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RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Die Aussetzung der Einbringung stellt eine interne Maßnahme der Abgabenverwaltung dar; ein Rechtsanspruch auf Aussetzung besteht nicht. Daraus folgt für den contrarius actus der Wiederaufnahme der Aussetzung nach § 231 Abs. 2 BAO, dass auch dieser als behördeninterne Maßnahme anzusehen ist. Rz 1504: Ergibt sich hingegen…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…um eine Entscheidung handelt oder nicht, hängt davon ab, ob aufgrund des Ergebnisses der Neubewertung eine Maßnahme wie zB eine Rücknahme, Änderung oder Widerruf vorzunehmen ist oder nicht. Ist für die Neubewertung die Konsultation der Zollbehörde eines anderen Mitgliedstaates erforderlich, so ist nach Abschnitt 3…

ZK-17707.4.5.3.3. Fristen
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…den angeführten Warenort; Richtigkeit und Vollständigkeit der Kontaktadresse der zuständigen Zollstelle und der in der Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung einbezogenen Unternehmen; Warenkreis und allfällige daraus abzuleitende Risiken wie zB nationale Verbote und Beschränkungen und handelspolitische Maßnahmen; Durchführbarkeit des beantragten Verfahrens am beantragten Warenort; die…

AH-4605Einleitung
geltende FassungRichtlinien08.04.2024

Die Arbeitsrichtlinie Restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (AH-4605) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…

ZK-0420Einleitung
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-0420 (Sanktionen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

AH-2074Einleitung
geltende FassungRichtlinien03.05.2023

Die Arbeitsrichtlinie Republik Moldau - Embargo (AH-2074) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

AH-1130Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.04.2008

  Die Arbeitsrichtlinie »AH-1130 (»Arbeitsrichtlinie Strafbestimmungen im AHR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

ZK-0220Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

UP-5300Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.03.2023

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5300 (Arbeitsrichtlinie MAR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

ZK-2030Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.12.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2030 (Außertarifliche Befreiungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

ZK-2500Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

AH-11103. Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

…und Ausfuhr von Warenden internationalen Handel getroffen worden sind, wie Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, mengenmäßige Beschränkungen oder Höchstmengen sowie Ein- und Ausfuhrverbote (Nationalstaatlich erlassene [Durchführungs-]Vorschriften fallen nicht darunter). (3) Außenwirtschaftsrecht Handelspolitische Maßnahmen und nationale Rechtsvorschriften (Außenwirtschaftsgesetz 2011, Durchführungsverordnungen hiezu). (4) Formalitäten, Förmlichkeiten Die nach Art…

VB-0710Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Die Arbeitsrichtlinie Punzierungsgesetz (VB-0710) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Bundesgesetzes über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000) dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…

AH-4604Einleitung
geltende FassungRichtlinien18.12.2023

Die Arbeitsrichtlinie Restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe (AH-4604) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

UP-5500Einleitung
geltende FassungRichtlinien30.03.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5500 stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

AH-4602Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.02.2024

  Die Arbeitsrichtlinie Terrorismusbekämpfung (AH-4602, (Terrorismusbekämpfung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternZollstellen des Zollamtes Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…

UP-4402Einleitung
geltende FassungRichtlinien08.02.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4402 (Arbeitsrichtlinie Moldau) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

AH-2328Einleitung
geltende FassungRichtlinien08.11.2021

  Die Arbeitsrichtlinie AHBurundi-2328Embargo (Arbeitsrichtlinie BurundiAH-Embargo2328) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…

ZK-2630Einleitung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2630 (Verbringung aus dem Zollgebiet) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

UP-5200Einleitung
geltende FassungRichtlinien13.01.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5200 (Arbeitsrichtlinie PAZIFIK) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…