…Grundstücke uÄ besicherteStückzinsen gemäß § 27 Abs. 6 Z 5 EStG 1988 Forderungen(einschließlich solche bei Nullkuponanleihen und sonstigen Forderungswertpapieren), soweit keine Befreiung vom KESt-Abzug vorliegt Gewinnanteile stiller Gesellschafter Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften Immobiliengewinne inländischer Immobilien eines in- oder ausländischen § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes…
…werden. Bei nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren bzw. Anteilen an einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde sowie bei Einkünften aus nicht öffentlich angebotenen Darlehensverträgen von Kryptowährungen kommt es somit zum Entfall des Kapitalertragsteuerabzugs; allerdings ist bei ausländischen Wertpapieren im Zweifel davon auszugehen, dass…
…3.4.2 Voraussetzungen zur Ausübung der Regelbesteuerungsoption Rz 6227: Wie schon vor dem BBG 2011 kann die Regelbesteuerungsoption nur für sämtliche Kapitaleinkünfte des Steuerpflichtigen, dh. alle in- und ausländischen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, Derivaten und Kryptowährungen ausgeübt werden…
…ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (Dividenden, gleichartige Bezüge aus Genussrechten, deren Schuldner im Inland weder die Geschäftsleitung noch den Sitz haben), Zinsen und Erträgnisse aus Kapitalforderungen iSd § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 (etwa aus Einlagen bei Banken, Forderungswertpapieren…
…in- und ausländische*) Beteiligungserträge | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | ja | nein | in- und ausländische*) Beteiligungserträge | Einkünfte aus Kapitalvermögen | Siehe Abschnitt 3.3.1.1. | Zinserträge aus in- und ausländischen Sparguthaben, Erträge aus in- und ausländischen Forderungswertpapieren, in- und ausländische Investmentfonds…
…bei Kreditinstituten (siehe Rz 7701 ff), wobei Schuldner und auszahlende Stelle dieser Kapitalerträge ausländische Kreditinstitute bzw. ausländische Betriebsstätten inländischer Kreditinstitute (siehe Rz 7729) sein müssen. Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren (siehe Rz 7708 ff) sowie diesen entsprechende Kapitalerträge aus Genussrechten, soferne sich die kuponauszahlende Stelle nicht im…
…| inländische Aktien | Dividenden | frei | ausländische Aktien*) | Dividenden | frei/25%*) | | 20% Substanzgewinne | 12,5% | | 80% Substanzgewinne | frei | Bankguthaben | Zinsen | 12,5% | Forderungswertpapiere | Zinsen | 12,5% |…
…begebenen Forderungswertpapieren, stiller Gesellschaft, nicht verbrieften Derivaten. Beim Bezug von einem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen, für die kein Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen wurde. Keine Veranlagungspflicht besteht, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen insgesamt nicht mehr als 22 Euro betragen (§ 39 Abs. 1 EStG 1988). Beispiele: Ausländische…
…6 Z 5 EStG 1988 (einschließlich solche bei Nullkuponanleihen und sonstigen Forderungswertpapieren), wenn Kapitalertragsteuer einzubehalten war und der Schuldner der Zinsen Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat oder eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts ist oder das Wertpapier von einem inländischen Emittenten begeben worden…
…auf ausländische Kapitalerträge aus Geldeinlagen (Sparguthaben, usw.) und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten (§ 93 Abs. 2 Z 3 EStG 1988) und aus Forderungswertpapieren (§ 93 Abs. 3 EStG 1988). Mit Erträgen aus einer inländischen typischen stillen Beteiligung unterliegt die Arbeitnehmerförderungsstiftung der KESt, mit Erträgen aus einer ausländischen…
…8.2 Ausstellende Abzugsverpflichtete und Adressaten des Steuerreportings Rz 7752c: Steuerreportings sind gemäß § 1 Abs. 1 SteuerreportingVO - anders als bisher die Verlustausgleichsbescheinigungen - von sämtlichen KESt-Abzugsverpflichteten auszustellen (zB auch von inländischen Emittenten von Forderungswertpapieren, sofern diese gemäß § 95 EStG 1988 zum KESt-Abzug verpflichtet sind)…
…befreit ist. 3.1.1.3.5.2. Außerordentliche Erträge Rz 179: Der Besteuerung unterliegen gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011 60% der realisierten thesaurierten Substanzgewinne aus Aktien und Forderungswertpapieren sowie damit zusammenhängenden Derivaten. Nach § 198 Abs. 2 Z 1 und 2 iVm …
… 27 Abs. 5 Z 1 und 2 EStG 1988 gewährt und bei ausländischen Kapitalerträgen im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 das Kreditinstitut, das die Kapitalerträge auszahlt. Bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren ist zu unterscheiden, von wem die Kapitalerträge…
…1 KStG 1988 normiert, dass sich die beschränkte Steuerpflicht auch auf ausländische Kapitalerträge erstreckt, die den inländischen kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünften iSd § 21 Abs. 2 KStG 1988 vergleichbar sind, wie zB Zinsen aus Bankeinlagen oder Forderungswertpapieren bei einer ausländischen Bank oder Veräußerungsgewinne aus Aktien, bei denen aufgrund…
…Verlustausgleichs durch die depotführende Stelle zu berücksichtigen sind. Geht die depotführende Stelle bei ausländischen Forderungswertpapieren von einem öffentlichen Angebot aus und nimmt sie daher einen KESt-Abzug vor, können Kapitalerträge aus diesen Forderungswertpapieren in den Verlustausgleich einbezogen werden; eine allfällige Korrektur hat in der Veranlagung…
…3 Z 3 KStG 1988 sind begünstigte Rechtsträger, soweit sie von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit sind oder einer umfassenden Befreiung unterliegen, beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Rz 418: Die beschränkte Steuerpflicht umfasst grundsätzlich alle Arten von in- und ausländischen Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988, unabhängig davon…
…werden, wenn sich das betreffende Forderungswertpapier auf dem Depot einer inländischen Bank befindet. Die Erklärung ist bei Änderung von einer ausländischen auf eine inländische Zustelladresse erneut vom Anleger abzuverlangen. 29.5.5.5 Betriebsvermögen Rz 7747: Ist das betreffende Kapitalvermögen dem Betriebsvermögen des Anlegers zuzurechnen…
…Option, wobei dem Anleger die Stillhalterprämie in der Weise abgegolten wird, dass die Anleihe mit einem übermarktmäßig hohen Zinskupon ausgestattet ist. Rz 6183a: Ebenso wie bei der Wandelanleihe ist die Aktienanleihe steuerlich als einheitliches Forderungswertpapier anzusehen, womit keine Trennung der Anleihe- und Optionskomponente erfolgen kann…
…gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 belegt war, und von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes unter 1 Prozent am gesamten Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Forderungswertpapiere müssen dem "public placement" unterliegen, um unter die Befreiung zu fallen.
…bei denen das Optionsrecht (Optionsschein) getrennt von der Anleihe gehandelt werden kann, ist bei Wandelanleihen das Wandlungsrecht untrennbar mit der Schuldverschreibung verbunden. Rz 6181a: Eine Wandelanleihe ist steuerlich als einheitliches Forderungswertpapier anzusehen. Die Ausübung des Wandlungsrechts durch den Anleihegläubiger stellt daher keinen steuerpflichtigen Tausch seines…