…Unter öffentliche Abgaben fallen auch die Kurtaxe, Kommissionsgebühren und Verwaltungsabgaben. | Die Gebührenbefreiung erstreckt sich auch auf die Einhebung und Vollstreckung von Abgaben sowie auf alle ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmittel in den angeführten Angelegenheiten. Auch Anträge auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind…
…Eingaben ist selbständig zu vergebühren. Beispiel 1: Zwei Parteien bringen ein eigenes - aber inhaltsgleiches - außerordentliches Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht ein. Es liegt keine gemeinschaftliche Eingabe vor. Die Rechtsmittel sind selbständig zu vergebühren. Beispiel 2: Käufer und Verkäufer bringen jeweils einen Antrag auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Kaufvertrages…
3.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren Da das Zollrecht der Union die Möglichkeit zur Nacherhebung bzw. zu Erstattung/Erlass von Abgaben ohne Rücksicht auf die eingetretene Rechtskraft und damit Bestandskraft von Abgabenbescheiden generell innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt (Art…
…fallen daher nicht unter diese Befreiung. Auch eine (außerordentliche) Gehaltserhöhung kann nicht als Teuerungsprämie steuerfrei behandelt werden, da eine Gehaltserhöhung weder eine Zulage noch eine Bonuszahlung darstellt. Die Steuerbefreiung bis 2.000 Euro setzt eine zusätzliche Zahlung aufgrund der Teuerung voraus und ist sonst an…
…in Betracht. 4.6. Rechtsmittelverfahren Rz 136a: Wird einem im Zusammenhang mit der Neugründung stehenden Anbringen (vgl. zB Rz 6 ff) die antragsgemäße Erledigung versagt und dagegen ein Rechtsmittel erhoben, sind auch die im Rechtsmittelverfahren allenfalls anfallenden Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben gemäß § 1 Z 1 NeuFöG…
…Steuererklärung Rz 675: Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Unternehmer eine jahresbezogene Steuererklärung abzugeben. Aus der Bezeichnung "Steuererklärung" ergibt sich ua. die Berechtigung der Gemeinde, nach Maßgabe der BAO Verspätungszuschläge vorzuschreiben. 4.9 Rechtsmittel Rz 676: Das Rechtsmittelverfahren richtet sich nach den Vorschriften der BAO.