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21 Treffer1609 msnur geltende Fassungen
AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Gemäß § 26 Abs. 4 SKG 2013 ist der Versuch auch bei vorsätzlicher Verletzung der Verwaltungsstrafbestimmungen strafbar. 3.5. Verjährung der Strafbarkeit Zur Verjährung der Strafbarkeit siehe § 57 StGB und § 58 StGB zur Verlängerung der Verjährungsfrist.

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…auf § 238 Abs. 1 BAO auch bei der Einhebungsverjährung aus (VwGH 7.5.1990, 88/15/0044). Rz 1841: Die Einhebungsverjährungsfrist des § 238 Abs. 1 BAO gilt ausnahmslos für alle Abgaben. Hinsichtlich der Einhebungsverjährung ist im Gegensatz zur Festsetzungsverjährung eine absolute Verjährung (siehe § 209 Abs…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 209 Abs. 5 BAO auch für die absolute Verjährung, die somit ebenfalls mit Eintritt des rückwirkenden Ereignisses beginnt. Dadurch ist es möglich, auch in jenen Nichtfestsetzungsfällen noch eine Festsetzung vorzunehmen, in denen das die Festsetzung auslösende (rückwirkende) Ereignis außerhalb der absoluten Verjährungsfrist nach § 209 Abs…

LRL 2012 Rz 195–19710.2.2. Sonderbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…1 BAO vorläufige Abgabenfestsetzung wegen der Beseitigung einer Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 BAO durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen, spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 209 Abs. 4 BAO). Die absolute Verjährung legt lediglich die äußerste zeitliche Grenze für die Abgabenfestsetzung…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in dem der Abgabenanspruch entstanden ist (siehe Rz 1563 ff). Rz 1588: Nach § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer spätestens zehn Jahre (absolute Verjährung) nach Entstehung des Abgabenanspruchs (zur Entstehung des Abgabenanspruchs siehe Rz 1563 ff). Beispiel: Der Hauptwohnsitz wird…

EStR 2000 Rz 650–6524.3.2.4.3 Bilanzberichtigung betreffend Fehler, die verjährte Veranlagungszeiträume betreffen (§ 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…somit Fehler der Veranlagungszeiträume ab 2003 auch dann mit steuerlicher Wirkung berichtigt werden, wenn sie - ohne diese Bestimmung - auf Grund des Nachholverbotes wegen eingetretener Verjährung keine steuerliche Auswirkung hätten. Das Inkrafttreten orientiert sich an der Frist von zehn Jahren für den Eintritt der absoluten Verjährung …

EStR 2000 Rz 615620.2.2.4.9 Nichtfestsetzung der entstandenen Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…lit. b EStG 1988 ist. Rz 6156c: Für rückwirkende Ereignisse iSd § 295a BAO richtet sich der Verjährungsbeginn nach § 208 Abs. 1 lit. e BAO. Nach § 208 Abs. 1 lit. e BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 295a BAO mit Ablauf des Jahres, in…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der eine frühere Bilanzierung rechtfertigen würde, weil die Wirtschaftsgut-Eigenschaft nicht rückprojeziert werden kann. Eine bloß zum Teil bestrittene Forderung ist dem Grunde nach anzusetzen und wertzuberichtigen. Verjährte Forderungen Rz 2330: Verjährte Forderungen sind selbst dann nicht auszuweisen, wenn mit der Bezahlung trotz Verjährung gerechnet…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…Handlung betätigt. Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. 4.6. Verjährung der Strafbarkeit Zur Verjährung der Strafbarkeit siehe …

AH-11306. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

…Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG 2013 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach …

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…das Zollamt örtlich zuständig, das auf Antrag mit der Sache befasst wird oder von Amts wegen als erstes einschreitet. (2) Sind für die Einhebung mehrerer Zollschuldigkeiten eines Zollschuldners verschiedene Zollstellen zuständig, so kann die buchmäßige Erfassung und Einhebung von Abgabenbeträgen auf Antrag des Zollschuldners gesamthaft…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Warentransport mit Carnets | Spätestens 12 Monate nach Eröffnung des Carnet TIR | Frist für die buchmäßige Erfassung | 14 Tage nach dem Tag, an dem die Zollbehörde im konkreten Einzelfall in der Lage ist, den betreffenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen.

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

…8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie…

RAE Rz 1846–186721.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…haben eine anspruchsbezogene Wirkung. Demnach unterbrechen Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO die Verjährung des Einhebungsrechtes gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen gerichtet haben (VwGH 28.10.1998, 97/14/0160…

UZKArtikel 103 Verjährung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 103 Verjährung der Zollschuld (1) Eine Zollschuld darf dem Zollschuldner nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Tag des Entstehens der Zollschuld nicht mehr mitgeteilt werden. (2) Ist die Zollschuld aufgrund einer zum Zeitpunkt ihrer Begehung strafbaren Handlung entstanden, so verlängert sich…

LRL 2012 Rz 194–21010.2. Bemessungsverjährung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

… 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen und Aufhebungen von Abgabenbescheiden. Die Bemessungsverjährung gilt nicht für die Erlassung (Abänderung, Aufhebung) von Bescheiden über die Feststellung von…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen vor. (5) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen beträgt bei vorsätzlicher Begehung: Geldstrafe bis zu 20.000 Euro; daneben unterliegen die den Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Exemplare samt den zu ihrer Aufbewahrung, Verwahrung oder…

AL-1000§ 22 Altlastensanierungsgesetz - Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien28.04.2011

…Strafe zu bedenken. Das Dauerdelikt wird unterbrochen, wenn die deliktische Tätigkeit aufgegeben wird; wird sie jedoch anschließend nochmals aufgenommen, liegen zwei Straftatbestände vor. Ebenso ist das Delikt neuerlich verwirklicht, wenn der Täter nach Erlassung eines Straferkenntnisses durch die Behörde erster Instanz die verpönte Tätigkeit fortsetzt.

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…5 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder sonst nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist. Gemäß § 2 ArtHG…