4. Ausnahme bei mengenmäßigen BeschränkungenStrafbestimmungen (1) Rechtsgrundlage ist Artikel 127 Abs. 3 ZBefrVO. (2) Die Befreiung gilt für Textilwaren und Stahlwaren, die Quotenregelungen unterliegen, bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft für Waren, die entsprechend der ZBefrVO abgabenfrei eingeführt werden können. Hinweis…
7.1.4. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 9 Abs. 1 ArtHG 2009 können die Zollämterkann das Zollamt Österreich nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über 1.Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 8 Abs. 5 ArtHG 2009 (siehe Abschnitt 7.1.3.) und Hinweis: Im Text des…
3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…