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RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Einbringung ist eine amtswegige, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegende innerbehördliche Maßnahme, die der Vermeidung von Einbringungsschritten dient, wenn solche zunächst erfolglos versucht oder wegen Aussichtslosigkeit unterlassen worden sind, aber die Möglichkeit besteht, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zum Erfolg führen können. Eine Aussetzung der…

LRL 2012 Rz 14–213.3. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…liegt bis zu diesem Zeitpunkt eine Einkunftsquelle vor. Führt er die Betätigung trotz ihrer Aussichtslosigkeit fort, liegt ab diesem Zeitpunkt Liebhaberei vor. Rz 21: Wird eine Betätigung vor Erzielen eines positiven Gesamtergebnisses ohne Vorliegen eines unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses beendet und wäre im absehbaren Zeitraum…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…10.000 Euro) gegenüberzustellen. Würde dieser Bescheid hinsichtlich der gesamten Nachforderung angefochten, so wäre allerdings für 100 Euro eine Aussetzung schon deshalb unzulässig, weil die Bescheidbeschwerde diesbezüglich wegen § 252 BAO aussichtslos wäre (§ 212a Abs. 2 lit. a BAO). Nur dann, wenn eine Bescheidbeschwerde auch gegen…

RAE Rz 1600–161919. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…erfolglos versucht wurden oder offenkundig aussichtslos sind und auf Dauer aussichtslos erscheinen. Rz 1618: Kommen für eine Abgabenschuldigkeit bisher noch nicht in Anspruch genommene Gesamtschuldner oder Haftende in Betracht, so ist weitere Voraussetzung für eine Löschung, dass diesen gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen auf Dauer aussichtslos erscheinen. Rz…

LRL 2012 Rz 86–884.5. Absehbarer Zeitraum
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…Gesamterfolg erzielt werden kann, ist regelmäßig erst nach Ablauf eines nach der jeweiligen Lagerung des Einzelfalles tauglichen Beobachtungszeitraumes möglich. Ein solcher Beobachtungszeitraum ist jedoch entbehrlich, wenn nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles die Erzielung eines Gesamterfolges in einem absehbaren Zeitraum von vornherein aussichtslos erscheint.

LStR 2002 Rz 90512.8.23 Prozesskosten
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…88/14/0195; VwGH 18.2.1999, 98/15/0036; VwGH 24.11.1999, 94/13/0255), Aufwendungen wegen eines offenkundig aussichtslosen streitigen Scheidungsverfahrens (VwGH 10.12.1985, 84/14/0007; VwGH 29.1.1998, 97/15/0204), Kosten eines Scheidungsverfahrens, wenn die Ehe wegen…

LRL 2012 Rz 37–473.6. Anlaufzeitraum (§ 2 Abs. 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…2006/15/0018; VwGH 28.4.2011, 2008/15/0198). Rz 43: Ist die Betätigung auf Grund der konkreten Ausgestaltung nicht von vornherein als aussichtslos erkennbar, steht der Anlaufzeitraum zu (VwGH 28.11.2007, 2006/14/0062). Die Beendigung einer Tätigkeit allein spricht nicht dafür…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…mit Bescheid (Zurücknahmebescheid) auszusprechen, dass die Eingabe als zurückgenommen gilt. Ein Mängelbehebungsauftrag ist jedoch nicht zu erlassen, wenn die Eingabe von vornherein offenkundig aussichtslos (etwa verspätet oder von einem nicht hiezu Legitimierten eingebracht) ist (siehe Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO vom 09…

LRL 2012 Rz 24–343.4.2. Gesamtgewinnprognose bei nicht von vornherein zeitlich begrenzten Betätigungen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…an sich aussichtslosen Tätigkeit nicht zu einem Wandel zur Liebhaberei, wenn die Einstellung der Tätigkeit beabsichtigt ist und die Fortsetzung der Tätigkeit im Hinblick auf einen bestmöglichen Veräußerungserlös als wirtschaftlich vernünftige Reaktion angesehen werden kann. Wie lange die (vorübergehende) Fortsetzung einer an sich aussichtslosen Tätigkeit…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rechtsirrtum über die Abgabepflicht belassen worden ist (VwGH 16.4.1975, 1868/74). Rz 1661: Keine Unbilligkeit liegt vor, wenn der Abgabepflichtige ein ihm zustehendes (nicht aussichtsloses) Rechtsmittel nicht ergriffen hat (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Die Nachsicht ist nicht das geeignete Mittel…

LStR 2002 Rz 828–83212.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…besteht grundsätzlich keine sittliche Verpflichtung zur Tragung von Aufwendungen, die die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen wesentlich übersteigen (vgl. beispielsweise VwGH 24.11.1999, 94/13/0255, betr. Bürgschaftsübernahme). Es besteht keine sittliche Verpflichtung für objektiv aussichtslose Hilfsmaßnahmen (VwGH 11.12.1990, 90/14/0202).