…14/0244). Die Aufwertung ist gegen entstandenen Aufwand (zB Wiederaufforstungs- und Pflegekosten) zu verrechnen. 6.6.1.1 Feldinventar und stehende Ernte Rz 2302: Zu den bewertungsfähigen Wirtschaftsgütern auf dem nackten Grund und Boden zählt auch bürgerlich-rechtliches Zubehör (VwGH 11.12.1990, 90/14…
…Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem Grund und Boden fest verbundene Bauwerke, das stehende Holz in einem Forstbetrieb oder auch bürgerlich-rechtliches Zubehör (VwGH 11.12.1990, 90/14/0199), sind kein Teil des nackten Grund und…
…ist für deren Berücksichtigung bei der Berechnung der Stimmrechtsmehrheit maßgeblich, ob die Anteile nach den jeweiligen ausländischen zivil(gesellschafts-)rechtlichen Bestimmungen Stimmrechte vermitteln. Rz 732a: Unternehmenswertanteile an FlexKap können aufgrund ihrer Stimmrechtslosigkeit der übernehmenden Körperschaft keine Mehrheit der Stimmrechte an der FlexKap gemäß § 12 Abs…
4.1.10.4.2 ABC der Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens Anzahlung Rz 482: Wird zum Erwerb eines Wirtschaftsgutes des notwendigen Betriebsvermögens eine Anzahlung geleistet, gehört die Forderung auf Lieferung des Wirtschaftsgutes, die sich aus der Anzahlung ergibt, zum notwendigen Betriebsvermögen. Arbeitszimmer Rz 483: Siehe…
Vorkaufsrecht Rz 550: Bei einem Baumaterialgroßhändler, der auch eine Ziegelei und ein Betonwerk betreibt, gehört das Vorkaufsrecht für ein Gipswerk zum Betriebsvermögen. Ein Verzicht auf die Geltendmachung dieses Vorkaufsrechtes ist ein Betriebsvorgang (VwGH 25.2.1970, 1099/68). Waren Rz 551: Rechtsgeschäfte über Waren, die…
…denn, das Gebäude bzw. die Investition gehen auf Grund der tatsächlichen und rechtlichen Gestaltung in das wirtschaftliche Eigentum des Liegenschaftseigentümers über (VwGH 25.2.1970, 1794/68). Rz 127: Ein Miet- oder Pachtverhältnis begründet im Allgemeinen selbst dann nicht wirtschaftliches Eigentum des Mieters (Pächters), wenn…
…Rz 525: Siehe Rz 135 ff. Mietereinbauten Rz 526: Investitionen und Adaptierungen in gemieteten Räumlichkeiten führen im Bereich des Bilanzsteuerrechtes zu bewertungsfähigen Wirtschaftsgütern. Der Umstand, dass die Gegenstände bürgerlich-rechtlich dem Gebäudeeigentum des Vermieters zuwachsen, spielt dabei keine Rolle (VwGH 17.5.1977, 1934/76)…
3.2. Heiratsgut (C02, C03) 3.2.1. Warenkreis Abgabenfrei ist Heiratsgut einer Person, die aus Anlass der Eheschließung ihren gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft verlegt (Art. 12 ZBefrVO). Die Befreiung ist ausgeschlossen für (Art. 14 ZBefrVO): alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren. Aus…
…an Bekannte verliehen. Der Ehegatte der Nichte meldet den PKW als Übersiedlungsgut an. Da der PKW den Übersiedelnden gehört (siehe unten stehend), ist er der Befreiung zugänglich. "Gehören" beschränkt sich nicht auf rechtliches Allein- oder Miteigentum. "Gehören" ist insbesondere durch die Kontrolle gekennzeichnet, die eine…
…Jagdrecht Rz 519: Das Jagdrecht ist im rechtlichen Verkehr selbständig bewertbar und daher ein selbständiges Wirtschaftsgut, auch wenn es ein Ausfluss des Eigentumsrechtes am Grundstück ist, von diesem nicht getrennt werden kann und somit stets dem rechtlichen Schicksal des Eigentums am Grund und Boden folgen…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…
Rechnungsabgrenzungen Rz 532: Rechnungsabgrenzungen sind (noch) keine Wirtschaftsgüter, sondern Bilanzpositionen eigener Art (siehe Rz 2395 ff). Regalrecht Rz 533: Bei einem Regalrecht, mit dem insbesondere die Nachfüllgarantie der eigenen Produkte beim Vertragspartner (Händler) erworben wird, handelt es sich um ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut. Roh-, Hilfs…
12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…
Artikel 65 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge, die mit Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen geliefert werden, werden mit diesen zusammen als Einheit angesehen, wenn sie als Bestandteil der Normalausrüstung in deren Preis enthalten sind oder nicht gesondert…
…nicht erfüllt. Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Bürge und Gläubiger. Rz 1402: Eine Bürgschaft setzt eine gültige Hauptschuld voraus (Akzessorietät). Rz 1403: Dieser Tatbestand umfasst alle Arten der Bürgschaft iSd bürgerlichen Rechtes. Darunter fallen: die Erklärung über eine Bürgschaft als Bürge und Zahler nach §…
…und die Scheckbürgschaft unterliegen nicht den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes; insbesondere besteht keine Akzessorietät. Solche Wechsel- oder Scheckbürgschaften sind wertpapierrechtliche Zusätze, die nach § 33 TP 22 Abs. 3 GebG gebührenfrei sind. Rz 1422: Die Übernahme einer Wechselbürgschaft begründet nur dann eine Haftung nach bürgerlichem Recht…
12. Sachhaftungen (§ 225 BAO) Rz 1300: Eine Sachhaftung (sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches…
17.2. Parteienidentität und Parteiwechsel 17.2.1. Parteienidentität Rz 1142: Von einem Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits voll ausgefertigten Urkunde iSd § 21 GebG kann nur dann gesprochen werden, wenn die Parteien, die den Zusatz oder Nachtrag vereinbart haben, dieselben sind wie die, die…