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GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…

ZK-15803.2.4. Überführung in die Ausfuhr (Artikel 137 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

3.2.4. Überführung in die Ausfuhr (Artikel 137 UZK-DA) Die mündliche Zollanmeldung in der Ausfuhr ist in folgenden Fällen zulässig: a)Waren zu nichtkommerziellen Zwecken (siehe Abschnitt 1.30.) b)Waren zu kommerziellen Zwecken, sofern diese einen Wert von 1.000 Euro bzw…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…81/15/0050). Zur eingabeersetzenden Niederschrift siehe allerdings Rz 481 ff. Beispiel: Wird ein Antrag mündlich gestellt und entscheidet die Behörde nach Durchführung des Verfahrens mit schriftlichem Bescheid über das Ansuchen, entsteht mangels schriftlicher Eingabe durch die schriftliche Erledigung keine Gebührenschuld für die (mündliche) Eingabe.

ZK-15803.2. Mündliche Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

…2.2. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (Artikel 135 UZK-DA) Eine mündliche Zollanmeldung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr kann gemäß Artikel 135 UZK-DA abgegeben werden für a)Waren zu nichtkommerziellen Zwecken (siehe Abschnitt 1.30.) b)Waren zu kommerziellen Zwecken, sofern…