…und begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne Rz 1267: Da die Inanspruchnahme der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne nach § 11a Abs. 1 EStG 1988 auf natürliche Personen als bilanzierende Einzelunternehmer oder Mitunternehmer bilanzierender Mitunternehmerschaften beschränkt ist, kann sie im Falle der Einbringung nicht fortgesetzt…
…besonderen Rechtsfolgen führen: Hat der Übertragende die Regelungen des § 11a EStG 1988 über die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne in Anspruch genommen, ist bei Buchwertführung für Zwecke einer allfälligen Nachversteuerung auf die Gewinne, Entnahmen und Einlagen in der Folgeära der Mitunternehmerstellung abzustellen (EStR 2000…
…Zusammenschluss und begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne Rz 1501: Hat der übertragende Einzelunternehmer oder Mitunternehmer die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 in Anspruch genommen, ist im Falle des Zusammenschlusses mit Buchwertfortführung für Zwecke einer allfälligen Nachversteuerung auf die Gewinne…
…Voraussetzungen - ebenfalls unter Art. V UmgrStG. 5.8. Realteilung und begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne Rz 1637: Bei Umgründungen nach dem UmgrStG unter Buchwertfortführung werden grundsätzlich die Verhältnisse des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger übertragen. Bei Personengesellschaften, die als Mitunternehmerschaften anzusehen sind, können jeweils nur…
…entfallender Erlös als nachträgliche nicht begünstigte betriebliche Einnahme (§ 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) zu erfassen. Dies kann bspw. bei einer Verpachtungsaufgabe und nachfolgender Veräußerung der Fall sein. Rz 5662a: Werden Für die Entnahme von Grundstücke im Rahmenn anlässlich einer Betriebsaufgabe veräußert oder entnommen…
…8 Z 3 EStG 1988), Freibeträge für investierte Gewinne gemäß § 10 EStG 1988 im Fall der Nachversteuerungspflicht wegen Nichteinhaltung der Behaltefrist von vier Jahren, gemäß § 11a EStG 1988 begünstigt besteuerte nicht entnommene Gewinne im Fall von späteren Überentnahmen, zu Unrecht erstattete Einkommensteuer (Lohnsteuer) im Rahmen…
…dem Umgründungsstichtag endenden Wirtschaftsjahr der übernehmenden Mitunternehmerschaft zu erfassen. Nach Maßgabe des § 37 Abs. 5 EStG 1988 ist für den Übergangsgewinn der begünstigte Steuersatz anwendbar. Rz 1396: Ein Übergangsverlust des Übertragenden aus dem Wechsel der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 zu jener nach …
…528 ff). Ein Eigenverbrauch liegt insoweit nicht vor (EuGH 12.2.2009, Rs C-515/07, VNLTO; siehe auch UStR 2000 Rz 1912b). Werden dem Unternehmensbereich dienende Gegenstände oder sonstige Leistungen in Folgejahren vom Verein für den nichtunternehmerischen, nichtunternehmensfremden Vereinsbereich entnommen bzw. verwendet oder ändert…
…starren Kapitalkonten) gleichmäßig herabgesetzt werden und der Herabsetzungsbetrag entnommen wird, ergibt sich vor und nach diesem Vorgang keine Änderung der Beteiligungsverhältnisse. Eine Realteilung im Sinne des Art. V UmgrStG liegt nicht vor, daweil die Mitunternehmer für den anteiligen Anteilsverzicht kein begünstigtes Vermögen im Sinne des …
…Vereinbarung einer Wertsicherung ist der Abzinsungszinssatz entsprechend zu reduzieren. Die Bezahlung einer Rate abzüglich Zinsanteil und Wertsicherung stellt eine steuerneutrale Umschichtung dar; der Zinsanteil und ein als Wertsicherung geleisteter Betrag stellen nachträgliche nicht (begünstigte) betriebliche Einkünfte dar (vgl. VwGH 28.11.2007, 2007/15/0145…
…positiver Saldo aus Gewinn- bzw. Verlustvortrag und dem Jahresgewinn/Jahresverlust). Die nicht erfolgte Volleinzahlung des Kapitals ist für die Inanspruchnahme der sachlichen Steuerbefreiung unbeachtlich. Rz 1184: Ob der Bilanzgewinn aus operativen Gewinnen der Gesellschaft, aus positiven Finanzerfolgen oder aus der Auflösung von Gewinnrücklagen entstanden ist…
…NoVAG 1991 ist auf diesen Vorgang nicht anwendbar, da es sich nicht um ein Kraftfahrzeug gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 (N1) handelt, womit das Kraftfahrzeug nach der Rechtslage am 12. Oktober 2022 zu besteuern ist. Für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe bei Import…
…mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, an der die ausländische Körperschaft nicht innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre zu mindestens 1% beteiligt war. Rz 1493: Die Ausländereigenschaft des Anlegers ist durch Ausweisleistung der für die Kapitalgesellschaft einschreitenden physischen Person nachzuweisen. Name und Sitz der ausländischen Gesellschaft…
…von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht konkret definiert sein. Eine gewinnabhängige Bedienung des Surrogatkapitals ist auch dann anzunehmen, wenn in zeitlicher und/oder umfänglicher Hinsicht Bedingungen oder Begrenzungen vereinbart sind. Auch Mindestverzinsungen können festgelegt werden, wenn sie gewinnabhängig ausgestaltet sind…
…die Voraussetzungen für eine internationale Schachtelbeteiligung nicht vor (Portfoliobeteiligungen), fallen ab der Veranlagung 2011 Beteiligungserträge aus folgenden Körperschaften unter die Befreiung (siehe auch Rz 1159): "EU-Körperschaften" "Vergleichbare ausländische Körperschaften" Gewinnanteile aus anderen Beteiligungen unterliegen der österreichischen Besteuerung. Eine Anrechnung ausländischer Ertragsteuern ist nicht möglich…
…KStG 1988 ist gegeben für Erträge anlässlich der Kündigung des Genussrechtskapitals vor Liquidation des Emittenten, weil in diesem Falle ein einer Liquidation vergleichbarer gesellschaftsrechtlicher Akt (Teilliquidation) vorliegt und der Abschichtung im Zuge der Liquidation des Emittenten. 16.2.1.9 Gewinnanteile auf Grund von Partizipationskapitalanteilen…
…für die Versicherungsprämie, die auf die Ablebensversicherung entfällt, keine Prämie im Sinne des § 108g EStG 1988 zu. Ebenso ist bei einer Kombination mit einer Er- und Ablebensversicherung vor zu gehen. Bei einer Verrentung der angesparten Beträge ist jener Teil, der auf die Erlebensversicherung entfällt, nicht…
…idF AbgÄG 2015 drei zusätzliche Ausschüttungsbeschränkungen für Gewinne, soweit diese durch Umgründungen unter Ansatz des beizulegenden Wertes entstanden sind und aus der Auflösung von Kapitalrücklagen stammen (Z 1), nicht als Kapitalrücklage ausgewiesen werden können (Z 2), oder der beizulegende Wert für eine Gegenleistung angesetzt wurde…
…dh. aus anteilsähnlichen, nicht aus obligationenähnlichen) und Partizipationskapital im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 und § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015 resultieren. Darunter fallen Die Befreiung umfasst Gewinnanteile jeder Art, die aus Aktien, GmbH…
…Z 2 EStG 1988 zusätzlich folgende Voraussetzungen: Die Beteiligungsertragsbefreiung ist nicht automatisch mit der Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 verbunden. Im Gegensatz zur Beteiligungsertragsbefreiung enthält der § 94 Z 2 EStG 1988 zusätzlich folgende Voraussetzungen: Mindestbeteiligung von 10% Gewinnanteile aus Aktien bzw…