29.5.5.4 Nachweis der beschränkten Steuerpflicht 29.5.5.4.1 Nachweis allgemein Rz 7745: Unterliegen Kapitalerträge ausländischer Anleger nicht der beschränkten Steuerpflicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Vornahme eines Steuerabzugs abgesehen werden. Der Steuerabzug darf nur dann unterbleiben, wenn der Anleger…
…steuerliche Zwecke zu verwerten. Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts ist jedenfalls ein KESt-Abzug vorzunehmen. 30.1.7.6 Nachweis der beschränkten Steuerpflicht 30.1.7.6.1 Nachweis allgemein Rz 7972c: Unterliegen Kapitalerträge ausländischer Anleger nicht der beschränkten Steuerpflicht, so kann unter bestimmten…
29.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften 29.6.2.2.1 Voraussetzungen für die Befreiung Rz 7755: Die Befreiung umfasst jene Kapitalerträge, die an eine ausländische Gesellschaft gezahlt werden, welche die in der Anlage 2 zum EStG 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art. 2 der…
…Stelle gehalten werden, kann eine unmittelbare Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die KESt auf Grundlage der Auslands-KESt VO 2012 (BGBl. II Nr. 92/2012) iVm der Fonds-Melde-Verordnung 2015 (BGBl. II Nr. 167/2015 idgF) erfolgen, soweit es sich um Kapitalerträge gemäß § 27…
…Zuge des Verlustausgleichs erstattet werden. Rz 7752i: Die im Steuerreporting angeführten anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sind in der Höhe auszuweisen, in der diese gemäß §§ 1 und 2 Auslands-KESt VO 2012 auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges durch die Abzugsverpflichteten angerechnet werden können (Rz 7706b). Diese Werte…
…unabhängig davon, ob ein in- oder ausländischer Emittent vorliegt; Aktien, Wandelschuldverschreibungen und Partizipationsrechte, die gemäß § 2 Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues mit einer bis zu 4 Prozent-Verzinsung des Nominalbetrages von der Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) zur Gänze befreit sind, unterliegen bei der Privatstiftung…
…österreichischen Kapitalerträge aus steuerlicher Sicht nicht dem Fonds, sondern den Empfängern der Fondsausschüttungen (Anteilinhabern) zugerechnet werden. Im Fall von österreichischen Zinsen gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 greift wie bei inländischen Investmentfonds die Befreiung gemäß § 94 Z 10 EStG 1988. Für jene ausländischen…
… 93 Abs. 6 und 7 EStG 1988 berücksichtigten negativen Einkünfte; die Höhe der für den Verlustausgleich im Rahmen der Veranlagung zur Verfügung stehenden Verluste; die einbehaltene und gutgeschriebene Kapitalertragsteuer; die berücksichtigten ausländischen Quellensteuern; die Anwendung von § 93 Abs. 4 EStG 1988 sowie allfällige Änderungen der…
…von Abgaben (zB Art. 27 DBA-Deutschland). Die Rückzahlung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 auf der Grundlage von § 94 Z 2 EStG 1988 (Beteiligungserträge), § 94 Z 10 EStG 1988 (Beteiligungserträge ausländischer Gesellschaften oder gewisse Erträge, die Investmentfonds oder Immobilien…
…1.2.2. Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung 3.2.2.1.2.2.1. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei inländischem Depot Rz 288: Zum Kapitalertragsteuerabzug siehe Rz 160 f. Der Abzug der Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen inländischer und ausländischer Fonds durch die inländische auszahlende Stelle gemäß § 95 Abs…
…Bundesministers für Finanzen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung BGBl. II Nr. 474/2002 auch zu erfolgen, wenn kein DBA besteht. Analog zu § 1 Abs. 2 letzter Satz Auslandskapitalertragsteuer VO 2003 (BGBl. II Nr. 393/2003) darf dieser Anrechnungsbetrag bei ausländischen Dividenden 15% der Kapitalerträge nicht überschreiten.
…besteht nicht für ausländische Investmentfonds und AIF gemäß AIFMG, weil § 58 Abs. 2 InvFG 2011 nur auf inländische Investmentfonds (OGAW und AIF iSd § 3 InvFG 2011) anwendbar ist. Rz 170: Die Basis für die Auszahlung der Kapitalertragsteuer setzt sich somit zusammen aus sämtlichen Erträgen aus…
…und wird damit für inländische wie für ausländische Immobilienfonds der für die Besteuerung beim Anteilinhaber maßgebliche Zuflusszeitpunkt der Erträge sowie der Umfang der beim Anteilinhaber zu besteuernden Erträge in gleicher Weise festgelegt. 4.1.1.3.2. Auszahlung von Kapitalertragsteuer bei inländischen Thesaurierungsfonds Rz 409…
…Ertragsteuerlich treten keine Zurechnungsänderungen ein. Ebenso wenig entsteht ein DBA-rechtlicher Qualifikationskonflikt. Um in Österreich die Qualifikation als Nichtmeldefonds zu vermeiden, bedarf es einer Erfassung als ausländischer Meldefonds bei der Meldestelle gemäß § 12 KMG (vgl. dazu ausführlicher Abschnitt 5, Rz 457 ff). Rz 520: Bei…
…Alternativ dazu bestehen keine Bedenken, wenn der steuerliche Vertreter des Investmentfonds im Rahmen der Meldung der steuerlichen Daten gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 aus Vereinfachungsgründen die ausländische Quellensteuer auf ausländische Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG…
…nur durch den Fonds gestellt werden. Eine Rückerstattung der KESt kann an einen ausländischen Investmentfonds, für den eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt worden ist, aber nur dann erfolgen, wenn dieser Fonds belegt, in welchem Ausmaß die österreichischen Kapitalerträge begünstigungsfähigen Kleininvestoren zugehen. Eine Schätzung kann als ausreichender Beleg…
…1512: Ausländische Staaten sind im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit in Österreich (im Rahmen des amtlichen Aufgabenkreises der diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretungen) auf Grund des Völkergewohnheitsrechts hinsichtlich der Erträge aus Kapitalveranlagungen von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Gleiches gilt für ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen. Der Kapitalertragsteuerabzug…
…Zuwendungen vergleichbarer ausländischer Stiftungen oder sonstiger Vermögensmassen sind, sofern sie Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen oder zu den betrieblichen Einkünften gehören, in die Körperschaftsteuererklärung aufzunehmen und werden veranlagt. Zuwendungen einer begünstigte Zwecke im Sinne des § 5 Z 6 KStG 1988 verfolgenden Privatstiftung lösen keine Kapitalertragsteuerpflicht aus…
…zum Lohnsteuerabzug verhalten werden können (zB sur-place-Personal bei Botschaften), ausländische Einkünfte für die Österreich das Besteuerungsrecht zukommt oder die im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu erfassen sind. Zur Behandlung endbesteuerungsfähiger Kapitalerträge siehe Rz 912m908b, zur Behandlung steuersatzbegünstigter Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen siehe Rz 912n908c. Steuerfreie…
… 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde sowie bei Einkünften aus nicht öffentlich angebotenen Darlehensverträgen von Kryptowährungen kommt es somit zum Entfall des Kapitalertragsteuerabzugs; allerdings ist bei ausländischen Wertpapieren im Zweifel davon auszugehen, dass ein solches öffentliches Angebot gegeben ist und KESt einzubehalten ist…