungskosten dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für jeweils ausgeübten oder einen verwandten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist (VwGH 26.04.1989, 88/14/0091)…