…berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH 29.1.1965, 0202/63). 29.8.1.2 Unter "Diplomaten" fallender Personenkreis Rz 7780: Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang oder…
…begünstigte Auslandstätigkeit, Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen, Zukunftssicherungszuwendungen, Mitarbeiterbeteiligungen, freie Mahlzeiten und Getränke); Rz 580: auf Grund eines Leistungsaustausches zwischen Subventionsgeber und leistendem Unternehmer (Subventionsempfänger), Arbeitslöhne an Dienstnehmer, dievon einem anderen als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigtdem Empfänger einer Leistung dem leistenden Unternehmer (Subventionsempfänger…
…Mitgliedstaat verbracht werden, wenn sie mit der einheitlichen eindeutigen Kennzeichnung versehen sind (siehe Abschnitt 1.71.6. und Anlage 9) und ihnen eine Deaktivierungsbescheinigung (siehe Anlage 10) beiliegt. 3.4. Begünstigte Personen (1) Ausländischen Staatsoberhäuptern, Regierungsmitgliedern, diesen vergleichbaren Persönlichkeiten und deren Begleitpersonen, kann die Grenzübergangsstelle…
Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung 6. Personenkreis 6.1 Der Stifter Rz 184: Stifter einer Privatstiftung ist die Person, die als solcher bei Errichtung der Stiftung auftritt und auf deren Willen die Stiftung beruht, die…
…Tätigkeit des begünstigten Rechtsträgers Rz 13: Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Die Tätigkeit des Rechtsträgers muss dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützen und von einer selbstlosen (uneigennützigen) Gesinnung der hinter dem Rechtsträger stehenden Personen (Gründer…
…mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. Rz 1313b: Als begünstigte Spendenempfänger-Körperschaften nach § 4a Abs. 3 EStG 1988 kommen neben juristischen Personen des privaten Rechts (zB Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (zB kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem und/oder gemeinnützigem Zweck) oder…
…Arbeitnehmer im Versicherungsvertrag eine solche Stellung hat, dass ihm die Ansprüche aus der Versicherung zuzurechnen sind. Das ist dann der Fall, wenn er (oder ein Angehöriger des Arbeitnehmers) der unwiderruflich Begünstigte aus dem Versicherungsvertrag ist. Die Unwiderruflichkeit der Begünstigung muss ausdrücklich vereinbart werden. § 166 Abs…
…ff BAO 10.2.4.1. Begünstigte Rechtsträger Rz 1233: Unter den Begriff Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen fallen alle im § 1 KStG 1988 angeführten juristischen Personen sowie Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Rz 1234: Zu den Begriffen "gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich" siehe VereinsR…
…Gesamtgewinnes auch nach Zusammenschluss (siehe dazu LRL 2012 Rz 22). Rz 1453a: Sonderregelungen des EStG 1988 können bei der übernehmenden Personengesellschaft zu besonderen Rechtsfolgen führen: Hat der Übertragende die Regelungen des § 11a EStG 1988 über die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne in Anspruch genommen…
…Liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, steht das Pauschal von 75 Euro nicht zu. 7.4 Kostenersätze 7.4.1 Begünstigte Rechtsträger allgemein Rz 774: Erhalten die in den Rz 763 bis 767 genannten Personen (pauschale) Aufwandsersätze, ist unabhängig von deren Bezeichnung zu unterscheiden: Bei…
…1 bis 7 angeführten Einrichtungen enthalten, sind Spenden nicht abzugsfähig. Rz 1331a: Als begünstigte Spendenempfänger-Körperschaften nach § 4a Abs. 5 Z 1 bis 3 EStG 1988 kommen neben juristischen Personen des privaten Rechtes (zB Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (zB kirchliche Organisationen…
…zB die Tätigkeit eines Maurers oder eines Monteurs, die Erfüllung von spezifischen Beratungsaufträgen oder die Lieferung und Montage von Investitionsgütern. Die Tatsache, dass die Leistung von Personen erbracht wird, die ein unbefristetes Dienstverhältnis aufweisen, ändert nichts daran, dass diese Tätigkeiten ihrer Natur nach nicht auf…
10. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger 10.1 Erfassung der Zuwendung bei natürlichen Personen 10.1.1 Kapitaleinkünfte Rz 233: Zuwendungen jeder Art (in offener oder verdeckter Form) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind, soweit sie nach…
…zur Geschäftsführung befugt sind. Ein Geschäftsführer ohne eine solche Beteiligung ist kein Betriebsinhaber nach den Bestimmungen des NeuFöG (VwGH 25.01.2007, 2006/16/0155). Rz 72: Erfolgt eine Betriebsneugründung durch mehrere Personen, können die Begünstigungen des NeuFöG nur gewährt werden, wenn die Voraussetzungen bezüglich…
…§ 205 Abs. 1 UGB idF vor dem RÄG 2014): § 8 Abs. 2 EStG 1988: Begünstigte Abschreibung für denkmalgeschützte Gebäude (siehe dazu Rz 3180 ff) § 12 Abs. 1 und Abs. 8 EStG 1988: Übertragung stiller Reserven; Bildung einer Übertragungsrücklage (siehe dazu Rz 3861 ff) Rz 2469…
…eine Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft erhält, die den übertragenen Vermögenswerten wertmäßig entspricht. (Zu Übertragungen ohne Beteiligung siehe Rz 118a ff). Rz 117: Darüber hinaus dürfen keine Personen (Mitglieder der Körperschaft oder Dritte) durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden (§§ 39 Abs…
…13 Abs. 2 UmgrStG muss das zu übertragende begünstigte wie nicht begünstigte Vermögen dem Übertragenden zum Zusammenschlussstichtag (ausgenommen Bargeld) zuzurechnen sein (siehe Rz 803 ff). Auf Grund der Tatsache, dass bei einem Zusammenschluss auf eine bestehende Personengesellschaft auch diese als Übertragender gilt (Rz 1298), ist…
…unten Rz 22). Wird bereits versteuerte elektrische Energie zur Stromerzeugung verwendet, bestehen keine Bedenken, aus Vereinfachungsgründen dem Empfänger der begünstigten Energie, die Befreiung analog zum Vergütungsverfahren im Sinne des § 2 Z 3 ElAbgG (siehe unten Rz 31) zu gewähren. Rechtslage ab 1. Juli 2014 bzw…
… 6 Abs. 1 Z 6 lit. c UStG 1994 befreit unter bestimmten Voraussetzungen Lieferungen und sonstige Leistungen (ausgenommen die Lieferung neuer Fahrzeuge) an begünstigte Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat und Streitkräfte, die an einer Verteidigungsanstrengung außerhalb ihres Mitgliedstaats teilnehmen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der…
…AktG). Da bei diesem Umgründungstyp die juristische Person bzw. die Personengesellschaft bestehen bleibt und auch keine Übertragung des Unternehmens auf einen anderen Rechtsträger erfolgt, ergeben sich bereits nach allgemeinem Steuerrecht keine ertrag- oder verkehrsteuerrechtlichen Konsequenzen. ReinDerartige rein rechtsformwechselnde Umwandlungen werden daher vom UmgrStG nicht erfasst…