…die sich an den (geringfügigen) Einnahmen orientiert, ist angemessen. Werden Aufzeichnungen oder Beweismittel für das behauptete berufliche Ausmaß nicht vorgelegt, ist eine Schätzung der betrieblichen Aufwendungen mit 25% der Gesamtkosten (bei einer vierköpfigen Familie) nicht unschlüssig (VwGH 29.6.1995, 93/15/0104). Der Umstand…
14.5 Repräsentationsaufwendungen (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 14.5.1 Begriff der Repräsentationsaufwendungen 14.5.1.1 Allgemeines Rz 4808: Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw. in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen…
…dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, im Haushalt des Steuerpflichtigen stationierten Computers mindestens 40% beträgt. Wird vom Steuerpflichtigen eine niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Rz 340: Die Aufwendungen für die Anschaffung eines Computers sind ggf…
…13/0138). Auf Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens ist davon auszugehen, dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, im Haushalt des Steuerpflichtigen stationierten Computers mindestens 40% beträgt. Wird vom Steuerpflichtigen eine niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu…
…0216). Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung können immer nur so lange vorliegen, bis der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort verlegt wurde (Ausnahme siehe Rz 343 im Falle einer befristeten Entsendung). Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist beruflich…
…beruflich veranlasst ist (VwGH 30.1.2001, 95/14/0042) Schuldübernahme Rz 4744: Privatschulden, die im Zuge einer unentgeltlichen Betriebsübertragung vom Erwerber übernommen werden, sind nicht abzugsfähig. Sprachkurse Rz 4745: Siehe LStR 2002 Rz 363. Sportgeräte Rz 4746: Siehe LStR 2002 Rz 386. Nachgewiesene Aufwendungen…
…ist die Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, die Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen sowie (ganz allgemein) die Gesundheitsfürsorge. Siehe RzRz 582 592 bis 652588. Gemüse-, Obst- und Gartenbau Rz 54: Als Förderung primär eigenwirtschaftlicher Zwecke nicht begünstigt, auch wenn die Wahrung…
6.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit Rz 427: § 5. Werden die Pauschbeträge in Anspruch genommen, dann können daneben keine anderen Werbungskosten, ausgenommen jene Werbungskosten, die gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 nicht auf den Pauschbetrag anzurechnen sind, aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden. Rz…
…der als Dienstnehmerin angestellten Ehegattin, führt zu einer Aufteilung der Aufwendungen auf beide unternehmerische Tätigkeiten (VwGH 16.12.1998, 96/13/0046 - schriftstellerische Tätigkeit und Patentanwaltskanzlei). Rz 1094: Hängen Ausgaben sowohl mit einer betrieblichen als auch mit einer beruflichen Tätigkeit zusammen, sind sie entsprechend aufzuteilen…
…0321). Die Beweggründe für eine Umschulung können durch äußere Umstände (zB wirtschaftlich bedingte Umstrukturierungen des Arbeitgebers oder sogar Betriebsschließungen) hervorgerufen werden, in einer Unzufriedenheit im bisherigen Beruf gelegen sein oder einem Interesse an einer beruflichen Neuorientierung entspringen. Der Steuerpflichtige muss aber nachweisen oder glaubhaft machen…
…die größte Wahrscheinlichkeit für sich (VwGH 14.9.1988, 86/13/0150). Für Aufwendungen, über die vom Empfänger auf Grund allgemeiner Verkehrsübung keine oder meist nur mangelhafte Belege erteilt werden genügt an Stelle eines belegmäßigen Nachweises, dass die Ausgaben bloß glaubhaft gemacht werden (VwGH 9…
…Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus eigener Initiative unternommenen Berufsfortbildung (siehe dazu ABC der Werbungskosten) des Arbeitnehmers oder zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes sein. Keine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Reise nicht ausschließlich…
5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…
…346 vor. Die Vertretungsprofessur ist befristet angelegt und die doppelte Haushaltsführung ab Vorliegen der Lebensgemeinschaft beruflich bedingt. Absetzbar sind die Kosten einer zweckentsprechenden Wohnung. Die Höhe der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Unterkunft am Beschäftigungsort errechnet sich anhand folgender Kriterien: Miete einer Wohnung: Miete, Betriebskosten und…
Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe Rz 1467: Die Aufwendungen sind bei ausschließlicher oder zumindest weitaus überwiegender betriebsbezogener Nutzung (zB Transport oder Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen, wie zB Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes, steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters, Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig. Anbahnungsspesen Rz 1468…
11.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen Siehe LStR 2002 Rz 396 ff.
…Aufwendungen eines leitenden BankangestelltenDarüber hinausgehend sind Maßnahmen für den Besuch von Kursen aus Gruppendynamik, Kinesiologie, Somathosynthese, Psychosomatikdie Aus- und Neurolinguistischem Programmieren (NLP) sind nicht als WerbungskostenFortbildung abzugsfähig, wenn die Seminarprogramme keine berufsspezifischen Inhalte erkennen lassen. Auch aus dem Umstand, dass Kurse- wenngleich für verschiedene berufliche…
6.6 Geltendmachung eines Pauschbetrages für das laufende Kalenderjahr Rz 417: Die Regelung gemäß § 63 Abs. 4 EStG 1988 ist auch auf die Geltendmachung von Pauschbeträgen anzuwenden. Rz 418: Die Ausübung einer Tätigkeit, die den Anspruch auf Zuerkennung eines Pauschbetrages vermittelt, ist durch eine Bestätigung…
…Bundesbezügegesetz in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung macht er Klubbeiträge in Höhe von 1.700 Euro und beruflich veranlasste Bewirtungsspesen von 400 Euro (50% der tatsächlichen Aufwendungen in Höhe von 800 Euro) geltend. Es ist lediglich ein Nachweis über die…
…ein echter Gehaltsvorschuss, dem ein Darlehenscharakter fehlt. Verpflegungs(mehr)aufwand Rz 1680: Siehe "Reisekosten" (Rz 1624) und Rz 1378 ff. Verpflichtungen einer Kapitalgesellschaft Rz 1681: Übernimmt ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Verpflichtungen der Gesellschaft, so sind die Aufwendungen keine Betriebsausgaben, sondern Einlagen, da die Sicherung…