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EStR 2000 Rz 766–7674.7.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…

EStR 2000 Rz 4147–414911.3.2 Gewinnermittlung im Rahmen der Vollpauschalierung (einheitswertabhängige Gewinnermittlung; §§ 2 bis 7 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Z 1 lit. b BewG 1955). Als landwirtschaftliche Nutzfläche zu berücksichtigen sind allerdings solche Flächen, die anderen als landwirtschaftlichen Zwecken dienen, wenn die Zugehörigkeit dieser Flächen zum landwirtschaftlichen Betrieb den landwirtschaftlichen Hauptzweck des Betriebes nicht wesentlich beeinflusst (zB kleine Teichflächen; § 31 Abs. 1 BewG 1955…

EStR 2000 Rz 6632–663322.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 5134–513815.1.15 Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

15.1.15 Teilbetrieb 15.1.15.1 Landwirtschaftlicher Teilbetrieb Rz 5134: Ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb muss als selbständiger Organismus nach außen in Erscheinung treten. Weiters setzt ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb zumeist eine besondere Viehhaltung und gesonderte Rechnungsführung voraus. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist zu verneinen, wenn…

EStR 2000 Rz 6634–663722.4.3.1.2 Umfang der Befreiung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

22.4.3.1.2 Umfang der Befreiung Rz 6634: Die Hauptwohnsitzbefreiung stellt grundsätzlich eine Gebäudebefreiung dar, wobei auch der Grund und Boden insoweit einbezogen wird, als der Grund und Boden der Nutzung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung als Garten oder Nebenfläche dient. Dies gilt…

EStR 2000 Rz 5691–569418.3 Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

18.3 Begünstigungen 18.3.1 Freibetrag (§ 24 Abs. 4 EStG 1988) Rz 5691: Der Freibetrag iSd § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht ggf. sowohl für den Fall der Veräußerung als auch für den Fall der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu. Bei der…

EStR 2000 Rz 779–7834.7.3.3 Altgrundstücke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

4.7.3.3 Altgrundstücke Rz 779: Für Grund und Boden des Altvermögens kann nach § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988 der Veräußerungsgewinn auch pauschal ermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Grund und Boden zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen nicht…

EStR 2000 Rz 5176–518815.8 Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Naturschutzgebieten und Nationalparks
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

15.8 Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Naturschutzgebieten und Nationalparks 15.8.1 Allgemeines Rz 5176: Im Zusammenhang mit der Errichtung von Naturschutzgebieten und Nationalparks werden bisher land und forstwirtschaftlich genutzte Grundflächen nach Landesnaturschutz- und Landesnationalparkgesetzen durch…

EStR 2000 Rz 5698–571318.3.3 Gebäudebegünstigung (§ 24 Abs. 6 EStG 1988) bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…wenn eine Betriebsaufgabe erfolgt und einer der folgenden Fälle vorliegt: Der Steuerpflichtige ist gestorben und es wird dadurch eine Betriebsaufgabe veranlasst (zum Zeitraum, innerhalb dessen eine begünstigte Betriebsaufgabe erfolgen kann, siehe Rz 7313). Der Steuerpflichtige ist wegen körperlicher und geistiger Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig…

EStR 2000 Rz 6670–667322.4.4.6.3 Zeitpunkt der Umwidmung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…30 Abs. 4 Z 1 EStG 1988. Rz 6673: Wurde das gesamte Grundstück in Bauland umgewidmet, führt der Umstand, dass vorübergehende Bebauungsbeschränkungen für Teilflächen bestehen, nicht zu einer anteiligen Betrachtung. Wurde allerdings nur ein Teil eines Altgrundstückes in Bauland umgewidmet, ist der Veräußerungserlös aufzuteilen. Bei…

LStR 2002 Rz 5737.10a.2 Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

7.10a.2 Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs 7.10a.2.1 Privatausgaben Rz 573b: Dem Sonderausgabenbegriff entsprechend können nur private Ausgaben Berücksichtigung finden, dh. Ausgaben, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen und daher keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen (§ 18 Abs. 1 EStG 1988…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…vor und nach diesem Vorgang keine Änderung der Beteiligungsverhältnisse. Eine Realteilung im Sinne des Art. V UmgrStG liegt nicht vor, daweil die Mitunternehmer für den anteiligen Anteilsverzicht kein begünstigtes Vermögen im Sinne des § 27 Abs. 2 UmgrStG erhalten; es kann darin aber auch keine verunglückte…

EStR 2000 Rz 5038–504415.1.5 Grundstücke
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

15.1.5 Grundstücke Rz 5038: Die Veräußerung von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 (Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte; siehe dazu Rz 6621 f) nach dem 31.3.2012 unterliegt der neuen Grundstücksbesteuerung (siehe dazu Rz 763 ff). Rz…

VS-11301.1.5. Begünstigter
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.5. Begünstigter Die Begünstigung kann nur vom Steuerschuldner (Inhaber des Steuer- oder Zolllagers) geltend gemacht werden. Er hat letztlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine steuerfreie Abgabe des Treibstoffs vorliegen. 1.1.6. Geltendmachung der Begünstigung Die Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1…

EStR 2000 Rz 763–7654.7 Grundstücke des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 3a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

4.7 Grundstücke des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 3a EStG 1988) 4.7.1 Allgemeines Rz 763: Grundstücke des Betriebsvermögens sind unabhängig von der Gewinnermittlungsart ab Wirksamkeit des 1. StabG 2012 mit 1.4.2012 steuerhängig. Das bedeutet, dass die stillen Reserven von Grundstücken bei Veräußerung…

EStR 2000 Rz 557–5654.1.10.4.3 Gebäude
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

4.1.10.4.3 Gebäude 4.1.10.4.3.1 Gemischt genutzte Liegenschaften bzw. Gebäude Rz 557: Von dem in Rz 479 ff beschriebenen Grundsatz der Nichtaufteilbarkeit von beweglichen Wirtschaftsgütern besteht bei Liegenschaften und Gebäuden eine Ausnahme, wobei folgende Fälle zu unterscheiden sind…

EStR 2000 Rz 566–5734.1.10.4.3.3 Untergeordnete Bedeutung der betrieblichen bzw. privaten Nutzung eines Grundstücksteiles (80/20-Prozent-Regel)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.1.10.4.3.3 Untergeordnete Bedeutung der betrieblichen bzw. privaten Nutzung eines Grundstücksteiles (80/20-Prozent-Regel) Rz 566: Eine Aufteilung im Sinne der Rz 558 ff ist jedoch nicht vorzunehmen, wenn ein entweder der betrieblichen oder der privaten Nutzung dienender Gebäudeteil im…

EStR 2000 Rz 702–7064.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988 Rz 702: Bezogen auf die Gewinnermittlungstechnik ergeben sich zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 und…

EStR 2000 Rz 4243–424811.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015) Rz 4243: Rechtslage 2011 bis 2014 (§ 13 LuF-PauschVO 2011) § 13. (1) Die nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 6 oder 8 bis 12 sich ergebende Zwischensumme ist um vereinnahmte Pachtzinse (einschließlich Jagdpacht…

NeuFöR Rz 155–1626.1.4. Grunderwerbsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

… 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 3 Abs. 1 Z 2 GrEStGoder der begünstigten Besteuerung gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1987 1987 anwendbar. Rz 156: Das Unmittelbarkeitserfordernis schließt den Zuerwerb eines Grundstückes aus Anlass der Betriebsübertragung (veranlasst etwa durch Erweiterungsüberlegungen) von der…