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LStR 2002 Rz 1105–110619.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Nachzahlungen von Pensionen und Bezüge aus der Unfallversorgung, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, gelten nach § 19 Abs. 1 EStG 1988 in dem Kalendermonat als zugeflossen, für den der Anspruch besteht. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Rz 1106: Die Anwendung des …

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…Pflichtveranlagungsgrund vor, kann ein Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht mehr zurückgezogen werden und sind im Veranlagungsverfahren sämtliche Umstände für das betreffende Kalenderjahr zu berücksichtigen. Im Anlassfall ist daher auf Grund des vorliegenden Pflichtveranlagungstatbestandes die Zurückziehung des Antrages nicht möglich (weder im Rahmen des Berufungsverfahrens noch anderweitig).

LStR 2002 Rz 6318.1.3 Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

8.1.3 Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 Rz 631e: Durch das Abgabenänderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 161/2005 wurde der § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 dahingehend geändert, dass Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren - wie bisher nur für…

LStR 2002 Rz 123331.10 Lohnzettelausstellung als rückwirkendes Ereignis (§ 84 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Abs. 3 EStG 1988) Rz 1233c: Nachträglich übermittelte oder berichtigte Lohnzettel sowie in Folge einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG 1988) erstellte Lohnzettel stellen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Dies gilt auch für jene Fälle, in denen die Lohnzettel durch die Finanzverwaltung berichtigt bzw. erstellt…

LStR 2002 Rz 1232–123331.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Insolvenzverfahren
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

31.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Konkurs- und AusgleichsverfahrenInsolvenzverfahren Rz 1232: § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 sieht für Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Insolvenzverfahren eine vorläufige Besteuerung vor. Die ausgezahlten Bezüge sind - ausgenommen Kostenersätze im Sinne des § 26…

LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…des Progressionsvorbehaltes anzuwenden. Sonstige verspätete Auszahlungen bzw. die Nachzahlung von Ansprüchen, über die nicht gesondert bescheidmäßig abgesprochen wurde, sind weiterhin nach dem Zuflussprinzip (Rz 631 ff) zu erfassen; bei regelmäßigen Bezügen sind Rz 642 ff anzuwenden. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt nach den Vorschriften und…

LStR 2002 Rz 1100–110219.8 Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…| | 1.000,00 Euro Der Lohnzettel ist für den Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Mai 2014 auszustellen. Rz 1102b: Fallen Vergleichssummen gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses an und werden sie für Zeiträume ausbezahlt…

ZT-25006. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in Anspruch genommen wurde. Eine Meldung ist nicht vorzunehmen, wenn der Tag der Entscheidung erst im oder nach dem zweiten Monat im Anschluss an den betreffenden Kontingentzeitraum liegt und die infolge des zu Unrecht in Anspruch genommenen Kontingentes entstandene Zollschuld 10 Euro oder weniger beträgt.

LStR 2002 Rz 113–1183.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs. 1 EStG 1988 und der Mitteilungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c, die das nähere Verfahren im Falle eines Datenträgeraustausches regelt§ 3 Abs. 2, § 84a, ist im§ 109a und…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…1 und § 68 EStG 1988 sowie Bezüge, die mit den festen Steuersätzen nach §§ 67§§ 67, 67a oder 69 Abs. 1 EStG 1988 versteuert wurden, bleiben bei der Veranlagung außer Ansatz. Die Steuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels (§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…ergangene Bescheid aufzuheben und über die Abgabenerklärung zu entscheiden. Rz 912j: Nachträgliche Änderungen eines Bescheides aus einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung sind aus allen in der BAO genannten Fällen möglich. Der Bescheid kann insbesondere durch Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO oder auf Grund einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…3 BAO) wird mit der Bekanntgabe eines Vollstreckungsbescheides beseitigt. 3.14. Wiederaufleben der Zahlungserleichterung Rz 288: In den Fällen des § 214 Abs. 5 BAO wird ein etwaiger Terminverlust (§ 230 Abs. 5 BAO) rückgängig gemacht und lebt eine davon betroffene Zahlungserleichterungsbewilligung ohne neuerliche Antragstellung wieder auf.

LStR 2002 Rz 110719.8.5 Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren (§ 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Auszahlung des Nettobetrages der Ansprüche durch den Fonds bzw. der Entrichtung der Lohnsteuer tritt keine Änderung zum früheren Verfahren ein. Die sich aus dem Steuersatz von 15% ergebende Steuer (bzw. die jeweilige feste Steuer gemäß § 67 Abs. 3, 6 sowie 8 lit. e und f…

LStR 2002 Rz 117721.9 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - Entsendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…der Lohnzettelausstellung siehe Rz 1083 (Urlaubsabfindung) und Rz 1233b (Urlaubsentgelt). 21.10 Rückzahlungen von Pensionsbeiträgen Rz 1177d: Werden Bezüge im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 ausgezahlt, ist bis zum 31. Jänner des Folgejahres ein Lohnzettel zu übermitteln. Um sicherzustellen…

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…| Berechnung des Nettobetrages Sonderzahlung: | Sonderzahlung | 500,00 | Euro | | - Sozialversicherung | 70,35 | Euro | (zB Angestellter, D1, Satz 14,07%) | - Lohnsteuer gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 | 0,00 | Euro | (unter Freigrenze und Freibetrag…

LStR 2002 Rz 103816.5 Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…gilt zudem nicht für geldwerte Vorteile gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 (Sachbezüge). Ist für Zahlungen des Arbeitgebers eine Nettolohnvereinbarung anzunehmen, ist das ausbezahlte Arbeitsentgelt unter Beachtung der bereits ausbezahlten und abgerechneten Bezüge auf einen Bruttolohn in einer "Auf-Hundert-Rechnung" hochzurechnen (vgl. Rz 1200).

LStR 2002 Rz 3855.9.23 Prozesskosten
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…zB über die Höhe des Arbeitslohnes, über Schadenersatzforderungen aus dem Dienstverhältnis) sind Werbungskosten. Kosten eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Verfahrenskosten stellen nur dann Werbungskosten dar, das in engem Zusammenhang mitwenn die zur Last gelegte Handlung ausschließlich und unmittelbar aus der beruflichen…

LStR 2002 Rz 109019.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…sind diese Bezüge den laufenden Bezügen des Kalendermonats zuzurechnen und gemeinsam nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. In diesem Fall ist am Lohnzettel als Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses der Tag der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses (arbeitsrechtliches Ende) anzuführen. Beispiel: Ein…

LStR 2002 Rz 110319.8.2 Vergleichssummen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…versteuern. Vergleichssummen sind nur dann auf die bei Rz 1101a und 1102 angeführten Komponenten aufzuteilen, wenn eindeutig erkennbar ist, in welchem Ausmaß die Vergleichssumme auf einen derartigen Betrag entfällt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Gegenstand des Verfahrens nur ein derartiger Anspruch war…

LStR 2002 Rz 108919.6.3 Zusätzliche Begünstigung für freiwillige Abfertigungen
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

19.6.3 Zusätzliche Begünstigung für freiwillige Abfertigungen Rz 1089: Die Begünstigung des § 67 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 kommt nur bei Gewährung einer freiwilligen Abfertigung zur Anwendung. Sie hängt ausschließlich davon ab, ob und inwieweit der Arbeitnehmer seine Dienstzeit nachweist. Da das Gesetz…