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7 Treffer1518 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…im Betrag von 15.000 Euro wird am 19. Februar 2014 mit Erlagschein bezahlt, weshalb im Hinblick darauf, dass eine ausnahmsweise Säumnis nicht vorliegt, ein Säumniszuschlag in der Höhe von 300 Euro festgesetzt wird. Im September 2014 wird der Einkommensteuerbescheid 2012 gemäß § 299 BAO aufgehoben…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BAO wie Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Abgabenerhöhung oder Zwangsstrafe kommt ein Säumniszuschlag gegebenenfalls in Betracht. Rz 921: Anwendung des § 217 Abs. 4 BAO. Rz 922: Ausnahmsweise Säumnis (§ 217 Abs. 5 BAO). Rz 923: Bundesabgaben betreffende Säumniszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 217 Abs. 5 BAO im Bereich des Säumniszuschlages ferner auch noch insoweit von Bedeutung, als die bei einer ausnahmsweisen Säumnis für Zwecke der Beurteilung der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages zu berücksichtigende Frist von fünf Tagen in den Fällen des § 211 Abs. 2 und 3…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…und Barauslagenersätze) keinen Einfluss. Rz 738: Wurde einem Antrag gemäß § 214 Abs. 5 BAO stattgegeben, so bedeutet dies, dass für die hievon betroffenen Abgaben, soweit sie zeitgerecht entrichtet wurden, keine Säumnis vorliegt; dies ist auch bei Anwendung des § 217 Abs. 5 BAO (Sechsmonatsfrist) zu beachten.

RAE Rz 739–7636.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

6.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO) Rz 739: Zahlungen und sonstige Gutschriften, die unter Bezugnahme auf eine zwingend vorgesehene oder freiwillige Mahnung (in der Regel mit Mahnschreiben; siehe Ausführungen zu § 227 BAO) erfolgen, sind in erster…