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EStR 2000 Rz 615720.2.2.4.10 Ratenzahlung der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…fällig werden (vgl. generell zum Ratenzahlungskonzept Rz 2518a bis 2519). Das Antragsrecht steht dabei für jedes im Zeitpunkt der Entstrickung vorhandene Wirtschaftsgut oder Derivat gesondert zu. Rz 6157a: Der Antrag auf Ratenzahlung kann nur in der das Entstrickungsjahr betreffenden Steuererklärung gestellt werden, die vor Ergehen…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…gilt dann die Überlassung der Waren durch die Zollbehörden als Mitteilung des buchmäßig erfassten Abgabenbetrages (Art. 102 Abs. 2 UZK). (3) Keine Mitteilung der Zollschuld ist gemäß Art. 102 Abs. 1 UA 2 UZK erforderlich a)wenn bis zur endgültigen Festsetzung des Abgabenbetrags eine vorläufige…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…21.5. Verjährung bei Rückzahlungen Rz 1842: Die Einhebungsverjährung betrifft zwar das Recht, fällige Abgaben einzuheben und einzubringen, nicht jedoch auch die Löschung (§ 235 BAO), Nachsicht (§ 236 BAO) oder Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) sowie Rückzahlungen (§§ 239 bis 241 BAO). Für Rückzahlungen gemäß § 239…

EStR 2000 Rz 5676–567818.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…14/0015, zur Wertsicherung einer gemischten Schenkung). Gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 stellt dieser Zinsanteil nachträgliche betriebliche Kapitaleinkünfte dar, die aber gemäß § 27a Abs. 2 Z 1 EStG 1988 nicht dem besonderen Steuersatz unterliegen. Dies gilt auch für Zinsen- und Wertsicherungsbeträge, die…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BAO zu (siehe Rz 530 bis Rz 536). Erfolgt eine Tilgung durch Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) innerhalb eines Monates vor Ablauf der erwähnten Frist, so besteht auf Antrag bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen ebenfalls ein…

VS-10006.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…in das Steuergebiet Bei einem unrechtmäßigen Eingang von vstW aus einem Drittland in das Steuergebiet entsteht die Steuerschuld im Zeitpunkt des unrechtmäßigen Eingangs. Sofern eine Einfuhrzollschuld nach den Bestimmungen des UZK erlischt (zB Beschlagnahme), führt dies zur Nichterhebung der Verbrauchsteuer. Für die Anmeldung und Entrichtung…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Eintritt durch Ausstellung eines Rückstandsausweises wahrgenommen werden darf. 16.8. Verständigung vom Eintritt des Terminverlustes Rz 1450: Nach Ergehen der in den in Betracht kommenden Fällen zwingend vorgesehenen Verständigung hat der Abgabepflichtige bis zur Ausstellung eines Rückstandsausweises folgende Möglichkeiten, trotz Eintritts des Terminverlustes für ihn…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz…

RAE Rz 159–1652.6. Abtretung (Zession)
geltende FassungRichtlinien18.10.2005

…bis der übernommene Schuldner von der Abtretung Kenntnis erlangt. Rz 164: Die Errichtung eines schriftlichen Abtretungsvertrages ist gebührenfrei (§ 33 TP 21 Abs. 2 Z 1 GebG). Rz 165: Der Eingang der abgetretenen Forderung ist vom Finanzamt insbesondere unter Bedachtnahme auf Fälligkeit und Verjährung zu überwachen…

UmgrStR 2002 Rz 860–8613.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…das Ratenzahlungskonzept bei Einschränkungen des Besteuerungsrechtes aufgrund von Exporteinbringungen von Kapitalanteilen des Betriebs- und Privatvermögens durch in Österreich ansässige natürliche Personen und beschränkt Steuerpflichtige nur noch für bis zum 31.12.2019 beschlossene bzw. vertraglich unterfertigte Einbringungen zur Anwendung: Fortsetzung Beispiel 1 (bis 31.12…

RAE Rz 1330–133713. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

13. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen…

RAE23. entfällt
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…unrichtigen Verbuchung der Gebarung: Rückwirkende Einbringung einer Einzelfirma in eine GesmbH nach Art. III des Umgründungssteuergesetzes. Irrtümliche Eröffnung zweier Abgabenkonten für einen Abgabepflichtigen. Unterbliebene Eröffnung eines Abgabenkontos, etwa bei einer Änderung der Gesellschaftsform, weshalb der Abgabepflichtige noch auf das alte Abgabenkonto Zahlungen leistet. Übergangsphase in…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…| Sonstige Gutschriften mindern ausgesetzte Beträge nur mit Zustimmung des Abgabepflichtigen. | Ein rückzahlungsfähiges Guthaben ist neben ausgesetzten Beträgen nicht möglich. | Ein rückzahlungsfähiges Guthaben ist neben ausgesetzten Beträgen möglich. | Keine Aussetzungszinsen. | Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen. Randzahlen 1512 bis 1549: derzeit frei

ZK-04206. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004
geltende FassungRichtlinien17.09.2025

…| Kann Ware nicht mehr vorgeführt werden (zB bei Direktzustellung an Empfänger) - Abgabenvorschreibung. Kann Ware nachträglich vorgeführt werden - neuer Kontrolltermin für Beschau am Warenort erforderlich | 5. | Anmeldung der Waren zu einem (ev. nachfolgenden) Zollverfahren; bei Kontrolle dieser Waren durch das Zollorgan wird festgestellt…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…wenn die Daten zur Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind. Rz 456: Die Gebühren sind unter Angabe des Verwendungszwecks (siehe Rz 457 ff) auf das Konto des Finanzamtes Österreichs (siehe Rz 457 ff) zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen Zahlungsbeleg oder…

RAE Rz 324–3443.17. Widerruf einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1. Nachfrist bei Widerruf einer Zahlungserleichterung Rz 328: Dem Abgabenschuldner steht in dem den Widerruf der Zahlungserleichterung aussprechenden Bescheid für die Entrichtung der in Betracht kommenden, noch nicht abgestatteten Abgabenschuldigkeiten eine gesetzliche Nachfrist von einem Monat zu, bis zu deren Ablauf die Einbringung gehemmt ist (…

RAE Rz 1200–121311. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abs. 3 BAO vor, dass die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides nach Eintritt der Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe (§§ 207 bis 209a BAO) nicht mehr zulässig ist (Bedachtnahme auf die Bemessungsverjährung im Einhebungsrecht). Rz 1210: Aus § 224 Abs. 3…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…an den Vertreter tatsächlich zur Auszahlung gelangt. Aufschiebend bedingte Forderungen Rz 2334: Aufschiebend bedingte Forderungen auf Grund bereits erbrachter Leistungen sind in der Schlussbilanz des Jahres der Leistung zu bilanzieren, auch wenn die Bedingung, zB die Zahlung durch den Kunden bei einem von einem Handelsvertreter…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…zur Kenntnis zu bringen. Zweckmäßigerweise hat dies durch Übersendung einer Ablichtung (eines Ausdruckes) dieses Bescheides zu erfolgen. Rz 846: Die Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) des Haftungsbescheides hat das Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen darzulegen (bei der Haftung nach § 9 BAO daher ua. die für…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 694: Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse der Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) oder der Überstellungsfahrtschein ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). 10.14.3. Entrichtung der Gebühr Rz 695: Die Gebühr ist vom Zulassungswerber bei der Zulassungsstelle einzuzahlen. Die Zulassungsstelle darf den Zulassungsschein…