6. Andere Waren in Teilsendungen Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Abfertigung von Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 in Teilsendungen gemäß der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII der KN. Muster eines Bescheides über Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen Zollamt…
0. Einführung und Anwendungsbereich Diese Arbeitsrichtlinie befasst sich mit den Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Abgabe einer Zollanmeldung auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise…
0.3. Zollverfahren Die Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren gemäß § 55 Absatz 2 ZollR-DG stellt eine - die Verfahrensbewilligungen gegebenenfalls überspannende - "horizontale" Bewilligung dar, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Abgabe elektronischer Zollanmeldungen und sonstiger elektronischer Mitteilungen regelt. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK…
1.3. Bewilligung Die Erteilung oder Erweiterung der Bewilligung zum Informatikverfahren liegt im Ermessen der bewilligenden Behörde. Vom Ermessen ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO Gebrauch zu machen. 1.3.1. Inhalt der Bewilligung Der Bewilligungsentwurf ist grundsätzlich nach dem hierfür…
Die Arbeitsrichtlinie ZT-1600 (Arbeitsrichtlinie Maschinen in Teilsendungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
7.4.5.3.3. Fristen 7.4.5.3.3.1. Einleitung des Konsultationsverfahrens Die Einleitung eines Konsultationsverfahrens hat innerhalb von 45 Tagen ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrages zu erfolgen. Die bewilligende Zollstelle kann bis zu den jeweiligen Zeitpunkten der Inbetriebnahme der…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
2. Allgemeines zu den Vereinfachungen 2.1. Örtliche Zuständigkeit für die Bewilligungserteilung 2.1.1. Zuständigkeit in Österreich Die örtliche Zuständigkeit für die Erteilung von Bewilligungen für Vereinfachungen bei der Zollanmeldung richtet sich gemäß § 39 Abs. 1 ZollR-DG grundsätzlich nach dem Sitz oder Wohnsitz…
Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren 1. Bewilligungserteilung 1.1. Vorerhebungen 1.1.1. Zuständigkeit Zuständigentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat…
1.2. Antragsverfahren 1.2.1. Antragstellung Der Antrag auf Erteilung einer Informatikbewilligung hat mittels Vordruck Za 289 - Antrag auf Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren (e-zoll Bewilligung) - zu erfolgen und ist im Internet auf der BMF-Homepage unter nachfolgendem Link verfügbar: http://formulare.bmf…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-1770 (Arbeitsrichtlinie Zollanmeldung - Vereinfachte Verfahren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
…übernehmen) sowie die Angaben zur eindeutigen Identifizierung der Waren (zB Material-Nr., Artikelnummer) enthalten sind, c)eine Befreiung von der Mitteilungspflicht für die betreffenden Waren besteht, und d)sichergestellt ist, dass die Übergabe der Daten an die zollrelevanten Aufzeichnungen spätestens am nächstfolgenden Arbeitstag automationsunterstützt erfolgt.
1. Antragstellung 1.1. Unterlagen Der schriftliche Antrag auf Bewilligung der Abfertigung nach der Zusätzlichen Anmerkung 3 zum Abschnitt XVI der KN ist bereits vor der Abfertigung der ersten Teilsendung bei dem gemäßbeim § 39 ZollR-DG zuständigen Zollamt Österreich einzubringen. Diesem Antrag sind beizuschließen: a…
2.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 163 | Art. 262 | Art. 55 | - | Anhang A | Anhang A | Anhang 12 Im sogenannten vereinfachten Bewilligungsverfahren…
2.5.1.3. Antrag und Entscheidungen mittels EDV | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 6 | Art. 2 | Art. 2 | - | - | Anhang A | Anhang A | - Der UZK enthält den Grundsatz, dass der…
Die Arbeitsrichtlinie »AH-1120 (»Arbeitsrichtlinie Befreiungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…
2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…
7.4. Bewilligung 7.4.1. Bewilligungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Beantragung einer Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung ist gemäß Artikel 179 Abs. 2 UZK, dass der Antragsteller Inhaber der Bewilligung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC) ist. Dies bedeutet, dass ein Antrag auf zentrale…
0.2. Arten der Informatikbewilligung Mit der Bewilligung für das Informatikverfahren wird die Abgabe von elektronischen Zollanmeldungen entsprechend den Bestimmungen der Zoll-Informatik-Verordnung 2010 (Zoll-Inf-V 2010) zugelassen sowie die Gestellung und Abfertigung an zugelassenen Warenorten. Folgende Varianten der Informatikbewilligung können erteilt werden…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…