…Prüfung der versicherungstechnischen Rückstellungen der Höhe nach verpflichtet. 23.3.1.225.3.1.2 Schwankungsrückstellung Rz 1354: Die Schwankungsrückstellung ist nach den Vorschriften des VAG 2016 und der dazu ergangenen VO der FMA über die Bildung einer Schwankungsrückstellung in der Schaden- und Unfallversicherung von…
…Die Prüfung setzt auch keine Abschlussprüfung voraus. Ebenso sind weder die Aufdeckung oder Aufklärung von strafrechtlichen Tatbeständen, wie zB von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen, und Ordnungswidrigkeiten noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages. Wir sind der Auffassung, dass die von…
…Name des Antragstellers falsch geschrieben wurde. Aufgrund dieses Fehlers muss die Behörde den Staatsbürgerschaftsnachweis erneut ausstellen. Es fällt dafür lediglich eine einfache Zeugnisgebühr von 14,30 Euro an. 10.13.1.2. Gebührenfreie amtliche Mitteilung Rz 635: Kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern eine gebührenfreie amtliche Mitteilung…
…0037). Rz 1238: Stehen im Konkursverfahren zum Zeitpunkt der Anmeldung von Forderungen die Abgabenbeträge noch nicht fest, sind sie im Schätzungswege zu ermitteln (siehe AÖF Nr. 313/1995). Rz 1239: Die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung haben ohne Aufforderung die Feststellungen und das Ergebnis aller Prüfungen (…
…muss.(*) DasDie zuständige ZollamtZollstelle sendet einen Prüfungsbericht samt Kopie der Niederschrift und gegebenenfalls den Feststellungsbescheid per E-Mail an den Fachbereich Zoll und VerbrauchsteuernBereich Betreuung Wirtschaftsbeteiligte (FB-Ursprung@bmf.gv.at) und im Falle von Verifizierungen an die Zentralstelle Verifizierung und Ursprung (ZV-Ursprung@bmf…
…kein amtlicher Gebrauch durch Verwendung als Beilage gemacht wird | Z 15 | Auszüge über Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR), um die im diplomatischen Wege von auswärtigen Behörden entweder durch die österreichischen Gesandtschaften im Ausland oder durch die fremden, hierlands anwesenden Gesandten angesucht wird…
…Umstände einer oder mehrerer Personen vom Aussteller mit einer einzigen Unterschrift bekundet, so liegt nur ein Zeugnis vor. Jede weitere auf derselben Schrift unterfertigte Bekundung von persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächlichen Umständen, stellt ein weiteres Zeugnis dar und löst für sich die Gebührenpflicht aus.