…Gegebenenfalls ist eine neue Restnutzungsdauer zu ermitteln (siehe dazu Rz 3163 ff). Ist das Gebäude voll abgeschrieben, sind die aktivierungspflichtigen Aufwendungen stets auf die für sie neu ermittelte Nutzungsdauer zu verteilen. Kommt dem Herstellungsaufwand für sich selbst Gebäudecharakter zu, ist die AfA dieser Herstellungsaufwendungen gemäß …
…zweiter Satz UStG 1994. Ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug darf im Wege der Berichtigung nicht nachgeholt werden. 12.10.3.2. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen Rz 2079: Diese Begriffe sind nach ertragsteuerlichen Grundsätzen auszulegen. Instandsetzungsaufwendungen, die nach § 4 Abs. 7 EStG 1988 bzw…
…2000/14/0110, kein Anwendungsfall der so genannten Opfertheorie, siehe dazu Rz 2618). Zur Verteilung einer Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung und damit zusammenhängender Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 siehe Rz 6488a ff. Rz 6423: Nach der Rechtsprechung (vgl. VwGH 27…
…Es liegt insgesamt Instandsetzungsaufwand vor. Wäre der Instandhaltungsaufwand jedoch auch ohne Instandsetzungsaufwand notwendig gewesen, sind die Aufwendungen getrennt zu beurteilen. Beispiel: Die Fassade eines Gebäudes muss neu gestrichen werden. Bei dem Gebäude werden mehr als 25% der Fenster getauscht und es wird die Fassade gestrichen…
…12 (A) zu 4/12 (B) aufgeteilt werden. Randzahl 6486a: entfällt 21.4.7.2 Aufgabe der Vermietung, Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen Rz 6487: Da es sich bei den Fünfzehntel-(Zehntel-)absetzungen für Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen sowie für außergewöhnliche Aufwendungen gemäß § 28 Abs…
21.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) - Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012 21.7.1 Nachversteuerungstatbestand Rz 6511: Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31. Juli 2008 (für Übertragungen eines Gebäudes vor dem 1. August 2008 gelten folgende Ausführungen auch für unentgeltliche…
…Wirtschaftsjahre Ein Betriebsgebäude wurde im Jänner 2006 mit Herstellungskosten von 500.000 Euro fertig gestellt und sofort in Betrieb genommen. Nachträglich fallen im Jänner 2011 aktivierungspflichtige Aufwendungen in Höhe von 100.000 Euro an. Der Afa-Satz beträgt: a) 2% (50 Jahre) b) 3% (33…
…vgl. VwGH 30.10.2003, 99/15/0261). Eine Verbindlichkeitsrückstellung darf nicht gebildet werden, wenn sich die ungewisse Verpflichtung auf aktivierungspflichtige Aufwendungen bezieht; künftige Abschreibungen dürfen nicht im Wege einer Rückstellung vorweggenommen werden (VwGH 21.10.1986, 86/14/0021; VwGH 26.5.2004, 99…
…Komponente. AfA-Bemessungsgrundlage: Als AfA-Komponente pro Jahr sind mindestens 1,5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes und der dazugehörigen Betriebsvorrichtungen einschließlich aktivierungspflichtige Aufwendungen und Kosten von Großreparaturen anzusetzen. Bei der Übertragung (Ausgliederung) eines bereits bestehenden Gebäudes (einschließlich Betriebsvorrichtung) sind pro Jahr mindestens 1…
…2.2.2 Unangemessen hohe Aufwendungen zugunsten des Anteilsinhabers Rz 661: Soweit nicht aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter bzw. einmalige Leistungen betroffen sind, werden im Besteuerungszeitraum die Aufwendungen auf den angemessenen Betrag vermindert. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt dies für alle betroffenen Besteuerungszeiträume. Bei aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern ist die Folge der…
…des § 4 Abs. 6 EStG 1988 Rz 1394: Das Verteilungsgebot ist dann nicht anzuwenden, wenn Aktivierungspflicht besteht, weil die Aufwendung zum Erwerb eines aktivierungspflichtigen Rechtes (zB Mietrecht) führt; eine Vorauszahlung mit Darlehenscharakter vorliegt ; für § 5 EStG-Ermittler nach den handelsrechtlichenunternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bzw. für…
…ist lediglich dann nicht anzuwenden, wenn aus folgenden Gründen eine Aktivierungspflicht besteht: Die Aufwendungen führen zum Erwerb eines aktivierungspflichtigen Rechts (zB Mietrecht). Es liegt eine Vorauszahlung mit Darlehenscharakter vor (zB Mietvorauszahlung mit Rückverrechnung im Falle der vorzeitigen Vertragsauflösung). Im Geltungsbereich der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs…
…Verwendung der entsprechenden Aufwendungen in der Zukunft; es kann daher keine Rückstellung gebildet werden. Umweltschutzanlagen Rz 3520: Aufwendungen für die Errichtung von Umweltschutzanlagen sind - auch im Falle einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung - nicht rückzustellen. Es handelt sich dabei ausnahmslos um (auf Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand) aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter.…
…Eine Aufwandskürzung gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 ist nicht vorzunehmen, da kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Förderungen und Aufwendungen besteht. 15.1.8.1 Realteilung von Forstbetrieben Rz 5077: Art. V und Art. VI UmgrStG enthalten eine auf Forstbetriebe bezogene Teilbetriebsfiktion (§ 27 Abs…
…zu, danach dem Vermieter; § 28 Abs. 3 EStG 1988 ist sinngemäß auch für Mieterinvestitionen anzuwenden. Stellt die Mieterinvestition keine aktivierungspflichtige Aufwendung auf die Bestandsache dar, gelten die Regelungen des § 28 Abs. 2 EStG 1988 entsprechend. Der Plan des Mieters, das Mietverhältnis künftig vorzeitig zu beenden…
…und beschränkt Steuerpflichtige (VwGH 25.3.1966, 0536/65). Rz 1082: Zur Abgrenzung sofort abzugsfähiger Betriebsausgaben von aktivierungspflichtigen Aufwendungen siehe Rz 2186 und 2187. Rz 1083: Zur Abgrenzung der Betriebsausgaben von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben gemäß § 20 EStG 1988 siehe Rz 4701 ff…
…ist auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Jahres 1986 anzuwenden. Zu nachträglichen aktivierungspflichtigen Aufwendungen siehe Rz 3163 ff. Rz 3147: Ob es sich um die Gebäude eines "Land- und Forstwirtes" oder eines "Gewerbetreibenden" handelt, ist in typisierender Betrachtungsweise nach dem Inhalt der Tätigkeit des betreffenden…
…pro Jahr sind mindestens 1,5% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inklusive Grund und Boden einschließlich aktivierungspflichtiger Aufwendungen und Kosten von Großreparaturen anzusetzen. Die angesprochene AfA-Komponente stellt lediglich eine Messgröße für das erforderliche Mindestentgelt eines anzuerkennenden Bestandverhältnisses dar, sodass weitere ertragsteuerliche Ableitungen zur AfA iSd …
…2014 Betroffen sind beim Anlagevermögen Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Anschaffungs- und Herstellungskosten, nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, aktivierungspflichtigen Aufwendungen und Großreparaturen (siehe dazu im Detail Rz 2077 ff). Der Berichtigungszeitraum beträgt bei beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens vier bzw. bei Grundstücken neunzehn Jahre (siehe Rz 2081). Gemäß…
…einer Windenergieanlage). Zu Anschlusskosten allgemein siehe Rz 3125. Behördliche Genehmigung Ist die Aufnahme des Betriebes einer Anlage von einer behördlichen Genehmigung abhängig, sind die dadurch veranlassten Aufwendungen aktivierungspflichtig. Honorare auf Grund des Abschlusses des Rechtsgeschäftes. Vermittlungsprovisionen (VwGH 20.11.1990, 89/14/0090), Anwalts- und…