…Basis gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder Anteilen am Vermögen der Gesellschaft eingebracht werden, sind von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch befreit. Rz 32: Auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Befreiung nicht anwendbar, weil sie nicht grundbuchfähig ist. Rz 33: Nicht befreit…
…in Betracht, insb. folgende Personengesellschaften mit betrieblichen Einkünften: Personengesellschaften des Unternehmensrechts Gesellschaften bürgerlichen Rechts Atypische stille Gesellschaften Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. 4.1.13.2. Ausländische übernehmende Personengesellschaft Rz 1385: Für eine ausländische übernehmende Personengesellschaft gelten die gleichen Voraussetzungen wie für eine inländische übernehmende Personengesellschaft. Die…
…14/0244). Die Aufwertung ist gegen entstandenen Aufwand (zB Wiederaufforstungs- und Pflegekosten) zu verrechnen. 6.6.1.1 Feldinventar und stehende Ernte Rz 2302: Zu den bewertungsfähigen Wirtschaftsgütern auf dem nackten Grund und Boden zählt auch bürgerlich-rechtliches Zubehör (VwGH 11.12.1990, 90/14…
…Rs C-25/03, HE). Erbengemeinschaften können Unternehmer sein, auch wenn sie nicht auf Dauer angelegt sind. Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Unternehmer, wenn sie nach außen hin auftritt (VwGH 22.2.1977, 1187/76). Holdinggesellschaft (Beteiligungsholding): Reine Holdinggesellschaften (beschränken sich auf den Erwerb und das Halten…
…Übernehmende Rechtsträger einer errichtenden Umwandlung können sein offene Gesellschaften im Sinne des § 105 UGB Kommanditgesellschaften im Sinne des § 161 Abs. 1 UGB Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 1175 ABGB) kann nicht übernehmender Rechtsträger sein. Rz 420: An der Personengesellschaft müssen nach § 5 Abs. 1 UmwG Personen…
…14/0143). 7.2. Guthaben eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist; Umbuchung und Überrechnung (§ 215 Abs. 3 und 4 BAO) Rz 819: Zur Verwendung auf den Abgabenkonten von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesBR), insbesondere von Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe, bestehender Guthaben gilt folgendes: Rz…
…zu beachten. Amtswegige Rückzahlungen haben in solchen Fällen aus Sicherheitsgründen zu unterbleiben. Rz 1911: Hatte das Gesamtschuldverhältnis seinen Ursprung im bürgerlichen Recht, so ist die Rückzahlungsberechtigung dem Grunde und der Höhe nach nur nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts zu beurteilen (siehe zB zur GesBR §…
…Gesellschafters aus dem Privatbereich sowie sämtliche Geldeinlagen sind nicht steuerbar. Beispiel 1: Der Nichtunternehmer A leistet im Zuge der Gründung einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht eine Sacheinlage und erhält dafür 50% der Gesellschaftsanteile. Die Sacheinlage des A ist nicht steuerbar. Die Einräumung der Gesellschaftsanteile durch…
Forderungsverzicht Rz 759: Ein Forderungsverzicht der Körperschaft gegenüber dem Anteilsinhaber ohne betrieblichen Anlass begründet eine verdeckte Ausschüttung (siehe auch das Stichwort "Verzicht", Rz 977). Der Verzicht auf eine objektiv nicht vorhandene, aber angenommene Forderung, reicht für eine verdeckte Ausschüttung aus. Ein Ertragsverzicht gegenüber einer Schwestergesellschaft…
8.2 Zurechnung der Zuwendung 8.2.1 Persönliche Zurechnung der Zuwendung Rz 223: Zuwendungen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, dem die Einkünfte tatsächlich zufließen. Empfänger einer Zuwendung ist daher, wer über die übertragenen Vermögenswerte verfügen bzw. diese nutzen kann. Als Empfänger von Zuwendungen kommt jeder…
2.5. Aufrechnung (Kompensation) Rz 130: Auf Grund des § 1438 ABGB tritt wechselseitige Tilgung gleichartiger Forderungen (zB Abgabenforderung des Bundes als Geldforderung und Geldforderung privatrechtlicher Natur des Abgabenschuldners gegen den Bund, insbesondere aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen) im Ausmaß der geringeren der beiden Forderungen ein…
2.6. Abtretung (Zession) Rz 159: Bietet ein Abgabenschuldner zur Tilgung von Abgabenschulden die Abtretung (Zession) einer ihm gegen einen Dritten zustehenden Forderung an, so wird die Zession gemäß § 1392 ABGB erst dadurch wirksam, dass die Abgabenbehörde dieses Anbot annimmt. Rz 160: Zur Entrichtung von…
6.4.1.5 Bestandteile der Anschaffungskosten 6.4.1.5.1 Kaufpreis Rz 2174: Der Kaufpreis gilt als Anschaffungskosten im engeren Sinn und entspricht jenen Aufwendungen, die gegenüber dem Veräußerer oder einem Dritten getätigt werden, um das wirtschaftliche Eigentum an einem Wirtschaftsgut zu erwerben…
27.3.2.2. Dauer 27.3.2.2.1. Allgemeines Rz 1313: Die Vertragsdauer stellt neben dem vereinbarten Preis das zweite Element zur Feststellung des Wertes eines Bestandvertrages dar. Die Vertragsdauer ist kein für das Zustandekommen eines Bestandvertrages wesentlicher Bestandteil, sie ist aber für…
27.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer 27.3.2.2.3.1. Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten…
27.3.4. Gebührenbefreiungen (§ 33 TP 5 Abs. 4 GebG) 27.3.4.1. Miete von Wohnräumen Rz 1353: Befreit sind Verträge über die Miete von Wohnräumen (§ 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG idF BGBl. I Nr. 147/2017). Nicht erfasst von der…
…nicht erfüllt. Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Bürge und Gläubiger. Rz 1402: Eine Bürgschaft setzt eine gültige Hauptschuld voraus (Akzessorietät). Rz 1403: Dieser Tatbestand umfasst alle Arten der Bürgschaft iSd bürgerlichen Rechtes. Darunter fallen: die Erklärung über eine Bürgschaft als Bürge und Zahler nach §…
27.7. Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG) 27.7.1. Allgemeines und Gegenstand der Gebühr Rz 1490: Die Definition des Glücksvertrages gemäß § 33 TP 17 GebG stimmt mit der des § 1267 ABGB grundsätzlich überein, wonach Verträge der Gebühr unterliegen, mit denen die Hoffnung eines noch…
27.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG Rz 1570: Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten unterliegen gemäß § 33 TP 21 GebG einer Gebühr von 0,8% des Entgelts. 27.10.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1571: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition…
B.15.6. Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 Rz 1326: Auf Kraftfahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 (siehe Rz 400 ff) oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb gemäß § 1…