RIS AI
6 Treffer1529 msnur geltende Fassungen
UP-64009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…ihre jeweiligen Standpunkte zu stützen oder zu verteidigen, und b)Anspruch auf eine Entscheidung, die sich auf aktenkundige Beweise und Einwendungen oder, sofern die internen Rechtsvorschriften dies vorsehen, auf das Dossier der betreffenden Verwaltungsbehörde stützt. (3) Jede Vertragspartei sorgt dafürstellt - vorbehaltlich eines nach dem Recht…

ZK-22608.6. Suchverfahren im Unionsversandverfahren (Betriebs-kontinuitätsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…falls der vorgelegte Nachweis Unstimmigkeiten aufweist oder sich als gefälscht herausstellt. Liegt ein Verdacht vor, entscheidet die zuständige Behörde des Abgangslandes nach Maßgabe der jeweiligen Umstände, ob vor oder gleichzeitig mit dem Suchverfahren ein Nachprüfungsverfahren durchgeführt werden sollte, um die Gültigkeit der Nachweise zu überprüfen…

KStR 2013 Rz 776–778Geschäftsführervergütung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…von Personen mit grundsätzlich anders gearteter Tätigkeit, mit ähnlicher Tätigkeit unter anderen volkswirtschaftlichen Verhältnissen (in anderen Staaten) und Anbote ausländischer Firmen. Rz 777: Folgende Umstände können aber als Maßstab für die Angemessenheit der Vergütung herangezogen werden Gesamtausstattung (Zusammenfassung sämtlicher Geldvorteile und geldwerten Vorteile): Sondervergütungen, Mehrstundenabgeltung…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…126b Abs. 5 B-VG), daher ob der haftungsgegenständliche Betrag nur geringfügig ist und ob er beim Haftungspflichtigen einbringlich wäre, der Grundsatz von Treu und Glauben, etwa der Umstand, dass sich der Abfuhrverpflichtete erlassgetreu verhalten hat (vgl. zB VwGH 27.08.2008, 2006/15/0057…

KRL 20122.2. Nichtbeachtung der Ordnungsmäßigkeitskriterien
geltende FassungRichtlinien28.12.2011

2.2. Nichtbeachtung der Ordnungsmäßigkeitskriterien Wenn Bücher und Aufzeichnungen und auch Kassensysteme den Formvorschriften des § 131 BAO entsprechen, besteht die Vermutung, dass sie ordnungsmäßig geführt wurden, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen (§ 163 Abs. 1 BAO). Solange…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn eine sorgfältige Person in der Position des meldenden Finanzinstituts die Selbstauskunft oder die Belege angesichts des vorliegenden Wissens über die maßgeblichen Tatsachen und Umstände (einschließlich des Wissens des Kundenbetreuers), die in der Selbstauskunft enthalten sind…