…3 Z 3 KStG 1988 darf sich die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft am Grund- oder Stammkapital bzw. am fixen Kapital des jeweiligen Unternehmens zu höchstens 49% beteiligen und keine beherrschende Stellung ausüben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft primär - ihrem Sinn und Zweck entsprechend - als Kapitalgeberin fungiert und…
…Beurteilungszeitraum für die 15-Jahres-Frist ergibt sich somit der Zeitraum von April 1991 bis März 2006. Variante 1: Im Juni 2007 erlangt eine Person die Stellung eines Betriebsinhabers, die sich bereits von Jänner 1991 bis Dezember 1995 in vergleichbarer Art betrieblich beherrschend betätigt hat…
…Gewinnbeteiligung (durch Ansatz einer geringeren Beteiligung von 20%) als verdeckte Ausschüttung gerechtfertigt. Ebenso ist die Annahme nicht rechtswidrig, die überhöhte Gewinnausschüttung sei Zuwendung an eine die Körperschaft mittelbar oder unmittelbar beherrschende Person (VwGH 28.2.1978, 1257/75). Wird die Gewinnbeteiligung durch die Ergebnisentwicklung unangemessen…
…und C zu 50% beteiligt. D erwirbt innerhalb von 30 Kalendertagen vom Gesellschafter A 10% und vom Gesellschafter B 40% an der X-GmbH und erlangt damit auch ohne Geschäftsführungsauftrag die Stellung eines Betriebsinhabers. Es liegt keine Betriebsübertragung vor, weil kein Wechsel in der Person…
…begünstigten" Zwecke zu erreichen, sind andere gemäß den §§ 34 ff BAO nicht begünstigten Zwecke für die Erlangung oder den Fortbestand der Stellung als begünstigter Spendenempfänger unschädlich, wenn sie ein völlig untergeordnetes Ausmaß nicht überschreiten. Eine betriebliche Tätigkeit darf gemäß § 4a Abs. 8 Z 1 lit…
…dass es nicht genügt, bei Vorliegen von Sachverständigengutachten bloß das Endresultat der Überlegungen mitzuteilen. Vielmehr müssen auch die Tatsachen aktenkundig sein und der Partei zur Stellungnahme mitgeteilt werden, aufgrund deren der Sachverständige zu seinen Schlussfolgerungen gelangt ist, da andernfalls die Partei von ihren Rechten nicht…
…beherrschenden Personen. Eine Vorteilszuwendung an diese Personen kann unter besonderen Umständen zu einer verdeckten Ausschüttung führen. 12.2.1.3 Einkommensverwendung bei Betrieben gewerblicher Art Rz 547: Die Trägerkörperschaft eines Betriebes gewerblicher Art hat eine eigentümerähnliche Position gegenüber dem Betrieb gewerblicher Art. In der Stellung…
…als Mitglied anzusehen war (VwGH 10.7.1996, 94/15/0005). Rz 589: Dies gilt auch für derartige Vorteilszuwendungen an Personen, die solchen mit beherrschendem Einfluss nahe stehen. Beispiel: Unentgeltliche Überlassung eines Verkaufskiosks an die Ehegattin eines Funktionärs (VwGH 24.2.2000, 97/15/0213).
…mit früheren Studienkollegen eine Rechtsanwalts-GmbH, an der er mit 25% beteiligt ist und in welche er seine Kanzlei einbringt. Diese Beteiligung führt bei ihm zu keiner Stellung als Betriebsinhaber, weil er nicht zu mehr als 25% beteiligt ist. Sofern die übrigen Gesellschafter die Voraussetzungen…
…sind keine juristischen Personen und kommen daher nicht als Organe in Betracht. 2.2.2.2. Auswirkungen Rz 234: Die Auswirkungen der Organschaft sind, dass das Organ die Stellung eines Betriebes im Unternehmen des Organträgers hat (vgl. EuGH 1.12.2022, Rs C-141/20…
…wenn die beherrschende Körperschaft selbst oder zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% der Stimmrechte oder unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% des Kapitals hält oder Anspruch auf mehr als 50% der Gewinne der ausländischen Körperschaft (beherrschte Körperschaft) hat. Rz 1248cc…
…verbundenes Unternehmen vor, wenn eine juristische oder natürliche Person oder eine Personenvereinigung unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung an der (beherrschenden) Körperschaft in Form von Stimmrechten oder Kapital von mindestens 25% hält oder Anspruch auf mindestens 25% der Gewinne dieser Körperschaft hat. Beispiel: [Grafik] Die…
…Beteiligungsformen 17.4.3.5.1 Unmittelbare Beteiligung Rz 1248co: Eine unmittelbare Beteiligung liegt vor, wenn die beherrschende Körperschaft die Kapitalanteile oder Stimmrechte an der beherrschten Körperschaft selbst hält. Über Treuhändler gehaltene Beteiligungen sind als unmittelbare Beteiligungen des wirtschaftlichen Eigentümers zu behandeln (siehe Rz 1210…