…allgemeinen Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs. 4 EStG 1988 5.5.1.5.1 Personenversicherungen Rz 1267: Prämien zu freiwilligen Personenversicherungen sind grundsätzlich - auch bei einer gewissen betrieblichen Mitveranlassung - als Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht als Betriebsausgaben absetzbar (vgl. VwGH 22.10.1991, 91/14/0043…
5.9.10 Fachliteratur Rz 353: Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht, sind als Werbungskosten absetzbar (zB Gesetzeskommentar eines Richters). Es genügt, wenn die Aufwendungen an sich - auch ohne konkret erkennbare Auswirkung auf die Einkünfte - geeignet sind, die Berufschancen zu…
…dabei Produkte der Region zum Verkosten an). Zur Gänze abzugsfähig sind ferner Bewirtungskosten in Fällen, in denen die Repräsentation (Einladung und Bewirtung) zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerpflichtigen gehört und die bewirteten Personen nicht "Geschäftsfreunde" des Steuerpflichtigen sind. In diesem Fall liegt kein Anwendungsfall des …
…abgeleitet werden, dass das in den Kursen vermittelte Wissen von sehr allgemeiner ArtNutzen sind und nicht auf die spezifische berufliche Tätigkeit des Abgabepflichtigen abgestellt wareinen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen (vgl. Am Ergebnis einerVwGH 29.03.2012, 2009/15/0197 privaten Mitveranlassung). Das…
…zu unterbleiben, wenn die Reise trotz einer privaten Mitveranlassung als ausschließlich beruflich oder trotz einer beruflichen Mitveranlassung als ausschließlich privat veranlasst anzusehen ist (siehe Rz 295c und Rz 295d). Beispiel 1: Der Arbeitnehmer A fährt am Montagvormittag mit dem PKW von Wien nach Salzburg, wo…
…keine doppelte Haushaltführung vorliegt. Im Anlassfall liegen die Voraussetzungen entsprechend LStR 2002 Rz 346 vor. Die Vertretungsprofessur ist befristet angelegt und die doppelte Haushaltsführung ab Vorliegen der Lebensgemeinschaft beruflich bedingt. Absetzbar sind die Kosten einer zweckentsprechenden Wohnung. Die Höhe der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Unterkunft…
…Hinblick auf die private Mitveranlassung nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 21.12.1994, 93/13/0047). Lediglich in Ausnahmefällen, wenn die Sprechstörungen ausschließlich im Bereich der beruflichen Tätigkeiten zum Tragen kommen (zB nur beim "Mikrofonsprechen" erkennbar), kann allenfalls ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bejaht werden…